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Schwerin: Stadt versendet Wahlbenachrichtigungen

Es ist in ganz Schwerin unübersehbar: Die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern stehen bevor. Selbst die Laternenpfähle der historischen Innenstadt sind mit den Wahlplakaten der Parteien

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  • Veröffentlicht August 24, 2021
Im September heißt es auch in Schwerin: Wählen gehen. | Foto: privat

Es ist in ganz Schwerin unübersehbar: Die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern stehen bevor. Selbst die Laternenpfähle der historischen Innenstadt sind mit den Wahlplakaten der Parteien und ihrer Kandidaten „geschmückt“.  Mitten in der touristischen Hochsaison nicht das schönste Fotomotiv. Eventuell hätte eine Selbstverpflichtung oder eine Verfügung, in diesen Bereichen nicht zu plakatieren, dem Wahlergebnis nicht geschadet, dem Stadtbild aber genützt. Sei es aber wie es sei: Die Wahlen kommen, die Plakate hängen – und die Wählerinnen und Wähler stehen vor der Entscheidung, wo sie ihre Kreuze setzen. Am wichtigsten dabei: Wählen! 

An der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag können knapp 75.836 wahlberechtigte Schwerinerinnen und Schweriner teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben bzw. sich hier für gewöhnlich aufhalten. Für die Wahl zum 8. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wurden über 75.845 wahlberechtigte Personen gezählt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern ihren (Haupt-)Wohnsitz haben bzw. sich hier aufhalten.

 

Schwerin versendet in diesen Tagen Wahlbenachrichtigungen

Selbst wer schon heute weiß, dass er oder sie es am 26. September, dem Wahltag, nicht ins Wahllokal schafft, muss auch in Schwerin nicht auf die Stimmabgabe verzichten. Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, im Vorfeld per Briefwahl zu votieren. In der nächsten Woche beginnt die Landeshauptstadt bereits damit, die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Personen in Schwerin zu versenden. Diese sind sowohl für den Wahlgang am Wahltag als auch für die Briefwahl von Bedeutung und daher eine enorm wichtige Unterlage. Die Wahlbenachrichtigungen sollen dabei bis spätestens zum 28. August zugestellt sein. Ein Wahlschein kann dann schriftlich oder mündlich – jedoch nicht telefonisch – bei der Wahlbehörde beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Ein Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Der Wahlschein wird mit den Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Unterlagen zur Briefwahl können auch online bestellt werden – entweder unter wahlbehoerde@schwerin.de oder direkt mit dem Smartphone/Tablet per QR-Code, welcher sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet.

 

Zentrale Wahl-Hotline geschaltet

Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Informationen zur Barrierefreiheit des jeweiligen Wahlraums. Da sieben der insgesamt 59 Wahlräume nicht barrierefrei zu erreichen sind, können betroffene Personen einen Wahlschein beantragen und mit diesem in einem anderen Wahllokal wählen. Für blinde und sehbehinderte Menschen stehen Wahlschablonen für die Bundes- und Landtagswahl zur Verfügung. Sie dürfen sich bei der Wahlhandlung von einer Helferin/einem Helfer assistieren lassen. Auch die Wahlvorstände vor Ort sind dann dabei behilflich. Fragen dazu beantwortet die Wahlbehörde ab sofort telefonisch unter 0385 545-1743.

 

Briefwahl am einfachsten direkt vor Ort

Am einfachsten ist die Briefwahl, wenn man die Unterlagen persönlich im Briefwahlraum des Perzina-Hauses (ehemalige Stadtbibliothek), Wismarsche Straße 144, beantragt und ggf. gleich dort an der Briefwahl teilnimmt. Dazu darf man aber keinesfalls den Personalausweis vergessen. Die Wahlbenachrichtigung hingegen ist nicht unbedingt erforderlich. Der Briefwahlraum im Perzina-Haus öffnet am Mittwoch, 1. September 2021, um 8:00 Uhr und schließt am Freitag, dem 24. September 2021, um 13:00 Uhr. Gewählt werden kann dort zu den üblichen Öffnungszeiten des Stadthauses (Montag 8:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr) sowie zusätzlich Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Am Samstag, dem 18. September 2021, hat der Briefwahlraum von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet, am Tag vor der Wahl (25. September 2021) ist der Briefwahlraum geschlossen. Zur Sicherstellung der Einhaltung von Hygienemaßnahmen der Corona-Pandemie (Mindestabstände, beschränkte Personenanzahl im Briefwahlraum) ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

 

So erfolgt die Wahl

 

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 

Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag treten 11 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten für den Wahlkreis 12 – Schwerin – Ludwigslust-Parchim I – Nordwestmecklenburg I an. Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme können sie die Direktkandidatin bzw. den Direktkandidaten ihres Wahlkreises wählen, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme ist dabei maßgebend für die prozentuale Verteilung der Sitze im Bundestag.

 

Die Wahl zum 8. Landtag von MV

Bei der Wahl zum 8. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern treten in den beiden Schweriner Landtagswahlkreisen 8 und 9 insgesamt 19 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten an. Dabei haben die Wählerinnen und Wähler ebenfalls zwei Stimmen. Mit der Erststimme können sie die Direktkandidatin bzw. den Direktkandidaten ihres Wahlkreises wählen, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme ist dabei maßgebend für die prozentuale Verteilung der Sitze im Landtag.

 

Es fehlen noch Wahlhelfer

Muster-Stimmzettel sind zeitnah auf www.schwerin.de/wahlen einsehbar. Um alle Aufgaben am Wahltag zu sichern, werden in Schwerin etwa 700 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Wahlvorständen benötigt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit bei der Wahlbehörde für die Übernahme eines Wahlehrenamtes bereiterklären. Derzeit werden noch etwa 50 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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