Folgen für Haushalt:
Zensus wird teuer – Warum Schwerin Millionen verlieren könnte
Der Zensus 2022 könnte Schwerins Haushalt ab 2028 erheblich belasten. Die Stadt kalkuliert mit rund acht Millionen Euro weniger Zuweisungen pro Jahr.

Foto: Wolfgang Weiser auf Unsplash
In Kürze:
- Schwerin rechnet ab 2028 überschlägig mit rund acht Millionen Euro weniger Zuweisungen pro Jahr.
- Ursache sind nicht die 1.229 statistisch fehlenden Einwohner allein, sondern vor allem die landesweiten Folgen des Zensus für den Finanzausgleich.
- Zunächst profitierte Schwerin sogar: Im ersten Anwendungsjahr lagen die Zahlungen rund 1,6 Millionen Euro über der Planung.
Der Zensus 2022 könnte für Schwerin ab 2028 teuer werden. Die Stadtverwaltung rechnet überschlägig mit rund acht Millionen Euro weniger Zuweisungen pro Jahr. Das geht aus einer Antwort der Stadtverwaltung vom 27. Juli 2026 auf eine Anfrage der Fraktion Unabhängige Bürger/FDP hervor.
Ausgangspunkt ist eine deutliche Differenz bei den Einwohnerzahlen. Im Schweriner Melderegister waren zum 30. Juni 2022 insgesamt 97.965 Einwohner erfasst. Die auf Grundlage des Zensus 2022 berechnete amtliche Einwohnerzahl lag zum gleichen Zeitpunkt bei 96.736. Die Differenz beträgt damit 1.229 Menschen.
Am eigentlichen Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022, wurden für Schwerin 96.447 Einwohner festgestellt. Die Stadt hatte das Ergebnis damals kritisiert. Der damalige Oberbürgermeister Rico Badenschier erklärte im Juni 2024, die Abweichungen zu den eigenen statistischen Daten seien für die Verwaltung nicht nachvollziehbar. Die Stadt kündigte damals an, einen Widerspruch zu prüfen.
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Dazu kam es nicht. In ihrer Antwort an UB/FDP erklärt die Verwaltung ausdrücklich, dass Schwerin keine Rechtsmittel gegen den Zensusbescheid eingelegt hat. Auch bei einer später vom Land vorgenommenen Überprüfung von Einwohnerzahlen einzelner Kommunen wurde Schwerin nach Angaben der Stadt nicht untersucht.
Zensus brachte zunächst mehr Geld
Warum die Stadt nicht gegen das Ergebnis klagte, erklärt sie ebenfalls in ihrer Antwort. Zunächst entstand Schwerin durch die neuen Zahlen kein finanzieller Nachteil. Im ersten Jahr, in dem das Zensusergebnis für die Zuweisungen berücksichtigt wurde, erhielt die Landeshauptstadt sogar rund 1,6 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant.
Der Grund: Schwerin verlor durch den Zensus zwar rechnerisch Einwohner, allerdings deutlich weniger als Mecklenburg-Vorpommern im Durchschnitt. Dadurch verbesserte sich zunächst die Position der Landeshauptstadt bei der Verteilung der Finanzmittel innerhalb des Landes. Das zusätzliche Geld für Schwerin fehlte entsprechend bei Kommunen, deren Einwohnerzahlen stärker nach unten korrigiert worden waren.
Die Stadt begründet damit auch den Verzicht auf eine Klage. Es habe damals keinen tatsächlichen finanziellen Nachteil gegeben. Zugleich teilt die Verwaltung mit, dass sie gegenüber der Landesregierung weiterhin Bedenken gegen den registergestützten Zensus vorbringe und sich dazu mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern abstimme. Langfristig sieht die Rechnung jedoch anders aus.
Warum Schwerin acht Millionen Euro verlieren könnte
Das Problem liegt weniger bei Schwerins eigener Einwohnerzahl als bei der Entwicklung im gesamten Land. Mecklenburg-Vorpommern hat durch den Zensus im bundesweiten Vergleich überproportional Einwohner verloren. Das wirkt sich nach Angaben der Schweriner Verwaltung auf die Einnahmen des Landes im Finanzsystem zwischen Bund und Ländern aus.
