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Folgen für Haushalt:
Zensus wird teuer – Warum Schwerin Millionen verlieren könnte

Der Zensus 2022 könnte Schwerins Haushalt ab 2028 erheblich belasten. Die Stadt kalkuliert mit rund acht Millionen Euro weniger Zuweisungen pro Jahr.

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  • Veröffentlicht September 4, 2026
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Zensus Schwerin – Stadt rechnet ab 2028 mit acht Millionen Euro weniger Zuweisungen
Die Fol­gen des Zen­sus 2022 kön­nten Schw­erins Haushalt ab 2028 mit rund acht Mil­lio­nen Euro jährlich belas­ten.
Foto: Wolf­gang Weis­er auf Unsplash

 

 


In Kürze:

  • Schw­erin rech­net ab 2028 über­schlägig mit rund acht Mil­lio­nen Euro weniger Zuweisun­gen pro Jahr.
  • Ursache sind nicht die 1.229 sta­tis­tisch fehlen­den Ein­wohn­er allein, son­dern vor allem die lan­desweit­en Fol­gen des Zen­sus für den Finan­zaus­gle­ich.
  • Zunächst prof­i­tierte Schw­erin sog­ar: Im ersten Anwen­dungs­jahr lagen die Zahlun­gen rund 1,6 Mil­lio­nen Euro über der Pla­nung.

 

Der Zen­sus 2022 kön­nte für Schw­erin ab 2028 teuer wer­den. Die Stadtver­wal­tung rech­net über­schlägig mit rund acht Mil­lio­nen Euro weniger Zuweisun­gen pro Jahr. Das geht aus ein­er Antwort der Stadtver­wal­tung vom 27. Juli 2026 auf eine Anfrage der Frak­tion Unab­hängige Bürger/FDP her­vor.

Aus­gangspunkt ist eine deut­liche Dif­ferenz bei den Ein­wohn­erzahlen. Im Schw­er­iner Meldereg­is­ter waren zum 30. Juni 2022 ins­ge­samt 97.965 Ein­wohn­er erfasst. Die auf Grund­lage des Zen­sus 2022 berech­nete amtliche Ein­wohn­erzahl lag zum gle­ichen Zeit­punkt bei 96.736. Die Dif­ferenz beträgt damit 1.229 Men­schen.

Am eigentlichen Zen­susstich­tag, dem 15. Mai 2022, wur­den für Schw­erin 96.447 Ein­wohn­er fest­gestellt. Die Stadt hat­te das Ergeb­nis damals kri­tisiert. Der dama­lige Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er erk­lärte im Juni 2024, die Abwe­ichun­gen zu den eige­nen sta­tis­tis­chen Dat­en seien für die Ver­wal­tung nicht nachvol­lziehbar. Die Stadt kündigte damals an, einen Wider­spruch zu prüfen.

 


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Dazu kam es nicht. In ihrer Antwort an UB/FDP erk­lärt die Ver­wal­tung aus­drück­lich, dass Schw­erin keine Rechtsmit­tel gegen den Zen­sus­bescheid ein­gelegt hat. Auch bei ein­er später vom Land vorgenomme­nen Über­prü­fung von Ein­wohn­erzahlen einzel­ner Kom­munen wurde Schw­erin nach Angaben der Stadt nicht unter­sucht.

Zensus brachte zunächst mehr Geld

Warum die Stadt nicht gegen das Ergeb­nis klagte, erk­lärt sie eben­falls in ihrer Antwort. Zunächst ent­stand Schw­erin durch die neuen Zahlen kein finanzieller Nachteil. Im ersten Jahr, in dem das Zen­susergeb­nis für die Zuweisun­gen berück­sichtigt wurde, erhielt die Lan­deshaupt­stadt sog­ar rund 1,6 Mil­lio­nen Euro mehr als ursprünglich geplant.

Der Grund: Schw­erin ver­lor durch den Zen­sus zwar rech­ner­isch Ein­wohn­er, allerd­ings deut­lich weniger als Meck­len­burg-Vor­pom­mern im Durch­schnitt. Dadurch verbesserte sich zunächst die Posi­tion der Lan­deshaupt­stadt bei der Verteilung der Finanzmit­tel inner­halb des Lan­des. Das zusät­zliche Geld für Schw­erin fehlte entsprechend bei Kom­munen, deren Ein­wohn­erzahlen stärk­er nach unten kor­rigiert wor­den waren.

Die Stadt begrün­det damit auch den Verzicht auf eine Klage. Es habe damals keinen tat­säch­lichen finanziellen Nachteil gegeben. Zugle­ich teilt die Ver­wal­tung mit, dass sie gegenüber der Lan­desregierung weit­er­hin Bedenken gegen den reg­is­tergestützten Zen­sus vor­bringe und sich dazu mit dem Städte- und Gemein­de­tag Meck­len­burg-Vor­pom­mern abstimme. Langfristig sieht die Rech­nung jedoch anders aus.

Warum Schwerin acht Millionen Euro verlieren könnte

Das Prob­lem liegt weniger bei Schw­erins eigen­er Ein­wohn­erzahl als bei der Entwick­lung im gesamten Land. Meck­len­burg-Vor­pom­mern hat durch den Zen­sus im bun­desweit­en Ver­gle­ich über­pro­por­tion­al Ein­wohn­er ver­loren. Das wirkt sich nach Angaben der Schw­er­iner Ver­wal­tung auf die Ein­nah­men des Lan­des im Finanzsys­tem zwis­chen Bund und Län­dern aus.

