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Vor ZGM-Entscheidung:
Stadtvertretung berät über strengere Regeln für Stellenbesetzungen

Fragen zu möglichen Interessenkonflikten bei der Besetzung der ZGM-Leitung beschäftigen heute die Stadtvertretung. Grüne und AfD fordern strengere Regeln für Personalverfahren.

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  • Veröffentlicht Juni 29, 2026
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Die Diskus­sion um die Beset­zung der ZGM-Werkleitung hat eine Debat­te über Trans­parenz und den Umgang mit möglichen Inter­essenkon­flik­ten in der Stadtver­wal­tung aus­gelöst. Foto: Ste­fan Rochow

 

Die Debat­te um die geplante Beset­zung der Werkleitung des Zen­tralen Gebäude­m­an­age­ments (ZGM) erre­icht am Mon­tag die Stadtvertre­tung. Mit Anträ­gen der Grü­nen und der AfD beschäftigt sich das Gremi­um erst­mals mit der Frage, ob die Lan­deshaupt­stadt ihre Regeln für Stel­lenbe­set­zun­gen und den Umgang mit möglichen Inter­essenkon­flik­ten ver­schär­fen muss. Im Anschluss soll im nichtöf­fentlichen Teil über die Beset­zung der ZGM-Werkleitung abges­timmt wer­den.

Aus­lös­er der poli­tis­chen Debat­te sind neue Antworten der Stadtver­wal­tung zum Auswahlver­fahren. Darin bestätigt die Lan­deshaupt­stadt unter anderem, dass „vor der Beauf­tra­gung ein­er exter­nen Per­son­al­ber­atung keine Prü­fung möglich­er Inter­essenkon­flik­te vorgenom­men wurde”. Gle­ichzeit­ig erk­lärt sie, Über­schnei­dun­gen zwis­chen der Per­son­al­ber­atung sowie weit­eren beteiligten Unternehmen der Ver­wal­tungsleitung, der Beteili­gungsver­wal­tung und der Werkleitung des ZGM teil­weise bekan­nt gewe­sen seien.

Auch die Com­pli­ance-Stelle wurde nach Angaben der Stadt nicht tätig. Der Vor­gang sei dort lediglich aus der Berichter­stat­tung bekan­nt gewor­den. Da kein Hin­weis nach dem Hin­weis­ge­ber­schutzge­setz einge­gan­gen sei, habe es keine Prü­fung gegeben. Zudem bestätigt die Ver­wal­tung, dass für externe Beratungs‑, Coaching‑, Kom­mu­nika­tions- oder Per­sonal­dien­stleis­tun­gen keine beson­deren Regelun­gen zur Prü­fung möglich­er Inter­essenkon­flik­te beste­hen. Erst diese Antworten haben die Diskus­sion über das eigentliche Stel­lenbe­set­zungsver­fahren hin­aus aus­geweit­et.

Aus­gangspunkt war die Neube­set­zung der Werkleitung des ZGM. Die Stelle wurde auss­chließlich ver­wal­tungsin­tern aus­geschrieben. Nach Angaben der Stadt gin­gen zwei Bewer­bun­gen ein. Nach der Prü­fung der fach­lichen Voraus­set­zun­gen blieb eine Bewer­berin im Ver­fahren. Für sie wurde anschließend eine externe Kom­pe­ten­z­di­ag­nos­tik einge­holt.

Im Zuge ein­er Recherche der „Ost­see-Zeitung” wurde bekan­nt, dass zwis­chen der beauf­tragten Per­son­al­ber­atung und einem Schw­er­iner Unternehmer gesellschaft­srechtliche Verbindun­gen beste­hen. Dessen Unternehmen erhal­ten seit Jahren Aufträge von kom­mu­nalen Unternehmen und der Stadtver­wal­tung. Kri­tik­er sehen in diesem Zusam­men­hang Inter­essen­skoflik­te, die aufgek­lärt wer­den müssen. „Mir wurde bestätigt, dass seit eini­gen Jahren die Beset­zung viel­er Führungspo­si­tio­nen und auch die zweite Rei­he in kom­mu­nalen Unternehmen durch diese Per­son­al­ber­atung begleit­et wer­den“, sagt der frak­tion­slose Stadtvertreter Heiko Stein­müller. Er sieht hier einen Ver­dacht auf Vet­tern­wirtschaft.

