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Experten fordern: Arbeitszeugnis einfach abschaffen

Was haben Umfragen des Schweizer SFR und der Neuen Zürcher Zeitung und die Ergebnisse thüringischer Forscher gemeinsam? Sie alle fordern das Gleiche: Arbeitszeugnisse sollen abgeschafft werden.

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  • Veröffentlicht Januar 13, 2022

Mit dieser Forderung ste­hen Sie nicht alleine da. Auch in Deutsch­land gibt es ein wach­sendes Forum aus HR-Experten, dass die gle­iche Ansicht ver­tritt. 

Selber ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten?

Men­schen, die nach der Beendi­gung ihres Arbeitsver­hält­niss­es das Arbeit­szeug­nis prüfen lassen möcht­en, kön­nen sich von einem Arbeit­srechtler berat­en lassen. Dieser prüft, ob das Zeug­nis neg­a­tive For­mulierun­gen enthält, die man möglicher­weise ändern lassen oder anfecht­en lassen sollte. Selb­st wenn Sie selb­st keine Prob­leme erken­nen, kann es sin­nvoll sein, ein Arbeit­szeug­nis über­prüfen zu lassen. Denn nicht sel­ten enthält das Doku­ment Floskeln oder undurch­sichtige For­mulierun­gen, die neg­a­tiv aus­gelegt wer­den kön­nen.

Probleme von Arbeitszeugnissen

Experten bemän­geln gle­ich mehrere Umstände, die bei der Erstel­lung von Arbeit­szeug­nis­sen lei­der sehr häu­fig auftreten. Oft wird das Zeug­nis von Mitar­beit­ern erstellt, denen nie ein­schlägige Ken­nt­nisse für diese Auf­gabe ver­mit­telt wur­den. In kleineren Betrieben wird das Arbeit­szeug­nis auch häu­fig vom Chef oder dem Geschäfts­führer aus­gestellt. Kaufmän­nis­che oder admin­is­tra­tive Fähigkeit­en befähi­gen jedoch nicht automa­tisch zum Erstellen aus­sagekräftiger Per­son­al­doku­mente. 

Geheimcodes im Arbeitszeugnis

Eine ein­heitliche Richtlin­ie, wie Zeug­nisse ver­fasst sein müssen oder gar eine Geheim­sprache der Per­son­aler sind daher heute nicht etabliert. Zumeist wer­den ohne­hin nur Vor­la­gen ver­wen­det, nur die wenig­sten Unternehmen leis­ten sich selb­st erstellte, rechtssichere Schreiben dieser Art. Stattdessen wird auf Textblöcke zurück­ge­grif­f­en und Blanko-For­mu­la­re im Inter­net herun­terge­laden. 

Daraus resul­tiert, dass selb­st die ausstel­len­den HR-Abteilun­gen oft ihre eige­nen For­mulierun­gen nicht ver­ste­hen. Eine Geheim­sprache im Arbeit­szeug­nis existiert jeden­falls nicht, wie oft fälschlich angenom­men. Zu diesem Schluss kamen auch die Wis­senschaftler der Jenaer Ernst-Abbe-Hochschule in ein­er Studie aus dem Jahr 2016.

Gibt es eine Pflicht zum Ausstellen eines Arbeitszeugnisses?

Viele Arbeit­ge­ber erstellen das Arbeit­szeug­nis automa­tisch beim Weg­gang eines Mitar­beit­er. Rein rechtlich gese­hen, muss es jedoch nur dann aus­gestellt wer­den, wenn der Arbeit­nehmer es aus­drück­lich ver­langt. Lediglich für Auszu­bildende muss der Arbeit­ge­ber ein Zeug­nis auszustellen, wenn diese den Betrieb ver­lassen.

Ein Zeug­nis muss im Übri­gen immer wohlwol­lend for­muliert sein. Als Def­i­n­i­tion dafür gilt, dass ein Arbeit­szeug­nis keine neg­a­tiv­en For­mulierun­gen enthal­ten kann. Abw­er­tende, wider­sprüch­liche oder unver­ständliche Aus­sagen sind zu ver­mei­den.

Ein gutes Arbeitszeugnis

Für ein gutes Arbeit­szeug­nis gibt es keine Vor­gaben. Laut Geset­zge­ber muss das Zeug­nis min­destens die Art und Dauer der Tätigkeit benen­nen. Darüber hin­aus kann der Arbeit­nehmer ver­lan­gen, dass auch auf die Leis­tun­gen und das Ver­hal­ten einge­gan­gen wird. Sind diese Angaben enthal­ten, han­delt es sich um ein soge­nan­ntes qual­i­fiziertes Zeug­nis. Dabei ist es üblich, Zeug­nisse mit sehr hochtra­ben­den For­mulierun­gen zu verse­hen. Eine sehr gute Leis­tung wird oft mit Worten wie “Erfül­lung über Gebühr”, “über­durch­schnit­tlich” oder “her­aus­ra­gend” gekennze­ich­net. 

Arbeitszeugnisse komplett abschaffen

Da Zeug­nisse nicht ein­heitlich aus­gestellt und häu­fig missver­standen wer­den, führen Sie vor allem zu Ver­wirrung. Das bedeutet einen erhe­blichen Aufwand für die Unternehmen, ohne einen nen­nenswerten Nutzen. Denn alleine in Deutsch­land wer­den pro Jahr bis zu 10 Mil­lio­nen Arbeit­szeug­nisse aus­gestellt. Experten gehen deshalb davon aus, dass das Abschaf­fen von Arbeit­szeug­nis­sen mehrere Fliegen mit ein­er Klappe schla­gen wür­den. Der Schritt würde nicht nur den Bewer­bern zu einem fairen Bewer­bungsver­fahren ver­helfen, son­dern auch der Wirtschaft Mil­lio­nen Euro an Kosten in Ihren Per­son­al­abteilun­gen sparen.

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