Einen Teil dieser Ver­luste tra­gen wiederum die Kom­munen. Über den soge­nan­nten Gle­ich­mäßigkeits­grund­satz wer­den Städte, Gemein­den und Land­kreise nach Angaben der Stadt mit etwa einem Drit­tel an den Zuweisungsver­lus­ten des Lan­des beteiligt. Vere­in­facht gesagt: Bekommt Meck­len­burg-Vor­pom­mern weniger Geld, wirkt sich das auch auf die Finanzmit­tel für seine Kom­munen aus.

Die Ver­wal­tung spricht in ihrer Antwort von ein­er „Abbruchkante“ bei den Finanz­zuweisun­gen. Für die laufend­en Jahre sei es in Ver­hand­lun­gen gelun­gen, diese Wirkung hin­auszuschieben. Ab 2028 soll sie nach derzeit­iger Ein­schätzung jedoch auf die kom­mu­nalen Haushalte durch­schla­gen. Für Schw­erin errech­net die Ver­wal­tung daraus über­schlägig rund acht Mil­lio­nen Euro weniger Zuweisun­gen pro Jahr.

Wichtig ist dabei: Die 1.229 Ein­wohn­er Dif­ferenz zwis­chen Meldereg­is­ter und amtlich­er Fortschrei­bung kosten Schw­erin nicht unmit­tel­bar acht Mil­lio­nen Euro. Die Mil­lio­nen­be­las­tung entste­ht vor allem durch die lan­desweit­en Fol­gen des Zen­sus und deren Wirkung auf die kom­mu­nale Finan­zausstat­tung.

Haushalt ohnehin unter Druck

Die möglichen Ein­nah­mev­er­luste tre­f­fen Schw­erin in ein­er anges­pan­nten finanziellen Sit­u­a­tion. Schon bei der Auf­stel­lung des Dop­pel­haushalts 2025/2026 beze­ich­nete Finanzdez­er­nent Sil­vio Horn die Lage als „über­aus her­aus­fordernd“. Die Ver­wal­tung führte dabei auch die Ergeb­nisse des Zen­sus als Haushalt­srisiko an.

Zu den Belas­tun­gen zählte die Stadt damals unter anderem steigende Zin­sen, Ver­luste des Nahverkehrs sowie höhere Sozial- und Per­son­alaus­gaben. Um den vorge­se­henen Entschul­dungskurs einzuhal­ten, sollte Schw­erin 2025 einen Über­schuss von 5,86 Mil­lio­nen Euro und 2026 von 6,53 Mil­lio­nen Euro erre­ichen.

Wie schnell sich Haushalt­sprog­nosen verän­dern kön­nen, zeigte allerd­ings 2025. Zeitweise rech­nete die Stadt mit einem Mil­lio­nen­mi­nus. Der vor­läu­fige Jahresab­schluss fiel später bess­er aus, unter anderem auf­grund höher­er Gewerbesteuere­in­nah­men und der ver­hängten Haushaltssperre.

Was acht Millionen Euro bedeuten

Dass acht Mil­lio­nen Euro für den Schw­er­iner Haushalt eine erhe­bliche Größenord­nung darstellen, zeigte sich bere­its 2024. Als damals eine Deck­ungslücke von rund acht Mil­lio­nen Euro ent­stand, ver­hängte die Ver­wal­tung eine Haushaltssperre und ver­langte von den Fach­bere­ichen und Eigen­be­trieben Einspar­vorschläge.

Daraus fol­gt allerd­ings nicht, dass der Zen­sus ab 2028 automa­tisch zu Kürzun­gen bei Vere­inen, sozialen Ange­boten oder Investi­tio­nen führt. Welche Fol­gen gerin­gere Ein­nah­men tat­säch­lich hät­ten, müsste im Rah­men der jew­eili­gen Haushalt­s­pla­nung entsch­ieden wer­den.

Auch für andere Bere­iche sieht die Ver­wal­tung derzeit keine unmit­tel­baren Fol­gen des Zen­sus. Nach ihrer Antwort sind Auswirkun­gen auf die Kita- und Schulpla­nung aktuell nicht erkennbar. Auch für die Woh­nungs­bau- und Bauleit­pla­nung erwartet die Stadt derzeit keine Kon­se­quen­zen. Dort spie­len neben der Ein­wohn­erzahl unter anderem die Entwick­lung der Haushalte, Zu- und Fortzüge sowie der Ersatzbe­darf an Woh­nun­gen eine Rolle.

Eine entschei­dende Haushalts­frage bleibt jedoch offen: Sind die von der Ver­wal­tung erwarteten acht Mil­lio­nen Euro weniger pro Jahr bere­its voll­ständig in der Finanz­pla­nung ab 2028 berück­sichtigt? Die Antwort der Stadt an UB/FDP macht dazu keine konkrete Aus­sage.

Eben­so ist offen, ob Land und Kom­munen bis 2028 eine weit­ere Lösung find­en, um den finanziellen Ein­schnitt abzufed­ern. Die acht Mil­lio­nen Euro sind deshalb keine bere­its fest­ste­hende Kürzung, son­dern eine über­schlägige Prog­nose der Stadtver­wal­tung. Für Schw­erins ohne­hin anges­pan­nten Haushalt wäre ein dauer­hafter Ein­nah­mev­er­lust dieser Größenord­nung jedoch erhe­blich.