Wohnberechtigungsschein:
Mehr Menschen haben Anspruch auf geförderte Wohnungen
Mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern können künftig einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Das Land hebt die Einkommensgrenzen an und erweitert damit den Zugang zu geförderten Wohnungen.

Wer in Mecklenburg-Vorpommern eine geförderte Wohnung beziehen möchte, kann ab Dienstag unter erleichterten Voraussetzungen einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Das Land hebt die Einkommensgrenzen an und reagiert damit auf gestiegene Mindestlöhne sowie die allgemeine Einkommensentwicklung. Für die meisten öffentlich geförderten Mietwohnungen gelten künftig höhere Netto-Einkommensgrenzen. So darf ein Einpersonenhaushalt künftig bis zu 25.800 Euro netto im Jahr verdienen, ein Zweipersonenhaushalt bis zu 38.700 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die Grenze um 8.800 Euro.
Auch für Wohnungen des sogenannten zweiten Förderwegs steigen die Einkommensgrenzen. Hier liegt die Grenze künftig bei 27.000 Euro für Alleinstehende und 40.500 Euro für Zwei-Personen-Haushalte. Für jede weitere Person kommen 9.200 Euro hinzu. Für Eigentümer von Wohnungen, die nach der Modernisierungsrichtlinie gefördert modernisiert wurden, gelten ebenfalls neue Werte. Die Einkommensgrenze beträgt hier künftig 36.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 54.000 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person werden zusätzlich 12.300 Euro berücksichtigt.
Neu ist zudem, dass die Einkommensgrenzen künftig regelmäßig angepasst werden. Erstmals soll die Fortschreibung zum 1. September 2028 erfolgen. Damit sollen die Grenzwerte künftig automatisch an die Einkommensentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern angepasst werden. Mit dem sozialen Wohnungsbau unterstützt das Land insbesondere Menschen, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt nicht ausreichend mit Wohnraum versorgen können. Dazu zählen Haushalte mit geringem Einkommen, Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere oder behinderte Menschen sowie Wohnungslose und andere hilfebedürftige Personen.
Die Neufassung der Einkommensgrenzenverordnung wird am 7. Juli im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft.