Der Unternehmer weist sämtliche Vor­würfe zurück. Er erk­lärt, wed­er Ein­fluss auf Per­son­alentschei­dun­gen genom­men noch Kon­tak­te zwis­chen der Per­son­al­ber­atung und kom­mu­nalen Unternehmen hergestellt zu haben. Er sei am oper­a­tiv­en Geschäft der Per­son­al­ber­atung nicht beteiligt gewe­sen und sehe deshalb keinen Inter­essenkon­flikt. Auch die Per­son­al­ber­atung weist einen Inter­essenkon­flikt zurück und erk­lärt, sie habe auss­chließlich die Kom­pe­ten­z­di­ag­nos­tik durchge­führt.

Verwaltung hält an ihrem Vorgehen fest

Trotz der Diskus­sion sieht die Stadt keinen Anlass, ihr Ver­fahren grund­sät­zlich zu ändern. In ihrer Stel­lung­nahme zum Antrag der AfD ver­weist die Ver­wal­tung darauf, dass interne Auss­chrei­bun­gen dem Grund­satz der Beste­nauslese nicht ent­ge­gen­stün­den. Sie stärk­ten die interne Per­son­alen­twick­lung und seien wirtschaftlich­er als eine generelle externe Auss­chrei­bung. Externe Per­son­al­ber­atun­gen soll­ten einge­set­zt wer­den, wenn Gründe der Trans­parenz, Neu­tral­ität oder Fach­lichkeit dies erforder­lich macht­en.

Zum konkreten Ver­fahren erk­lärt die Stadt zugle­ich, die externe Beratung sei „zu kein­er Zeit in Per­son­alentschei­dun­gen ein­be­zo­gen” gewe­sen. Nach den Antworten der Ver­wal­tung auf eine Anfrage der Grü­nen, die der Redak­tion vor­liegt, wurde das Beratung­sun­ternehmen jedoch beauf­tragt, für die verbliebene Bewer­berin eine Kom­pe­ten­z­di­ag­nos­tik und ein Kom­pe­ten­zpro­fil zu erstellen. Dieses sollte die fach­liche und per­sön­liche Eig­nung sowie die Pas­sung zum beste­hen­den Führung­steam bew­erten und wurde im Auswahlver­fahren berück­sichtigt.

In der Begrün­dung der Ver­wal­tung in ein­er inter­nen Vor­lage für die Stadtvertreter wird das Ergeb­nis der Kom­pe­ten­z­di­ag­nos­tik aus­drück­lich aufge­grif­f­en. Danach bescheinigte das Kom­pe­ten­zpro­fil der Bewer­berin eine „hohe fach­liche und per­son­ale Eig­nung“ für die aus­geschriebene Funk­tion. Zugle­ich kommt die Ver­wal­tung zu dem Schluss, dass die Bewer­berin über die erforder­lichen Kom­pe­ten­zen ver­füge, um die Auf­gabe zu übernehmen und die beste­hende Führungsstruk­tur sin­nvoll zu ergänzen. Die Ein­schätzung der exter­nen Beratung erset­zte die Auswahlentschei­dung damit zwar nicht, sie wurde von der Ver­wal­tung jedoch als Bestandteil der Begrün­dung für die Eig­nung der Bewer­berin herange­zo­gen.

Rechnungshof empfiehlt frühzeitige Dokumentation

Wie Stel­lenbe­set­zungsver­fahren in der öffentlichen Ver­wal­tung aus­gestal­tet wer­den soll­ten, beschreibt der Lan­desrech­nung­shof Meck­len­burg-Vor­pom­mern in einem Leit­faden aus dem ver­gan­genen Jahr.  Darin konkretisiert der Rech­nung­shof, wie Auswahlver­fahren aus­gestal­tet und doku­men­tiert wer­den soll­ten, um den ver­fas­sungsrechtlichen Grund­satz der Beste­nauslese zu gewährleis­ten.

