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Bündnis 90/Die Grünen möchten das Projekt Schlossbucht beerdigen

Schwerin, 09.01.2017 (red/pm). Nachdem es inzwischen die vierte Entscheidung eines Gerichts gegen den Bau eines Schiffsanlegers in der Schlossbucht gibt, fordern die Grünen nun die Beerdigung des Bauprojektes.

  • Veröffentlicht Januar 9, 2017
Bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende Cornelia Nagel vertraut dem Beratenden Beauftragten nicht mehr
Bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende Cornelia Nagel wirft der Stadtverwaltung beim Projekt Schiffsanleger Schlossbucht Geldverschwendung vor

Schwerin, 09.01.2017 (red/pm). Nachdem es inzwischen die vierte Entscheidung eines Gerichts gegen den Bau eines Schiffsanlegers in der Schlossbucht gibt, fordern die Grünen nun die Beerdigung des Bauprojektes.

 

Kurz vor Jahresende ist mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Greifswald das vierte Urteil gegen den Bau eines Schiffsanlegers in der Schweriner Schlossbucht gefällt worden. Der Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Ordnung Bernd Nottebaum hatte vor wenigen Tagen eine Beschwerde der Stadt vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald angekündigt: „Wir sind verwundert, dass das Gericht für die von uns beantragte Eilentscheidung neun Monate gebraucht hat und können auch die Argumentation des Gerichts nicht nachvollziehen, wonach wir bei unserer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nicht den gesamten See betrachtet hätten“, so Nottebaum damals.

 

Stadtverwaltung handelt zum Schaden der Stadt

 

Für die bündnisgrüne Stadtfraktion ist aber inzwischen der Zenit des Tauziehens der Stadt mit den Gerichten längst überschritten. „Es ist völlig unverständlich, warum die Stadt Schwerin halsstarrig an dem Vorhaben festhält und nun erneut an das Oberverwaltungsgericht gehen will. Diese Stadt hat andere Probleme, als Kosten für vermeidbare Klageverfahren aufzuwenden. Der Schlossbuchtanleger verstößt gegen geltendes Naturschutzrecht, das wurde nun bereits mehrfach juristisch bestätigt.“, sagt die Fraktionsvorsitzende Cornelia Nagel. Sie fordert deshalb, das Projekt endlich aufzugeben. Der Stadtverwaltung wirft sie vor, dass diese zum „Schaden der Stadt“ handeln würde.  „Wenn die Verwaltungsspitze hier trotz der eindeutigen bisherigen gerichtlichen Entscheidungen ein jahreslanges Hauptsacheverfahren riskiert, das voraussichtlich nicht anders ausgehen wird, als die bisherigen Verfahren, dann handelt sie zum Schaden der Stadt.“, so die bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende. Bei einer für Nagel absehbare Niederlage vor Gericht, hätte die Stadt die Kosten des juristischen Streits voll und ganz zu tragen.

 

Schon jetzt hat das Projekt enorme Kosten produziert

 

Die Kosten des Projekts sind aber auch schon ohne die Kosten des Rechtsstreits ziemlich hoch. Mit Januar 2016 betrugen die Planungskosten für das Projekt bereits 42.500 Euro. Im Jahr 2012 bestellte die Landeshauptstadt darüber hinaus schon einmal Baumaterialien im Wert von 100.000 Euro. Diese Materialien gammeln nun vor sich hin und ein Baubeginn ist nicht in Sicht. „Diese Mittelverschwendung muss endlich aufhören“, so Cornelia Nagel.

 

Dass es überhaupt zu dieser Situation kam, ist nach Ansicht Nagels „dem unsachgemäßen Vorgehen der Stadtverwaltung zuzuschreiben“. Diese hätte den Schiffsanleger 2012 bauen wollen, ohne die im EU-Vogelschutzgebiet vorgeschriebene Naturschutzprüfung vorzunehmen. „Dass für dieses Fehlverhalten nun viele Jahre die Stadtkasse herhalten soll, ist nicht akzeptabel.“, sagt Cornelia Nagel.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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