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Circus Berolina kündigt Klage gegen die Landeshauptstadt an

Schwerin, 11.03. 2016 (stm). Von wegen das Thema ist vom Tisch: Auf der vergangenen Sitzung der Stadtvertretung, wurde ein Antrag zum Thema Bürgerentscheid „über die Rücknahme des Wildtierverbots“ abgelehnt. Nun

  • Veröffentlicht März 11, 2016

Schwerin, 11.03. 2016 (stm). Von wegen das Thema ist vom Tisch: Auf der vergangenen Sitzung der Stadtvertretung, wurde ein Antrag zum Thema Bürgerentscheid „über die Rücknahme des Wildtierverbots“ abgelehnt. Nun hat sich der Circus Berolina bei der Stadt gemeldet und angekündigt, dass er gegen den Beschluss der Stadt klagen wird. Für den Circus ist der Beschluss rechtswidrig.

 

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Nach der letzten Stadtvertretersitzung, sollte das Thema eigentlich durch sein. Der Einzelstadtvertreter für die Aktion Stadt und Kulturschutz (ASK), Ralph Martini, konnte sich nicht durchsetzen, über das Wildtierverbot einen Bürgerentscheid durchführen zu lassen. Mit den Gegenstimmen aller Stadtfraktionen fiel Martini mit seinem Antrag durch. Eine Bürgerbefragung sei unnötig, da die Stadtvertretung verantwortungsbewusst genug sei, so der Grundtenor vor über 14 Tagen. Nun droht ein teurer Rechtsstreit.

 

„Wir sehen den Beschluss als rechtswidrig an“

 

In dem Schreiben, das allen Stadtvertretern und der Verwaltung vorliegt, heißt es: „Der Circus Berolina wird gegen Ihren Beschluss Klage erheben und möchte sich vehement gegen die Behauptungen, wir seien Tierquäler verwahren. Wir sehen den Beschluss als rechtswidrig an, da es in Deutschland ein rechtskräftiges Tierschutzgesetz gibt, dass allen Circusunternehmen das zur Schau stellen von Tieren ( Wildtiere ) unter Auflagen erlaubt. Dafür sind Genehmigungen mit Fachkundeprüfungsnachweisen zu erbringen. Mit Ihrem Beschluss sprechen Sie allen dafür zuständigen Behörden, insbesondere den Amtstierärzten, ihre beruflichen Fähigkeiten ab, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben.“

Weiter beklagt der Circus, dass mit der Entscheidung der Stadtvertretung „ein Grundsatzurteil über Menschen gefällt wird, die Tag und Nacht für Ihre Tiere da sind, 7 Tage die Woche 365 Tage im Jahr an allen Sonn- und Feiertagen sich um ihre Tiere kümmern.“. Weiter wäre den Tieren, so heißt es, die Nahrungsgrundlage entzogen, wenn das Verbot in der Form bestand behalten würde.

Abschließend fordert der Circus: „Deshalb bitten wir Sie diesen Irrsinn schnellstmöglich zu beenden, und diese Hetzkampagne und Jagd auf uns Circusse zu beenden, damit wir und die Tiere in Ruhe und Frieden in unserem Zuhause leben können.“


Bundesrat hat sich schon zwei Mal für Wildtierverbot ausgesprochen

 

Ob eine Klage allerdings Erfolg haben wird, das steht in den Sternen. Die Landeshauptstadt ist nicht die einzige Stadt, die auf ihrem Gebiet ein Wildtierverbot verhängt hat. Auch im Bundesrat wurde dieses Thema schon mehrmals diskutiert. Bereits 2003 und 2011 hatte der Bundesrat eine Forderung nach einem Verbot bestimmter Wildtiere formuliert. Dieses wurde seitdem aber nicht von der Bundesregierung umgesetzt. Auf Initiative des Landes Hessen, beschäftigt sich der Bundesrat nun abermals mit dem Thema. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Deutschen Bundesrates hat am 29.02.2016 dem Entschließungsantrag des Landes Hessen für ein Verbot bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus zugestimmt.

In einer Kleinen Anfrage von Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90 / Die Grünen aus dem Jahr 2014 antwortet die Bundesregierung auf die Frage, wie viele Beanstandungen bei der Tierhaltung es zwischen 2008 und 2013 gegeben hat: „Nach den von den Bundesländern im ersten Quartal 2012 zur Verfügung gestellten Informationen wurden im Jahr 2011 bei 895 Kontrollen 409 Verstöße gegen Haltungsanforderungen für Tiere festgestellt.“

Die Stellungnahme im Wortlaut von Circus Berolina

 

Über diesen Link kann die ausführliche Stellungnahme des Zirkus abgerufen werden.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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