Kritik an Prüfung des eigenen Chefs:
Bund der Steuerzahler fordert unabhängige Prüfung in Schweriner ZGM-Affäre
Die Stadt hat eine Compliance-Prüfung zur umstrittenen ZGM-Besetzung eingeleitet. Dem Bund der Steuerzahler reicht das nicht: Er kritisiert das Verfahren und fordert mehr Unabhängigkeit.

Foto: Stefan Rochow
In Kürze:
- Bund der Steuerzahler kritisiert die von der Stadt Schwerin eingeleitete Compliance-Prüfung zur Besetzung der ZGM-Werkleitung und fordert eine unabhängige Untersuchung wegen eines möglichen Interessenkonflikts.
- Nach Berichten der Ostsee-Zeitung prüft ausgerechnet die Compliance-Beauftragte Vorgänge, die ihren unmittelbaren Vorgesetzten betreffen. Die Stadt sieht darin keinen Widerspruch.
- Der Verband hat seine Unterlagen zusätzlich an das Bundesamt für Justiz übermittelt und fordert mehr Transparenz sowie unabhängige Compliance-Verfahren bei kommunalen Entscheidungen.
Die von der Landeshauptstadt eingeleitete Compliance-Prüfung zur umstrittenen Besetzung der Werkleitung des Zentralen Gebäudemanagements (ZGM) reicht dem Bund der Steuerzahler Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nicht aus. Der Verband sieht einen möglichen Interessenkonflikt bei der Ausgestaltung des Verfahrens und fordert eine unabhängige Untersuchung.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass unserem Compliance-Hinweis nun nachgegangen wird“, erklärt Landesvorsitzender Sascha Mummenhoff. Dass der Verband die Einleitung des Verfahrens allerdings erst aus der Berichterstattung der „Ostsee-Zeitung” erfahren habe, überrasche ihn.
Kritisch bewertet der Verband vor allem, dass nach Informationen der „Ostsee-Zeitung” ausgerechnet die Compliance-Beauftragte der Stadt die Vorgänge untersuchen soll, die ihren unmittelbaren Vorgesetzten betreffen. Dem Bericht zufolge wurde Manuela Thormann mit der Prüfung beauftragt. Sie ist zugleich Assistentin der Geschäftsführung der Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung (GBV). Deren Geschäftsführer Matthias Dankert war an dem Auswahlverfahren für die ZGM-Werkleitung beteiligt und ist unmittelbarer Vorgesetzter der Compliance-Beauftragten.
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„Wenn ausgerechnet eine Mitarbeiterin Vorgänge prüfen soll, die ihren unmittelbaren Vorgesetzten betreffen, entsteht zumindest der Eindruck eines Interessenkonflikts“, so Mummenhoff. Es gehe ausdrücklich nicht um die Integrität der handelnden Person. Entscheidend sei vielmehr, dass Compliance-Prüfungen jeden Zweifel an ihrer Unabhängigkeit ausschließen müssten. Gerade in einem Fall, der bereits öffentlich diskutiert werde und das Vertrauen in kommunale Entscheidungen berühre, wären größtmögliche Transparenz und eine unabhängige Prüfung der richtige Weg gewesen.
Prüfung erst nach offiziellem Hinweis eingeleitet
Wie die „Ostsee-Zeitung” berichtet, leitete die Landeshauptstadt die Compliance-Prüfung erst ein, nachdem der Bund der Steuerzahler Ende Juni einen offiziellen Compliance-Hinweis eingereicht hatte. Nach Angaben der Stadt, über die die Zeitung berichtete, seien zuvor „compliance-relevante Sachverhalte weder ersichtlich noch bekannt“ gewesen. Mehrere Medienberichte und politische Anfragen allein hätten zunächst keine interne Untersuchung ausgelöst.
Ausgangspunkt der Debatte ist die Besetzung der Werkleitung des Zentralen Gebäudemanagements. Nach Recherchen der Ostsee-Zeitung war die Stelle ausschließlich verwaltungsintern ausgeschrieben worden. Von zwei Bewerbungen erfüllte demnach nur eine die formalen Voraussetzungen. Anschließend wurde eine Personalberatungsfirma aus Königs Wusterhausen mit einer Kompetenzdiagnostik der verbliebenen Bewerberin beauftragt.
Die Zeitung berichtete zudem über gesellschaftsrechtliche Verbindungen zwischen der Personalberatung und einem Schweriner Unternehmer, dessen Unternehmen seit Jahren Aufträge kommunaler Betriebe erhalten. Kritiker sehen darin einen möglichen Interessenkonflikt und fordern Aufklärung. Die Stadt sieht nach Angaben der Ostsee-Zeitung hingegen keine compliance-relevanten Probleme und verweist darauf, dass die Compliance-Beauftragte „stets unabhängig und weisungsfrei“ arbeite.
Unterlagen auch an Bundesamt für Justiz
Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler wurden die Unterlagen inzwischen nicht nur an die Landeshauptstadt Schwerin, sondern zusätzlich auch an das Bundesamt für Justiz übermittelt. Dort werde geprüft, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.
„Um eine unabhängige Bewertung sicherzustellen, haben wir unsere Unterlagen nicht nur der Landeshauptstadt Schwerin, sondern zusätzlich auch dem Bundesamt für Justiz übermittelt“, erklärt Mummenhoff. Bürgerinnen und Bürger könnten bei möglichen Missständen die bestehenden Hinweisgebersysteme nutzen. Diese seien ein wichtiges Instrument, um Transparenz, Integrität und das Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken.
Wie die Ostsee-Zeitung weiter berichtet, machte die Stadt bislang keine Angaben dazu, nach welchen Kriterien die Compliance-Prüfung erfolgt, wie sie dokumentiert wird oder ob ihre Ergebnisse veröffentlicht werden. Weitere Auskünfte zum laufenden Verfahren wurden demnach nicht erteilt.




