Vor ZGM-Entscheidung:
Stadtvertretung berät über strengere Regeln für Stellenbesetzungen
Fragen zu möglichen Interessenkonflikten bei der Besetzung der ZGM-Leitung beschäftigen heute die Stadtvertretung. Grüne und AfD fordern strengere Regeln für Personalverfahren.

Die Debatte um die geplante Besetzung der Werkleitung des Zentralen Gebäudemanagements (ZGM) erreicht am Montag die Stadtvertretung. Mit Anträgen der Grünen und der AfD beschäftigt sich das Gremium erstmals mit der Frage, ob die Landeshauptstadt ihre Regeln für Stellenbesetzungen und den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten verschärfen muss. Im Anschluss soll im nichtöffentlichen Teil über die Besetzung der ZGM-Werkleitung abgestimmt werden.
Auslöser der politischen Debatte sind neue Antworten der Stadtverwaltung zum Auswahlverfahren. Darin bestätigt die Landeshauptstadt unter anderem, dass „vor der Beauftragung einer externen Personalberatung keine Prüfung möglicher Interessenkonflikte vorgenommen wurde”. Gleichzeitig erklärt sie, Überschneidungen zwischen der Personalberatung sowie weiteren beteiligten Unternehmen der Verwaltungsleitung, der Beteiligungsverwaltung und der Werkleitung des ZGM teilweise bekannt gewesen seien.
Auch die Compliance-Stelle wurde nach Angaben der Stadt nicht tätig. Der Vorgang sei dort lediglich aus der Berichterstattung bekannt geworden. Da kein Hinweis nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingegangen sei, habe es keine Prüfung gegeben. Zudem bestätigt die Verwaltung, dass für externe Beratungs‑, Coaching‑, Kommunikations- oder Personaldienstleistungen keine besonderen Regelungen zur Prüfung möglicher Interessenkonflikte bestehen. Erst diese Antworten haben die Diskussion über das eigentliche Stellenbesetzungsverfahren hinaus ausgeweitet.
Ausgangspunkt war die Neubesetzung der Werkleitung des ZGM. Die Stelle wurde ausschließlich verwaltungsintern ausgeschrieben. Nach Angaben der Stadt gingen zwei Bewerbungen ein. Nach der Prüfung der fachlichen Voraussetzungen blieb eine Bewerberin im Verfahren. Für sie wurde anschließend eine externe Kompetenzdiagnostik eingeholt.
Im Zuge einer Recherche der „Ostsee-Zeitung” wurde bekannt, dass zwischen der beauftragten Personalberatung und einem Schweriner Unternehmer gesellschaftsrechtliche Verbindungen bestehen. Dessen Unternehmen erhalten seit Jahren Aufträge von kommunalen Unternehmen und der Stadtverwaltung. Kritiker sehen in diesem Zusammenhang Interessenskoflikte, die aufgeklärt werden müssen. „Mir wurde bestätigt, dass seit einigen Jahren die Besetzung vieler Führungspositionen und auch die zweite Reihe in kommunalen Unternehmen durch diese Personalberatung begleitet werden“, sagt der fraktionslose Stadtvertreter Heiko Steinmüller. Er sieht hier einen Verdacht auf Vetternwirtschaft.
Der Unternehmer weist sämtliche Vorwürfe zurück. Er erklärt, weder Einfluss auf Personalentscheidungen genommen noch Kontakte zwischen der Personalberatung und kommunalen Unternehmen hergestellt zu haben. Er sei am operativen Geschäft der Personalberatung nicht beteiligt gewesen und sehe deshalb keinen Interessenkonflikt. Auch die Personalberatung weist einen Interessenkonflikt zurück und erklärt, sie habe ausschließlich die Kompetenzdiagnostik durchgeführt.
Verwaltung hält an ihrem Vorgehen fest
Trotz der Diskussion sieht die Stadt keinen Anlass, ihr Verfahren grundsätzlich zu ändern. In ihrer Stellungnahme zum Antrag der AfD verweist die Verwaltung darauf, dass interne Ausschreibungen dem Grundsatz der Bestenauslese nicht entgegenstünden. Sie stärkten die interne Personalentwicklung und seien wirtschaftlicher als eine generelle externe Ausschreibung. Externe Personalberatungen sollten eingesetzt werden, wenn Gründe der Transparenz, Neutralität oder Fachlichkeit dies erforderlich machten.
