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Wird Dezernentenwahl nun endgültig zur Kungelei?

Seitdem das Innenministerium Widerspruch gegen die Wahl von Karin Müller zur Sozialdezernentin in Schwerin eingelegt hatte, gingen wohl die meisten von einer neuen Ausschreibung der Stelle aus. Ein Schreiben aus

  • Veröffentlicht Juni 1, 2022
Die Stadtvertretung hatte die Wahl. Das Innenministerium griff ein. Und nun? | Foto: Gabi Eder / pixelio.de

Seit drei Wochen ist nun klar – dass eigentlich nichts klar ist. Zumindest nicht, wie es im Dezernentenpoker in der Landeshauptstadt Schwerin weitergeht. An sich schien die „Koalition“ (auf Kommunalebene gibt es so etwas rein formal nicht) aus CDU/FDP, Unabhängigen Bürgern (UB)  und DIE LINKE ihr gemeinsames Ziel erreicht gehabt zu haben: Jede Fraktion stellt einen Dezernenten (Beigeordneten). Eigens dafür hatte man mit der Mehrheit der drei Fraktionen sogar ein zusätzliches Dezernat geschaffen, das die Schwerinerinnen und Schweriner fortan jährlich mehrere einhunderttausend Euro kosten wird. In einer Stadt, in der das Geld für so viele wirklich wichtige Dinge stets und ständig fehlt.

 

Erstmal lief es „glatt“

Die zusätzliche Dezernentenstelle aber ist nun da – und auch besetzt. Durch UB-Fraktionschef Silvio Horn. Und eigentlich war auch klar, wie es an der Spitze des aktuell noch von Andreas Ruhl (SPD) geleiteten Sozialdezernats weitergeht. Karin Müller (DIE LINKE) sollte übernehmen. So das Mehrheitsvotum der Stadtvertretung, bei dem übrigens offenbar die „Koalitions“-Mehrheit nicht stabil stand, wenn es stimmt, das eine entsprechende Anzahl von Stimmen aus den Reihen der anderen Fraktionen oder auch der fraktionslosen Mitglieder der Stadtvertretung stammte. Aber am Ergebnis hätte das nichts geändert.

 

An sich schien alles klar, dann kam das Ministerium

Ein Widerspruch des Innenministeriums tat genau dies dann aber doch. Denn vor ziemlich genau drei Wochen war klar: Das Innenministerium widerspricht der Wahl Karin Müllers zur Dezernentin. Ein Versuch ihrer Fraktion, per Mehrheitsbeschluss der Stadtvertretung eine Klage der Stadt gegen eben diesen Widerspruch herbeizuführen, scheiterte kurze Zeit später. Dieses Mal stand die „Koalitions“-Mehrheit ganz offensichtlich nicht, wenngleich das Ergebnis mit 19:19 das denkbar knappste war. Nun bleibt Karin Müller noch der zivilrechtliche Weg. Ob sie diesen beschreitet, ist bislang offiziell nicht bekannt. Sprach man nach der Abstimmung mit Mitgliedern der Stadtvertretung schien klar, nun würde es eine neue Ausschreibung geben.

 

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Vielfältige Überlegungen, wie es weitergehen könnte

Oder vielleicht auch nicht. Manch einer spekulierte, eventuell müssten nun die verbliebenen beiden Kandidaten der Wahl, Sibylle Götz und Andreas Ruhl, nochmals gegeneinander antreten. Denn nicht die Wahl oder gar die ganze Ausschreibung hatte das Ministerium moniert. Aber genau dieser Weg scheint aktuell nicht im Raum zu stehen. dafür einer, der das Gekungel um den Posten auch dem letzten Schweriner deutlich machen dürfte. Denn wie aus einem Schreiben von Michael Helms, Koordinator des Büros des Oberbürgermeisters, an die Stadtvertretung zu entnehmen ist, das unserer Redaktion im Wortlaut vorliegt, hat man einen ganz anderen Plan.

 

Aus der Verwaltung kam nun ein merkwürdiger Vorschlag

Die „Fachgruppe Recht“ der Stadtverwaltung schlägt letztlich vor, das laufende Verfahren fortzusetzen. Soweit, so gut. Nun könnte man aus dem Pool der neun Bewerbungen nochmals Personen zur Wahl aufstellen, und die Wahl durchführen. Diese Option räumt die Fachgruppe auch ein. Aber sie schlägt letztlich einen anderen Weg vor, der letztlich den Sinn der Intension der seinerzeit von der Grünen-Fraktion beantragten öffentlichen Ausschreibung entgegen stehen dürfte. Denn die nun in einem neuerlichen Wahlgang möglichen Kandidaten sollen sich nicht auf die bis zum Bewerbungsschluss eingegangenen Bewerbungen beziehen.

Man wolle auch „verspätete“ Bewerberinnen und Bewerber zulassen. Die abgelaufene Bewerbungsfrist stelle dabei kein Problem dar. Sie sei in dieser Form letztlich nicht zwingend bindend. Bindend aber war sie, als es darum ging, dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine bestimmte Anzahl an Wochen vergangen sein musste, bis die Wahl stattfinden konnte. Ist die Frist also nicht bindend, wie bindend war dann der andere Termin, der sogar eine Sondersitzung der Stadtvertretung zur Folge hatte?

