Sa, 18. April 2026
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Verbotenes Vergnügen:
Zelten am Strand kann bis zu 1.000 Euro kosten

Wildcampen am Ostseestrand klingt verlockend – doch in Mecklenburg-Vorpommern ist es verboten und kann teuer werden. Bußgelder bis zu 1.000 Euro drohen bei Verstößen gegen die Strandsatzung.

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  • Veröffentlicht Juli 23, 2025
Wildcampen Ostsee
Foto:  Dmit­ry Ganin auf Unsplash

Der Gedanke klingt roman­tisch: Ein­schlafen zum Klang der Wellen, aufwachen mit Blick auf den Son­nenauf­gang über dem Meer. Doch wer in Meck­len­burg-Vor­pom­mern diesen Traum in die Tat umset­zt, ver­stößt in vie­len Fällen gegen gel­tende Vorschriften – und das kann teuer wer­den.

„Das Zel­ten an den Strän­den im Urlaub­s­land Meck­len­burg-Vor­pom­mern ist nicht erlaubt“, stellt Katrin Hack­barth, Sprecherin des Touris­musver­bands MV, klar. Vor allem in der Ferien­zeit kommt es den­noch immer wieder zu Ver­stößen. Kom­mu­nale Ord­nungskräfte – soge­nan­nte Strand­vögte – kon­trol­lieren in Regio­nen wie Warnemünde, ob sich Besuch­er an das Ver­bot hal­ten. Und sie dür­fen auch Bußgelder ver­hän­gen.

Bußgelder bis zu 1.000 Euro

Bere­its ab 100 Euro kann das uner­laubte Über­nacht­en am Strand kosten. Wird zusät­zlich beispiel­sweise ein Lager­feuer ent­facht, kann die Strafe deut­lich höher aus­fall­en. Die Stadt Ros­tock weist darauf hin, dass das Auf­stellen von Zel­ten, Wohn­wa­gen oder Wohn­mo­bilen an den Bade­strän­den mit Geld­bußen von bis zu 1.000 Euro geah­n­det wer­den kann. Die rechtliche Grund­lage bildet die Strand­satzung der jew­eili­gen Kom­mune.

„Ger­ade in den Som­mer­monat­en stellt der kom­mu­nale Ord­nungs­di­enst regelmäßig das uner­laubte Auf­stellen von Zel­ten fest“, berichtet eine Sprecherin der Stadt Ros­tock. Auch im Ost­see­bad Binz gel­ten ähn­liche Regeln: Wer hier mit Zelt oder sog­ar nur in ein­er Strand­muschel über­nachtet, muss eben­falls mit Strafen von bis zu 1.000 Euro rech­nen – voraus­ge­set­zt, er oder sie wird dabei ertappt.

Legale Alternativen zum Strandzelt

Trotz der klaren Regeln gibt es für Strand­lieb­haber auch legale Möglichkeit­en, die Nacht unter freiem Him­mel zu ver­brin­gen. Eine beson­ders beliebte Vari­ante sind soge­nan­nte Schlaf­s­trand­körbe, die vielerorts an der Ost­see buch­bar sind. Diese bieten roman­tis­ches Out­door-Feel­ing – ganz ohne das Risiko eines Bußgeldes.

Der Touris­musver­band erin­nert daran, dass die Küsten­bere­iche nicht nur Naher­hol­ungs­ge­bi­et, son­dern auch schützenswert­er Natur­raum sind. Wer Natur erleben will, sollte dies im Ein­klang mit den Regeln tun – und sich vor dem Urlaub über legale Ange­bote informieren. So bleibt der Strandbe­such in Meck­len­burg-Vor­pom­mern ein schönes, statt ein teures Erleb­nis.