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Die wichtigsten Regeln für den Carportbau

Es ist tatsächlich wichtig, sich speziell für seinen Wohnort nach den gesetzlichen Richtlinien zu informieren, da diese deutschlandweit nicht überall gleich sind. In Mecklenburg-Vorpommern wird der Carport zum Beispiel mit

  • Veröffentlicht August 22, 2021

Es ist tatsächlich wichtig, sich speziell für seinen Wohnort nach den gesetzlichen Richtlinien zu informieren, da diese deutschlandweit nicht überall gleich sind. In Mecklenburg-Vorpommern wird der Carport zum Beispiel mit einer Garage gleichgesetzt und erfordert daher in vielen Fällen eine Baugenehmigung.

 

Carports ohne Baugenehmigung möglich

Je nachdem, ob Sie ein Doppelcarport aus Holz, ein Carport Metall oder ein ganz schlichtes Holzcarport auf Ihrem Grundstück errichten möchten, kann eine Baugenehmigung erforderlich sein oder auch nicht. Ausschlaggebend hierfür ist nach mecklenburgischer Bauregelung die Größe.

Ohne die Beantragung einer Baugenehmigung darf Ihr Carport eine maximale Wandhöhe von 3 Metern haben und die Brutto-Grundfläche von 30m² nicht überschreiten. Alles, was über diese Maße hinausgeht, unterliegt einer Baugenehmigung. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, müssen zahlreiche Dokumente, wie der Bauantrag und die Bauzeichnungen vom Architekten, beim zuständigen Bauamt eingereicht werden.

 

Achtung – diese Regeln müssen immer beachtet werden

Wer nun gerade mal nachgerechnet hat und sich freut, dass keine Baugenehmigung erforderlich sein wird, sollte dennoch nicht gleich frei Schnauze mit dem Bau eines Carports beginnen. Es gibt nämlich einige Regeln, die zwingend eingehalten werden müssen – unabhängig von der Größe des Carports.

Oberster Punkt auf der Liste ist dabei der Abstand zu Nachbarsgrundstücken. Nachbarn dürfen durch den Bau des Carports nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Lassen Sie ausreichend Abstand, kann allerdings nichts schiefgehen. Gleiches gilt übrigens auch für den Abstand zu öffentlichen Gehwegen. Sollten sie aus irgendwelchen Gründen den vorgeschriebenen Abstand zur Grundstücksgrenze nicht einhalten können, ist Ihr Wunsch nach einem Carport aber noch nicht geplatzt. In diesem Fall brauchen Sie nur eben eine Baugenehmigung – und mithilfe der Dokumente, die von Carportherstellern oft direkt mit angeboten werden (Bauzeichnung, Statik-Berechnung und Konstruktionszeichnung), ist das auch meist gar nicht so schwer!

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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