 

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Bewerbungsfrist war abgelaufen – Macht nichts?!

Die Stadtvertretung müsse lediglich, so die Fachgruppe Recht, zeitlich ihren Rechten und Pflichten nachkommen können. Davon, dass es dann in irgendeiner Form öffentlich gemacht werden soll, dass nachträgliche Bewerbungen möglich werden könnten, ist allerdings in dem Schreiben der Verwaltung an die Stadtvertretung nicht die Rede. Konterkariert das nicht die Zielstellung der von den GRÜNEN beantragten öffentlichen Ausschreibung? Geht es etwa – und so war es übrigens bereits im Vorfeld aus dem Stadthaus zu hören – lediglich darum, die Chance zu eröffnen, noch politisch gewollte nachträgliche Bewerbungen zuzulassen?

Ein kleiner Satz im Schreiben von Michael Helms lässt genau dies erahnen: „Für diese Argumentation spricht zudem, dass die Fraktion ‚DIE LINKE‘ unangemessen benachteiligt werden würde, wenn diese lediglich auf den Pool der bisherigen Bewerber zu verweisen wäre.“ Anders ausgedrückt: Man hat den Plan, der Links-Fraktion zu ermöglichen, ganz unbürokratisch einen neuen Kandidaten beziehungsweise eine neue Kandidatin aus dem Hut zu zaubern, damit die Absprache der „Koalition“ am Ende klappt. Die Zusammenarbeit zwischen den drei „Koalitionären“ und der Stadtverwaltung scheint optimal zu funktionieren.

 

Macht sich Verwaltung zum Steigbügelhalter eines „Koalitions“Deals?

Das nicht-öffentliche Schreiben der Verwaltung an die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter unterstreicht damit zusätzlich das bei vielen längst aufgekommene Gefühl, dass es eben nicht um eine auch fachlich optimale Besetzung des Beigeordnetenpostens im Sozialdezernat geht. Vielmehr soll um offenbar jeden Preis – auch den der Transparenz und der Glaubwürdigkeit politischen und verwaltungsseitigen Handelns – nun alles möglich gemacht werden, damit letztlich die „Koalition“ doch noch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Fraktion DIE LINKE auf den Führungsposten heben kann.

Niemand wäre benachteiligt, wenn man jetzt aus dem Pool der verbliebenen Bewerberinnen und Bewerber die Wahl treffen würde. Denn auch DIE LINKE hatte die Chance, im üblichen Bewerbungsprozess eine entsprechende Person, die allen Erwartungen des Innenministeriums entsprochen hätte, ins Rennen zu schicken. Man entschied sich offenbar anders. Entsprechende „Warn“-Hinweise habe es, so der Oberbürgermeister auf der letzten Sitzung der Stadtvertretung, auch von Verwaltungsseite gegeben. Inwieweit die Beurteilung einer „unangemessenen Benachteiligung der Fraktion DIE LINKE“ letztlich tatsächlich eine tatsächlich rein rechtliche Darstellung ist, dürfte zu diskutieren sein.

 

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Erste Kritik aus den Reihen der Stadtvertretung

Dass die Überlegungen – oder Pläne? – Der Fachgruppe Recht der Verwaltung nicht widerspruchslos von allen Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern geschluckt werden, zeichnete sich schnell ab. So erklärte Stadtvertreter Stephan Martini (AKS), es gehe scheinbar nicht um die Suche nach einer wirklich geeigneten Person, sondern lediglich darum, „der Fraktion DIE LINKE zu ermöglichen, einen ‚Ersatz‘ ins Rennen zu schicken.“ Das abgeänderte Verfahren betrachtet er als demokratisch fragwürdig. Martini appelliert daher an seine Kolleginnen und Kollegen „entweder nur die bereits vorhandenen Bewerbungen zuzulassen, oder in Gänze neu auszuschreiben.“ Alles andere führe aus seiner Sicht zu einem Verlust an Glaubwürdigkeit in der Kommunalpolitik. Mit ziemlicher Sicherheit lässt sich auch sagen, dass Stephan Martini mit seiner Kritik an den intransparenten Plänen der Verwaltung nicht allein steht. Allerdings bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.

 

Sauber wäre wohl nur eine neue Ausschreibung

Einzig sauber wäre, das zeichnet sich schon jetzt ab, der Abbruch des Ausschreibungsverfahrens und eine neue öffentliche Stellenausschreibung. Andernfalls steht der oder die zukünftige Dezernent/in von Anfang an im Licht einer offenkundig hingewurschtelten Wahl. Die Macht, einen weitestgehend transparenten, sauberen Weg zu wählen, hat die Stadtvertretung. Sie sollte sie auch nutzen. Raum für politische Absprachen bleibt dann ohnehin noch ausreichend, we schon das bisherige Verfahren zeigte.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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