Di, 18. November 2025
Close

Circus Berolina kündigt Klage gegen die Landeshauptstadt an

Schw­erin, 11.03. 2016 (stm). Von wegen das The­ma ist vom Tisch: Auf der ver­gan­genen Sitzung der Stadtvertre­tung, wurde ein Antrag zum The­ma Bürg­er­entscheid „über die Rück­nahme des Wildtierver­bots” abgelehnt. Nun

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht März 11, 2016

Schw­erin, 11.03. 2016 (stm). Von wegen das The­ma ist vom Tisch: Auf der ver­gan­genen Sitzung der Stadtvertre­tung, wurde ein Antrag zum The­ma Bürg­er­entscheid „über die Rück­nahme des Wildtierver­bots” abgelehnt. Nun hat sich der Cir­cus Beroli­na bei der Stadt gemeldet und angekündigt, dass er gegen den Beschluss der Stadt kla­gen wird. Für den Cir­cus ist der Beschluss rechtswidrig.

 

vsSNzirkus

 

Nach der let­zten Stadtvertreter­sitzung, sollte das The­ma eigentlich durch sein. Der Einzel­stadtvertreter für die Aktion Stadt und Kul­turschutz (ASK), Ralph Mar­ti­ni, kon­nte sich nicht durch­set­zen, über das Wildtierver­bot einen Bürg­er­entscheid durch­führen zu lassen. Mit den Gegen­stim­men aller Stadt­frak­tio­nen fiel Mar­ti­ni mit seinem Antrag durch. Eine Bürg­er­be­fra­gung sei unnötig, da die Stadtvertre­tung ver­ant­wor­tungs­be­wusst genug sei, so der Grundtenor vor über 14 Tagen. Nun dro­ht ein teur­er Rechtsstre­it.

 

„Wir sehen den Beschluss als rechtswidrig an”

 

In dem Schreiben, das allen Stadtvertretern und der Ver­wal­tung vor­liegt, heißt es: „Der Cir­cus Beroli­na wird gegen Ihren Beschluss Klage erheben und möchte sich vehe­ment gegen die Behaup­tun­gen, wir seien Tierquäler ver­wahren. Wir sehen den Beschluss als rechtswidrig an, da es in Deutsch­land ein recht­skräftiges Tier­schutzge­setz gibt, dass allen Cir­cusun­ternehmen das zur Schau stellen von Tieren ( Wildtiere ) unter Aufla­gen erlaubt. Dafür sind Genehmi­gun­gen mit Fachkun­de­prü­fungsnach­weisen zu erbrin­gen. Mit Ihrem Beschluss sprechen Sie allen dafür zuständi­gen Behör­den, ins­beson­dere den Amt­stierärzten, ihre beru­flichen Fähigkeit­en ab, ihren Beruf gewis­senhaft auszuüben.”

Weit­er beklagt der Cir­cus, dass mit der Entschei­dung der Stadtvertre­tung „ein Grund­satzurteil über Men­schen gefällt wird, die Tag und Nacht für Ihre Tiere da sind, 7 Tage die Woche 365 Tage im Jahr an allen Sonn- und Feierta­gen sich um ihre Tiere küm­mern.”. Weit­er wäre den Tieren, so heißt es, die Nahrungs­grund­lage ent­zo­gen, wenn das Ver­bot in der Form bestand behal­ten würde.

Abschließend fordert der Cir­cus: „Deshalb bit­ten wir Sie diesen Irrsinn schnell­st­möglich zu been­den, und diese Het­zkam­pagne und Jagd auf uns Cir­cusse zu been­den, damit wir und die Tiere in Ruhe und Frieden in unserem Zuhause leben kön­nen.”


Bundesrat hat sich schon zwei Mal für Wildtierverbot ausgesprochen

 

Ob eine Klage allerd­ings Erfolg haben wird, das ste­ht in den Ster­nen. Die Lan­deshaupt­stadt ist nicht die einzige Stadt, die auf ihrem Gebi­et ein Wildtierver­bot ver­hängt hat. Auch im Bun­desrat wurde dieses The­ma schon mehrmals disku­tiert. Bere­its 2003 und 2011 hat­te der Bun­desrat eine Forderung nach einem Ver­bot bes­timmter Wildtiere for­muliert. Dieses wurde seit­dem aber nicht von der Bun­desregierung umge­set­zt. Auf Ini­tia­tive des Lan­des Hes­sen, beschäftigt sich der Bun­desrat nun aber­mals mit dem The­ma. Der Auss­chuss für Agrar­poli­tik und Ver­brauch­er­schutz des Deutschen Bun­desrates hat am 29.02.2016 dem Entschließungsantrag des Lan­des Hes­sen für ein Ver­bot bes­timmter wildleben­der Tier­arten im Zirkus zuges­timmt.

In ein­er Kleinen Anfrage von Bun­destagsab­ge­ord­neten von Bünd­nis 90 / Die Grü­nen aus dem Jahr 2014 antwortet die Bun­desregierung auf die Frage, wie viele Bean­stan­dun­gen bei der Tier­hal­tung es zwis­chen 2008 und 2013 gegeben hat: „Nach den von den Bun­deslän­dern im ersten Quar­tal 2012 zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen wur­den im Jahr 2011 bei 895 Kon­trollen 409 Ver­stöße gegen Hal­tungsan­forderun­gen für Tiere fest­gestellt.”

Die Stellungnahme im Wortlaut von Circus Berolina

 

Über diesen Link kann die aus­führliche Stel­lung­nahme des Zirkus abgerufen wer­den.