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Diese Rechte haben Fluggäste bei einem Streik

Ein Flugstreik ist nie angenehm. Weder für die betroffene Airline noch für die Fluggäste, die sich so sehr auf ihren Flug gefreut haben.

  • Veröffentlicht Dezember 20, 2021

Ein Flugstreik ist nie angenehm. Weder für die betroffene Airline noch für die Fluggäste, die sich so sehr auf ihren Flug gefreut haben. Aber es gibt mittlerweile Möglichkeiten, durch die Fluggäste entschädigt werden können. Welche Möglichkeiten das sind und wie sie am besten wahrgenommen werden können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Ärger und Frust treten bei jedem betroffenen Fluggast auf

Ein Streik am Flughafen hat enorme Auswirkungen. Fluggäste haben den Urlaub gebucht, sie haben logistische Hürden gemeistert, beispielsweise haben sie unter Stress und in Zeitnot die Koffer gepackt und sie haben dafür gesorgt, dass das Haustier einen Aufpasser hat.

Zuvor musste der Urlaubstermin noch so gelegt werden, dass er mit den Schulferien der Kinder zusammen passt und auf der Arbeit musste natürlich auch alles reibungslos ablaufen, sodass der Urlaub auch tatsächlich gebucht werden konnte. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Flug aufgrund eines Streiks ausfällt.

Entschädigung dank EuGH Entscheidung

Es hat lange Zeit gedauert, aber der EuGH hat mit der Entscheidung (EG Nr. 261/2004) die Weichen gestellt. Dank der EuGH Entscheidung (EG Nr. 261/2004) haben Fluggäste einen Entschädigungsanspruch von max. 600 Euro. 2021 bestätigte der EuGH noch mal den Anspruch.

Übrigens, Sie haben einen Entschädigungsanspruch, wenn die Airline für den Streik verantwortlich ist und auch dann, wenn die Airline nicht für den Streik verantwortlich ist. Diese Möglichkeit sollten Sie zweifelsohne nutzen. Wie hoch Ihr Anspruch ist, hängt von der Distanz der Flugstrecke ab. Bis zu einer Entfernung von 1500 km stehen Ihnen 250 € zu, für eine Mittelstrecke bis 3500 km sind es schon 400 €. Wer auf einer Langstrecke mit einer Distanz von über 3500 km wegen Streik sitzen gelassen wird, erhält sogar pauschal 600 €.

Zwar werden von der Entschädigungssumme noch die Anwaltsprovision zuzüglich Mehrwertsteuer abgezogen. Der geprellte Kunde erhält dennoch 70-80 % und das ohne jeden Aufwand oder zusätzliches Kostenrisiko.

Das sollten Sie bei einem Flugstreik tun

Sobald Sie von dem Flugstreik erfahren haben, sollten Sie verschiedene Maßnahmen treffen:

  •     Bitten Sie die Airline um eine schriftliche Bestätigung des Grundes für die Verspätung
  •     Fragen Sie bei der Airline nach einer Möglichkeit einen Ersatztransport zu bekommen
  •     Fordern Sie Getränke und Snacks (Versorgungsleistungen) und heben Sie jeden einzelnen Beleg auf

So erhalten Sie eine Entschädigung

Airlines sind erfahrungsgemäß nicht bereit, sofort eine Entschädigung zu zahlen, wenn eine Person den Anspruch stellt, die keine juristische Ausbildung genossen hat. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass die Ansprüche von einem Juristen durchgesetzt werden. Der Ablauf kann in drei Schritte unterteilt werden.

Zunächst einmal wird der Anspruch geprüft. Im zweiten Schritt wird eine Entschädigung eingefordert. Unter Umständen kann dies auch vor Gericht geschehen, wo der Anwalt Sie vertritt. Im letzten Schritt, sofern Ihr Anspruch bewilligt wurde, erhalten Sie die Entschädigung.

Ihr gutes Recht

Leider kann es immer mal vorkommen, dass ein Flugzeug am Boden bleiben muss, beispielsweise wenn das Personal der Airline streikt, um höhere Löhne durchzusetzen. Auch höhere Gewalt kann zu einem Streik führen. 

Glücklicherweise haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Hier gilt: Je länger die Distanz, desto höher ist die Entschädigung. Sollte Ihr Flug ausfallen, beauftragen Sie direkt einen Anwalt, da Sie so die besten Chancen haben, Ihren Anspruch durchzusetzen.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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