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Zuschüsse für Auszubildende werden höher – IHK zufrieden

(pm/red) Genugtuung bei der IHK zu Schwerin in Anbetracht einer Maßnahme seitens der Politik, wie sie vonseiten der Kammer schon seit Längerem gefordert worden war.   Die von der Wirtschaft

  • Veröffentlicht September 8, 2015

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(pm/red) Genugtuung bei der IHK zu Schwerin in Anbetracht einer Maßnahme seitens der Politik, wie sie vonseiten der Kammer schon seit Längerem gefordert worden war.
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Die von der Wirtschaft nachdrücklich geforderte Neuregelung von Fahrkostenzuschüssen für Auszubildende sind jetzt durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur positiv geregelt worden. Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und nach Anhörung des Landesrechnungshofes werden die neuen Zuschüsse zur Berufsausbildung zum 1.09.2015 gewährt.
Peter Todt, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin begrüßte ausdrücklich die nun vom Land angekündigte Regelung: „Zuwendungsberechtigt sind jetzt alle jungen Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung bis 500 Euro erhalten. Damit folgte die Politik der Forderung der Wirtschaft und hat die Grenze für die Zuwendung für Fahrkostenzuschüsse um 100 Euro erhöht. Für viele Jugendliche bedeutet das eine wirkliche Entlastung, für das gesamte Land eine Steigerung der Attraktivität der Berufsausbildung. Ein richtiger Schritt, um junge Menschen für die Unternehmen in unserer Region als zukünftige Fachkräfte auszubilden und zu beschäftigen.“

Zuschüsse bei Vergütungen bis 500 Euro

Zuwendungsfähig sind Berufsschüler mit Wohnort in MV, die ein Ausbildungsverhältnis in MV eingegangen sind und Landesfachklassen oder überregionale Fachklassen in MV besuchen. Das gilt entsprechend für den Besuch von länderübergreifenden Fachklassen in anderen Ländern.
Der Zuschuss wird gewährt, wenn die Ausbildungsvergütung regelmäßig nicht über 500 € brutto liegt. Eine auswärtige Unterkunft ist notwendig, wenn die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und beruflicher Schule und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Wege- und Wartezeiten mehr als drei Stunden beträgt.
Der Teilbetrag für die notwendige auswärtige Unterkunft beträgt pauschal 175 € je Halbjahr.
Der Teilbetrag zu den Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt zum Unterricht beträgt für die kürzeste Strecke vom Ausbildungs- oder Wohnort zum Unterrichtsort pauschal:
– 140 € je Halbjahr bis 300 km und
– 280 € je Halbjahr über 300 km.

Anträge bis 31. Oktober einzubringen

Die Anträge können beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für ein Schulhalbjahr beantragt werden. Der Antrag soll zusammen mit den erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum 31. Oktober für das erste Schulhalbjahr und bis zum 28. Februar für das zweite Schulhalbjahr eingereicht werden.
Weitere Informationen sind abrufbar auf den Internetseiten der IHK zu Schwerin unter: http://www.ihkzuschwerin.de. Darüber hinaus stehen auch die Ausbildungsberater der IHK zu Schwerin zur Verfügung unter Tel.: 0385 5103-402.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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