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Datenschutz in kleinen und mittelständischen Unternehmen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt kleine und mittelständische Unternehmen stets vor große Herausforderungen. Bei der Speicherung der Kundendaten und auch bei der Kontaktaufnahme durch die Kunden müssen die gesetzten Regeln beachtet

  • Veröffentlicht März 16, 2023

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt kleine und mittelständische Unternehmen stets vor große Herausforderungen. Bei der Speicherung der Kundendaten und auch bei der Kontaktaufnahme durch die Kunden müssen die gesetzten Regeln beachtet werden. Insbesondere die Kontaktaufnahme über die eigene Website wird bei diesen Regelungen der DSGVO kritisch betrachtet.

Bild von StartupStockPhotos auf Pixabay

Dass eine Website für kleine und mittelständische Unternehmen mehr ist als ein nettes Beiwerk, ist hinlänglich bekannt. Sie ist nicht nur die Visitenkarte des Unternehmens im Internet, sondern auch die Möglichkeit einer ersten Kontaktaufnahme durch einen potenziellen Neukunden. Sie sollte daher übersichtlich und ansprechend gestaltet sein.

Das Unternehmen sollte seine Produkte oder Dienstleistungen in den Mittelpunkt stellen und darauf den Fokus beim Besuch der Website richten. Das Webdesign entscheidet darüber, ob ein Kunde auf der Website bleibt. Es orientiert sich an dem Unternehmen und teils auch an der Branche. Letztlich muss es stimmig sein und weder zu schrill und noch zu überladen mit verschiedenen Eindrücken.

Für kleine und regionale Unternehmen kann eine einfache Website ausreichend sein, die wenig Inhalte hat und den Besucher somit auf das Wesentliche lenkt, nämlich die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Mittelständische Unternehmen, die überregional arbeiten, brauchen in der Regel schon einen umfangreicheren Auftritt im Internet, damit sie die potenziellen Kunden besser erreichen und ihre Produkte gut vermarkten können.

 

Datenschutz beim Kundenkontakt wichtig

Betreibt man für sein Unternehmen eine Website, ist man an diverse Vorschriften gebunden, eine der Wichtigsten ist mit Sicherheit die Datenschutzgrundverordnung. Schon ein einfaches Kontaktformular unterliegt den Regelungen der DSGVO. Die Kunden müssen unter anderem unterrichtet werden, wie die Daten nach dem Absenden verarbeitet werden und ob sie eventuell noch angeschlossenen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Auch die weiteren Rechte der Kunden müssen berücksichtigt werden, damit man keinen Ärger mit dem Gesetzgeber bekommt.

Was bei einem Kontaktformular noch recht einfach ist, wird bei einem Onlineshop noch etwas komplizierter. In der Regel hat man bei einem Onlineshop noch deutlich mehr Daten vom Kunden. Neben dem Namen braucht man für den Versand noch die Anschrift und nicht zuletzt die Zahlungsinformationen. Man erhält also als Unternehmen mehr Daten und muss mit ihnen entsprechend sorgsam umgehen, was auch nachzuweisen ist.

Die gesetzlichen Regelungen der DSGVO sind nicht immer einfach umzusetzen und zu erfassen, sie haben hauptsächlich Vorteile für den Kunden, für Unternehmen bedeuten sie mehr Aufwand und mehr Arbeit. Nicht wenige Unternehmen greifen daher auf einen Datenschutzbeauftragten zurück, der diese gesetzlichen Regelungen genau kennt und auf deren Einhaltung achtet. Einen solchen Beauftragten kann man als Angestellter einstellen oder man wendet sich an eine Fachfirma, die diese Dienstleistung zur Verfügung stellt.

 

 

Bild: Kontakte im Internet knüpfen ; Bildquelle: Bruno/Germany auf Pixabay

 

Chancen des Internets nutzen

Kleine Unternehmen haben auf einem regionalen Markt eine lange Tradition und sind in der Regel sehr bekannt. Doch durch Zuzüge kommen auch immer wieder neue Menschen in die Region und die kennen die kleinen Unternehmen meist nicht. Sie suchen im Internet und finden dort nur die kleinen Unternehmen, wenn sie mit einer Website vertreten sind.

Doch das Internet bietet kleinen Händlern auch ganz andere Chancen, denn man kann mit einem Onlineshop Kunden erreichen, die weit weg wohnen. So haben kleine Händler auch die Chance, ihre regionalen Waren überregional zu verkaufen, Einnahmen zu steigern und so ihre Existenz zu sichern. Solche Erfolgsgeschichten werden öfter geschrieben, als man denkt und stärken auch die Region und deren Wirtschaftskraft. Wenn man die gesetzlichen Regelungen einhält, kann man in bzw. durch das Internet sehr erfolgreich sein.

 

Ein Fazit

Das Internet birgt viele Chancen, man muss nur wagen, den ersten Schritt zu gehen und eine eigene Website nach den Bedürfnissen des Unternehmens zu erstellen. Eine kleine Website kann sich ein kleines und mittelständisches Unternehmen selbst im Internet erstellen, braucht man deutlich mehr, sollte man sich an eine spezialisierte Agentur wenden.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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