Einen Teil dieser Verluste tragen wiederum die Kommunen. Über den sogenannten Gleichmäßigkeitsgrundsatz werden Städte, Gemeinden und Landkreise nach Angaben der Stadt mit etwa einem Drittel an den Zuweisungsverlusten des Landes beteiligt. Vereinfacht gesagt: Bekommt Mecklenburg-Vorpommern weniger Geld, wirkt sich das auch auf die Finanzmittel für seine Kommunen aus.
Die Verwaltung spricht in ihrer Antwort von einer „Abbruchkante“ bei den Finanzzuweisungen. Für die laufenden Jahre sei es in Verhandlungen gelungen, diese Wirkung hinauszuschieben. Ab 2028 soll sie nach derzeitiger Einschätzung jedoch auf die kommunalen Haushalte durchschlagen. Für Schwerin errechnet die Verwaltung daraus überschlägig rund acht Millionen Euro weniger Zuweisungen pro Jahr.
Wichtig ist dabei: Die 1.229 Einwohner Differenz zwischen Melderegister und amtlicher Fortschreibung kosten Schwerin nicht unmittelbar acht Millionen Euro. Die Millionenbelastung entsteht vor allem durch die landesweiten Folgen des Zensus und deren Wirkung auf die kommunale Finanzausstattung.
Haushalt ohnehin unter Druck
Die möglichen Einnahmeverluste treffen Schwerin in einer angespannten finanziellen Situation. Schon bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/2026 bezeichnete Finanzdezernent Silvio Horn die Lage als „überaus herausfordernd“. Die Verwaltung führte dabei auch die Ergebnisse des Zensus als Haushaltsrisiko an.
Zu den Belastungen zählte die Stadt damals unter anderem steigende Zinsen, Verluste des Nahverkehrs sowie höhere Sozial- und Personalausgaben. Um den vorgesehenen Entschuldungskurs einzuhalten, sollte Schwerin 2025 einen Überschuss von 5,86 Millionen Euro und 2026 von 6,53 Millionen Euro erreichen.
Wie schnell sich Haushaltsprognosen verändern können, zeigte allerdings 2025. Zeitweise rechnete die Stadt mit einem Millionenminus. Der vorläufige Jahresabschluss fiel später besser aus, unter anderem aufgrund höherer Gewerbesteuereinnahmen und der verhängten Haushaltssperre.
Was acht Millionen Euro bedeuten
Dass acht Millionen Euro für den Schweriner Haushalt eine erhebliche Größenordnung darstellen, zeigte sich bereits 2024. Als damals eine Deckungslücke von rund acht Millionen Euro entstand, verhängte die Verwaltung eine Haushaltssperre und verlangte von den Fachbereichen und Eigenbetrieben Einsparvorschläge.
Daraus folgt allerdings nicht, dass der Zensus ab 2028 automatisch zu Kürzungen bei Vereinen, sozialen Angeboten oder Investitionen führt. Welche Folgen geringere Einnahmen tatsächlich hätten, müsste im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung entschieden werden.
Auch für andere Bereiche sieht die Verwaltung derzeit keine unmittelbaren Folgen des Zensus. Nach ihrer Antwort sind Auswirkungen auf die Kita- und Schulplanung aktuell nicht erkennbar. Auch für die Wohnungsbau- und Bauleitplanung erwartet die Stadt derzeit keine Konsequenzen. Dort spielen neben der Einwohnerzahl unter anderem die Entwicklung der Haushalte, Zu- und Fortzüge sowie der Ersatzbedarf an Wohnungen eine Rolle.
Eine entscheidende Haushaltsfrage bleibt jedoch offen: Sind die von der Verwaltung erwarteten acht Millionen Euro weniger pro Jahr bereits vollständig in der Finanzplanung ab 2028 berücksichtigt? Die Antwort der Stadt an UB/FDP macht dazu keine konkrete Aussage.
Ebenso ist offen, ob Land und Kommunen bis 2028 eine weitere Lösung finden, um den finanziellen Einschnitt abzufedern. Die acht Millionen Euro sind deshalb keine bereits feststehende Kürzung, sondern eine überschlägige Prognose der Stadtverwaltung. Für Schwerins ohnehin angespannten Haushalt wäre ein dauerhafter Einnahmeverlust dieser Größenordnung jedoch erheblich.





