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Wildtierverbot: UB begrüßen Widerspruch der Stadt

Schwerin, 13.06.2017 (red/sr). Die Stadtfraktion der Unabhängigen Bürger begrüsst den Widerspruch der Landeshauptstadt gegen die einstweilige Anordnung des VG Schwerin, die das beschlossene Wildtierverbot für Zirkusse gekippt hatte. Anders als

  • Veröffentlicht Juni 13, 2017

Schwerin, 13.06.2017 (red/sr). Die Stadtfraktion der Unabhängigen Bürger begrüsst den Widerspruch der Landeshauptstadt gegen die einstweilige Anordnung des VG Schwerin, die das beschlossene Wildtierverbot für Zirkusse gekippt hatte. Anders als die Landeshauptstadt selber, geht die Fraktion von einer klaren Entscheidung für die Aufrechterhaltung des Verbots aus.

Von Stefan Rochow

Symbolbild: Noch ist nicht endgültig klar, ob Circus Probst im Juli mit seinen Tieren anreisen kann oder nicht

 

Die Stadtfraktion der Unabhägigen Bürger (UB) hatten sich in der vergangenen Woche in einem Schreiben an die Stadtverwaltung dafür ausgesprochen, dass die Landeshauptstadt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) zugunsten des im  Juli in der Stadt gastierenden Circus Probst in den Widerspruch geht. Das ist inzwischen geschehen. Für die Unabhängigen Bürger ist das ein Grund zur Freude.

Silvio Horn sieht einen „Schnellschuss“ des VG Schwerins

„Das VG Schwerin hat hier einen Schnellschuss hingelegt. Wir sehen gute Erfolgsaussichten, dass das mit großer Mehrheit von der Stadtvertretung beschlossene Wildtierverbot für Zirkusbetriebe Bestand haben wird. Der von der Stadt angegriffene Beschluss hat an mehreren Stellen in rechtlich nicht zulässiger Art und Weise die Handlungsfreiheit der Stadt beschnitten. Wir dürfen entscheiden, wer auf unseren Flächen auftritt und womit.“, sagt Fraktionsvorsitzender Silvio Horn.  Tierschutz müsse an dieser Stelle Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.

 

Landeshauptstadt sieht Erfolgsaussichten beim Oberverwaltungsgericht skeptisch

 

Die Stadtverwaltung selber teilt die Euphorie der Unabhängigen allerdings nicht. Zwar habe man sich nach entsprechendem Widerspruch von Teilen der Stadtvertretung dazu entschieden, beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald Widerspruch gegen die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts einzulegen. Die Haltung der Stadt, dass sie nicht beim Oberverwaltungsgericht mit einem Kippen der Entscheidung des Schweriner Verwaltungsgerichts rechnet, bleibt aber weiterhin bestehen. Dass hatte die Pressesprecherin der Landeshauptstadt, Michaela Christen auch in der  vergangenen Woche gegenüber der Redaktion von Schwerin-Lokal erklärt.

 

Schweriner Verwaltungsgericht folgt Linie vieler Gerichte

 

In der Entscheidung geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass der Beschluss der Stadtvertretung und die Umsetzung durch die Stadtverwaltung rechtswidrig ist. Einem reisenden Zirkusunternehmen, das über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Mitführen von Wildtieren verfüge, könne die Überlassung kommunaler Flächen nicht im Rahmen von Benutzungsregeln aus tierschutzrechtlichen Gründen versagt werden. Eine entsprechende Rechtssprechung hatte schon aktuell das Oberwaltungsgericht Lüneburg in so einem Fall getroffen. Das Verwaltungsgericht Schwerin schließt sich nun dieser Auffassung an und liegt damit auf der Linie mehrerer Gerichtsentscheidungen anderer Gerichte.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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