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Am 29. Mai werden wieder Fundsachen versteigert

(pm/red) Fällt Ihnen noch irgendein Gegenstand ein, der Ihnen irgendwann im Laufe der letzten Monate abhandengekommen ist und den Sie auch unter großen Suchanstrengungen nicht mehr in Ihren eigenen vier

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  • Veröffentlicht April 22, 2015
Bild: Thorben Wengert/pixelio.de
Bild: Thorben Wengert/pixelio.de

(pm/red) Fällt Ihnen noch irgendein Gegenstand ein, der Ihnen irgendwann im Laufe der letzten Monate abhandengekommen ist und den Sie auch unter großen Suchanstrengungen nicht mehr in Ihren eigenen vier Wänden finden konnten?

Wenn dem so sein sollte, empfiehlt es sich möglicherweise, noch einmal das Fundbüro aufzusuchen – denn schon bald könnte er sich im Eigentum eines anderen befinden.
Am 29.05.2015 findet ab 13.00 Uhr in der Sport- und Kongresshalle die nächste öffentliche Versteigerung von Fundsachen des städtischen Fundbüros statt.

Ab 12.00 Uhr können Interessenten die zur Versteigerung gelisteten Fundgegenstände in Augenschein nehmen. Gemäß § 980 BGB können Empfangsberechtigte bestehende Ansprüche an Fundsachen bis zum 20.05.2015 im BürgerBüro zu den bekannten Öffnungszeiten geltend machen.

Nach Ablauf der Frist erlöschen alle Ansprüche und die Fundgegenstände werden am 29.05.2015 öffentlich versteigert.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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