Verbotenes Vergnügen:
Zelten am Strand kann bis zu 1.000 Euro kosten
Wildcampen am Ostseestrand klingt verlockend – doch in Mecklenburg-Vorpommern ist es verboten und kann teuer werden. Bußgelder bis zu 1.000 Euro drohen bei Verstößen gegen die Strandsatzung.

Der Gedanke klingt romantisch: Einschlafen zum Klang der Wellen, aufwachen mit Blick auf den Sonnenaufgang über dem Meer. Doch wer in Mecklenburg-Vorpommern diesen Traum in die Tat umsetzt, verstößt in vielen Fällen gegen geltende Vorschriften – und das kann teuer werden.
„Das Zelten an den Stränden im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern ist nicht erlaubt“, stellt Katrin Hackbarth, Sprecherin des Tourismusverbands MV, klar. Vor allem in der Ferienzeit kommt es dennoch immer wieder zu Verstößen. Kommunale Ordnungskräfte – sogenannte Strandvögte – kontrollieren in Regionen wie Warnemünde, ob sich Besucher an das Verbot halten. Und sie dürfen auch Bußgelder verhängen.
Bußgelder bis zu 1.000 Euro
Bereits ab 100 Euro kann das unerlaubte Übernachten am Strand kosten. Wird zusätzlich beispielsweise ein Lagerfeuer entfacht, kann die Strafe deutlich höher ausfallen. Die Stadt Rostock weist darauf hin, dass das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen an den Badestränden mit Geldbußen von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Die rechtliche Grundlage bildet die Strandsatzung der jeweiligen Kommune.
„Gerade in den Sommermonaten stellt der kommunale Ordnungsdienst regelmäßig das unerlaubte Aufstellen von Zelten fest“, berichtet eine Sprecherin der Stadt Rostock. Auch im Ostseebad Binz gelten ähnliche Regeln: Wer hier mit Zelt oder sogar nur in einer Strandmuschel übernachtet, muss ebenfalls mit Strafen von bis zu 1.000 Euro rechnen – vorausgesetzt, er oder sie wird dabei ertappt.
Legale Alternativen zum Strandzelt
Trotz der klaren Regeln gibt es für Strandliebhaber auch legale Möglichkeiten, die Nacht unter freiem Himmel zu verbringen. Eine besonders beliebte Variante sind sogenannte Schlafstrandkörbe, die vielerorts an der Ostsee buchbar sind. Diese bieten romantisches Outdoor-Feeling – ganz ohne das Risiko eines Bußgeldes.
Der Tourismusverband erinnert daran, dass die Küstenbereiche nicht nur Naherholungsgebiet, sondern auch schützenswerter Naturraum sind. Wer Natur erleben will, sollte dies im Einklang mit den Regeln tun – und sich vor dem Urlaub über legale Angebote informieren. So bleibt der Strandbesuch in Mecklenburg-Vorpommern ein schönes, statt ein teures Erlebnis.



