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Ein lauter Knall am Montagmorgen ließ viele Bewohner Mecklenburg-Vorpommerns heftig zusammenzucken und sorgte für kurzfristige Erschütterungen. Von Schwerin bis Neubrandenburg hörte man den unerwarteten Lärm, der zahlreiche Menschen überraschte und aus dem Schlaf riss.
Ursache des Knalls: Polnisches Kampfflugzeug
Auf Anfrage der Redaktion bestätigte die Luftwaffe, dass ein Kampfflugzeug der polnischen Streitkräfte für den Knall verantwortlich war. Es handelte sich um eine F-16, die auf dem Rückflug vom Luftwaffenflugplatz Schleswig zu ihrem Heimatflugplatz in Polen war. Die Maschine flog im Bereich Schwerin mit Überschallgeschwindigkeit in einer Höhe von etwa 11.000 Metern über dem Meeresspiegel.
Was ist ein Überschallknall?
Ein Überschallknall tritt auf, wenn ein Flugzeug schneller fliegt als der von ihm verursachte Schall. Dabei entsteht eine Druckwelle, die sich trichterförmig hinter dem Flugzeug ausbreitet und am Boden als lauter Knall wahrgenommen wird. Dieses Phänomen wird als „Überschallknall“ bezeichnet.
Wie entsteht ein Überschallknall?
Beim Fliegen schiebt das Flugzeug die Schallwellen vor sich her, wodurch eine „Schallmauer“ entsteht. Sobald das Flugzeug diese Mauer durchbricht, etwa bei einer Geschwindigkeit von 1.188 Kilometern pro Stunde (abhängig von Luftdruck, Fluggeschwindigkeit und Luftdichte), hört man am Boden den lauten Knall. Der Pilot selbst kann diesen nicht hören, da er schneller fliegt als der Schall.
Wahrnehmung und Gefährdung
Ein Überschallknall wird häufig als erschreckend oder bedrohlich empfunden und von vielen Menschen als „Donnern“ oder „Kanonenschlag“ beschrieben. Meistens ist ein Überschallknall ungefährlich. Allerdings kann die Druckwelle bei niedrigen Flughöhen Objekte wie Fenster zum Wackeln bringen oder Autoalarme auslösen.
Regelungen für Überschallflüge
Im Regelflugbetrieb dürfen Überschallflüge nur bei Test- und angemeldeten Übungsflügen stattfinden. Diese sind werktags zwischen 8 und 12:30 Uhr sowie von 14 bis 20 Uhr erlaubt. Bei Abfangeinsätzen, die zum Schutz des deutschen Luftraums notwendig sind, wird jedoch auch außerhalb dieser Zeiten mit Überschallgeschwindigkeit geflogen. Hierbei hat die allgemeine Sicherheit Vorrang vor der Lärmminderung.
Entschädigung bei Schäden
Sollten durch einen Überschallknall Schäden entstehen, haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung. Schadensmeldungen können an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr unter der E-Mail-Adresse BAIUDBwSchadensbearbeitung@bundeswehr.org gesendet werden.
In den kommenden Tagen könnten weitere Überschallflüge erfolgen, wodurch es erneut zu lauten Knallen kommen kann. Anwohner werden gebeten, sich auf mögliche Geräuschbelästigungen einzustellen