Zum konkreten Verfahren erklärt die Stadt zugleich, die externe Beratung sei „zu keiner Zeit in Personalentscheidungen einbezogen” gewesen. Nach den Antworten der Verwaltung auf eine Anfrage der Grünen, die der Redaktion vorliegt, wurde das Beratungsunternehmen jedoch beauftragt, für die verbliebene Bewerberin eine Kompetenzdiagnostik und ein Kompetenzprofil zu erstellen. Dieses sollte die fachliche und persönliche Eignung sowie die Passung zum bestehenden Führungsteam bewerten und wurde im Auswahlverfahren berücksichtigt.
In der Begründung der Verwaltung in einer internen Vorlage für die Stadtvertreter wird das Ergebnis der Kompetenzdiagnostik ausdrücklich aufgegriffen. Danach bescheinigte das Kompetenzprofil der Bewerberin eine „hohe fachliche und personale Eignung“ für die ausgeschriebene Funktion. Zugleich kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass die Bewerberin über die erforderlichen Kompetenzen verfüge, um die Aufgabe zu übernehmen und die bestehende Führungsstruktur sinnvoll zu ergänzen. Die Einschätzung der externen Beratung ersetzte die Auswahlentscheidung damit zwar nicht, sie wurde von der Verwaltung jedoch als Bestandteil der Begründung für die Eignung der Bewerberin herangezogen.
Rechnungshof empfiehlt frühzeitige Dokumentation
Wie Stellenbesetzungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung ausgestaltet werden sollten, beschreibt der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern in einem Leitfaden aus dem vergangenen Jahr. Darin konkretisiert der Rechnungshof, wie Auswahlverfahren ausgestaltet und dokumentiert werden sollten, um den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese zu gewährleisten.
Danach sollen bereits vor Beginn eines Auswahlverfahrens die wesentlichen organisatorischen Entscheidungen dokumentiert werden. Dazu zählen unter anderem das Anforderungsprofil, die Entscheidung über interne oder externe Ausschreibungen, die Festlegung des Bewerberkreises sowie die einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens. Ziel sei es, Entscheidungen jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar zu machen. Zugleich hebt der Rechnungshof hervor, dass eine vollständige Dokumentation nicht nur der späteren Kontrolle diene, sondern rechtswidriges Verwaltungshandeln bereits im Vorfeld erschwere und damit präventiv wirke.
Die Antworten der Stadt machen deutlich, dass das alles nicht im laufenden Verfahren stattgefunden hat. Auch die Compliance-Stelle befasste sich nach Angaben der Stadt nicht mit dem Vorgang. Die Verwaltung begründet dies damit, dass dort kein Hinweis nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingegangen sei. Deshalb habe es keine Prüfung gegeben.
Gleichzeitig hatte die Stadt zuvor mitgeteilt, dass Überschneidungen zwischen den beteiligten Unternehmen der Verwaltungsleitung, der Beteiligungsverwaltung und der Werkleitung des ZGM teilweise bekannt gewesen seien. Eine gesonderte Prüfung wurde nach Angaben der Stadt dennoch nicht veranlasst.
Wiederholte Beauftragungen
Aus den Antworten der Verwaltung an die Grünen geht außerdem hervor, dass die Personalberatung seit mehreren Jahren wiederholt für kommunale Unternehmen tätig war. Genannt werden Coachings für Führungskräfte, Kompetenzanalysen und Schulungsveranstaltungen. Die von der Stadt bezifferten Aufträge summieren sich auf mehr als 55.000 Euro.
Eine vollständige Übersicht sämtlicher Aufträge an die beteiligten Unternehmen legte die Verwaltung nicht vor. Sie begründete dies mit dem Rechercheaufwand sowie möglichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Zwei Anträge, zwei Ansätze
Die Grünen wollen mit ihrem Antrag den Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt überarbeiten. Vorgesehen sind verbindliche Standards für Stellenbesetzungen, Dokumentationspflichten bei der Beauftragung externer Beratungen sowie Verfahren zur Prüfung und Dokumentation möglicher Interessenkonflikte.
Der AfD-Antrag fordert dagegen, Führungspositionen künftig grundsätzlich extern auszuschreiben. Vor der Beauftragung externer Personalberatungen sollen mögliche geschäftliche oder persönliche Verbindungen verpflichtend geprüft, dokumentiert und der Stadtvertretung offengelegt werden. Beide Anträge reagieren damit auf die bekanntgewordenen Vorgänge, ziehen daraus jedoch unterschiedliche Konsequenzen.
Über beide Anträge entscheidet die Stadtvertretung am heutigen Montag. Anschließend folgt im nichtöffentlichen Teil die Abstimmung über die Besetzung der Werkleitung des Zentralen Gebäudemanagements.
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