Diskriminierungsfall in der Schwimmhalle bleibt auf der Tagesordnung

War es wirklich nur ein „bedauerlicher Einzelfall“? Übrigens eine beliebte Vokabel in Deutschland, wenn etwas heruntergespielt werden soll. Und selbst dieser „Einzelfall“ wäre zu fett, um ihn unter den Tisch fallen zu lassen. Wer nicht deutsch mit den Bademeistern sprechen könne, käme allein nicht in die Schwimmhalle. Das gelte – ganz nebenbei – auch für Gehörlose. So die Aussage einer dortigen Mitarbeiterin. Die Stadt versucht sich in Schadensbegrenzung. Aber von echten Konsequenzen ist nicht die Rede.