Mo, 13. Juli 2026
Close

Wohnberechtigungsschein:
Mehr Menschen haben Anspruch auf geförderte Wohnungen

Mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern können künftig einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Das Land hebt die Einkommensgrenzen an und erweitert damit den Zugang zu geförderten Wohnungen.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht Juli 4, 2026
Wohnberechtigungsschein Mecklenburg-Vorpommern
Wer eine geförderte Woh­nung beziehen möchte, benötigt in der Regel einen Wohn­berech­ti­gungss­chein. Ab sofort gel­ten in Meck­len­burg-Vor­pom­mern höhere Einkom­mensgren­zen. Foto: KI

Wer in Meck­len­burg-Vor­pom­mern eine geförderte Woh­nung beziehen möchte, kann ab Dien­stag unter erle­ichterten Voraus­set­zun­gen einen Wohn­berech­ti­gungss­chein erhal­ten. Das Land hebt die Einkom­mensgren­zen an und reagiert damit auf gestiegene Min­destlöhne sowie die all­ge­meine Einkom­mensen­twick­lung. Für die meis­ten öffentlich geförderten Miet­woh­nun­gen gel­ten kün­ftig höhere Net­to-Einkom­mensgren­zen. So darf ein Ein­per­so­n­en­haushalt kün­ftig bis zu 25.800 Euro net­to im Jahr ver­di­enen, ein Zweiper­so­n­en­haushalt bis zu 38.700 Euro. Für jede weit­ere im Haushalt lebende Per­son erhöht sich die Gren­ze um 8.800 Euro.

Auch für Woh­nun­gen des soge­nan­nten zweit­en Förder­wegs steigen die Einkom­mensgren­zen. Hier liegt die Gren­ze kün­ftig bei 27.000 Euro für Alle­in­ste­hende und 40.500 Euro für Zwei-Per­so­n­en-Haushalte. Für jede weit­ere Per­son kom­men 9.200 Euro hinzu. Für Eigen­tümer von Woh­nun­gen, die nach der Mod­ernisierungsrichtlin­ie gefördert mod­ernisiert wur­den, gel­ten eben­falls neue Werte. Die Einkom­mensgren­ze beträgt hier kün­ftig 36.000 Euro für einen Ein­per­so­n­en­haushalt und 54.000 Euro für zwei Per­so­n­en. Für jede weit­ere Per­son wer­den zusät­zlich 12.300 Euro berück­sichtigt.

Neu ist zudem, dass die Einkom­mensgren­zen kün­ftig regelmäßig angepasst wer­den. Erst­mals soll die Fortschrei­bung zum 1. Sep­tem­ber 2028 erfol­gen. Damit sollen die Gren­zw­erte kün­ftig automa­tisch an die Einkom­mensen­twick­lung in Meck­len­burg-Vor­pom­mern angepasst wer­den. Mit dem sozialen Woh­nungs­bau unter­stützt das Land ins­beson­dere Men­schen, die sich auf dem freien Woh­nungs­markt nicht aus­re­ichend mit Wohn­raum ver­sor­gen kön­nen. Dazu zählen Haushalte mit geringem Einkom­men, Fam­i­lien mit Kindern, Allein­erziehende, Schwan­gere, ältere oder behin­derte Men­schen sowie Woh­nungslose und andere hil­febedürftige Per­so­n­en.

Die Neu­fas­sung der Einkom­mensgren­zen­verord­nung wird am 7. Juli im Gesetz- und Verord­nungs­blatt Meck­len­burg-Vor­pom­mern veröf­fentlicht und tritt einen Tag später in Kraft.