Danach sollen bere­its vor Beginn eines Auswahlver­fahrens die wesentlichen organ­isatorischen Entschei­dun­gen doku­men­tiert wer­den. Dazu zählen unter anderem das Anforderung­spro­fil, die Entschei­dung über interne oder externe Auss­chrei­bun­gen, die Fes­tle­gung des Bewer­berkreis­es sowie die einzel­nen Schritte des Auswahlver­fahrens. Ziel sei es, Entschei­dun­gen jed­erzeit nachvol­lziehbar und über­prüf­bar zu machen. Zugle­ich hebt der Rech­nung­shof her­vor, dass eine voll­ständi­ge Doku­men­ta­tion nicht nur der späteren Kon­trolle diene, son­dern rechtswidriges Ver­wal­tung­shan­deln bere­its im Vor­feld erschwere und damit präven­tiv wirke.

Die Antworten der Stadt machen deut­lich, dass das alles nicht im laufend­en Ver­fahren stattge­fun­den hat. Auch die Com­pli­ance-Stelle befasste sich nach Angaben der Stadt nicht mit dem Vor­gang. Die Ver­wal­tung begrün­det dies damit, dass dort kein Hin­weis nach dem Hin­weis­ge­ber­schutzge­setz einge­gan­gen sei. Deshalb habe es keine Prü­fung gegeben.

Gle­ichzeit­ig hat­te die Stadt zuvor mit­geteilt, dass Über­schnei­dun­gen zwis­chen den beteiligten Unternehmen der Ver­wal­tungsleitung, der Beteili­gungsver­wal­tung und der Werkleitung des ZGM teil­weise bekan­nt gewe­sen seien. Eine geson­derte Prü­fung wurde nach Angaben der Stadt den­noch nicht ver­an­lasst.

Wiederholte Beauftragungen

Aus den Antworten der Ver­wal­tung an die Grü­nen geht außer­dem her­vor, dass die Per­son­al­ber­atung seit mehreren Jahren wieder­holt für kom­mu­nale Unternehmen tätig war. Genan­nt wer­den Coach­ings für Führungskräfte, Kom­pe­ten­z­analy­sen und Schu­lungsver­anstal­tun­gen. Die von der Stadt bez­if­fer­ten Aufträge sum­mieren sich auf mehr als 55.000 Euro.

Eine voll­ständi­ge Über­sicht sämtlich­er Aufträge an die beteiligten Unternehmen legte die Ver­wal­tung nicht vor. Sie begrün­dete dies mit dem Rechercheaufwand sowie möglichen Betriebs- und Geschäfts­ge­heimnis­sen.

Zwei Anträge, zwei Ansätze

Die Grü­nen wollen mit ihrem Antrag den Pub­lic Cor­po­rate Gov­er­nance Kodex der Lan­deshaupt­stadt über­ar­beit­en. Vorge­se­hen sind verbindliche Stan­dards für Stel­lenbe­set­zun­gen, Doku­men­ta­tion­spflicht­en bei der Beauf­tra­gung extern­er Beratun­gen sowie Ver­fahren zur Prü­fung und Doku­men­ta­tion möglich­er Inter­essenkon­flik­te.

Der AfD-Antrag fordert dage­gen, Führungspo­si­tio­nen kün­ftig grund­sät­zlich extern auszuschreiben. Vor der Beauf­tra­gung extern­er Per­son­al­ber­atun­gen sollen mögliche geschäftliche oder per­sön­liche Verbindun­gen verpflich­t­end geprüft, doku­men­tiert und der Stadtvertre­tung offen­gelegt wer­den. Bei­de Anträge reagieren damit auf die bekan­nt­ge­wor­de­nen Vorgänge, ziehen daraus jedoch unter­schiedliche Kon­se­quen­zen.

Über bei­de Anträge entschei­det die Stadtvertre­tung am heuti­gen Mon­tag. Anschließend fol­gt im nichtöf­fentlichen Teil die Abstim­mung über die Beset­zung der Werkleitung des Zen­tralen Gebäude­m­an­age­ments.

 


Trans­paren­zhin­weis: Zur Wahrung größt­möglich­er Trans­parenz weist die Redak­tion darauf hin, dass ein Gesellschafter des in diesem Beitrag genan­nten Unternehmens zugle­ich Gesellschafter der Her­aus­ge­berge­sellschaft von SNO ist. Die Berichter­stat­tung erfol­gte unab­hängig. Der Gesellschafter hat­te wed­er Ein­fluss auf Recherche, Redak­tion noch Veröf­fentlichung dieses Beitrags.