Do, 18. April 2024
Close

Experten fordern: Arbeitszeugnis einfach abschaffen

Was haben Umfragen des Schweizer SFR und der Neuen Zürcher Zeitung und die Ergebnisse thüringischer Forscher gemeinsam? Sie alle fordern das Gleiche: Arbeitszeugnisse sollen abgeschafft werden.

  • Veröffentlicht Januar 13, 2022

Mit dieser Forderung stehen Sie nicht alleine da. Auch in Deutschland gibt es ein wachsendes Forum aus HR-Experten, dass die gleiche Ansicht vertritt. 

Selber ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten?

Menschen, die nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses das Arbeitszeugnis prüfen lassen möchten, können sich von einem Arbeitsrechtler beraten lassen. Dieser prüft, ob das Zeugnis negative Formulierungen enthält, die man möglicherweise ändern lassen oder anfechten lassen sollte. Selbst wenn Sie selbst keine Probleme erkennen, kann es sinnvoll sein, ein Arbeitszeugnis überprüfen zu lassen. Denn nicht selten enthält das Dokument Floskeln oder undurchsichtige Formulierungen, die negativ ausgelegt werden können.

Probleme von Arbeitszeugnissen

Experten bemängeln gleich mehrere Umstände, die bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen leider sehr häufig auftreten. Oft wird das Zeugnis von Mitarbeitern erstellt, denen nie einschlägige Kenntnisse für diese Aufgabe vermittelt wurden. In kleineren Betrieben wird das Arbeitszeugnis auch häufig vom Chef oder dem Geschäftsführer ausgestellt. Kaufmännische oder administrative Fähigkeiten befähigen jedoch nicht automatisch zum Erstellen aussagekräftiger Personaldokumente. 

Geheimcodes im Arbeitszeugnis

Eine einheitliche Richtlinie, wie Zeugnisse verfasst sein müssen oder gar eine Geheimsprache der Personaler sind daher heute nicht etabliert. Zumeist werden ohnehin nur Vorlagen verwendet, nur die wenigsten Unternehmen leisten sich selbst erstellte, rechtssichere Schreiben dieser Art. Stattdessen wird auf Textblöcke zurückgegriffen und Blanko-Formulare im Internet heruntergeladen. 

Daraus resultiert, dass selbst die ausstellenden HR-Abteilungen oft ihre eigenen Formulierungen nicht verstehen. Eine Geheimsprache im Arbeitszeugnis existiert jedenfalls nicht, wie oft fälschlich angenommen. Zu diesem Schluss kamen auch die Wissenschaftler der Jenaer Ernst-Abbe-Hochschule in einer Studie aus dem Jahr 2016.

Gibt es eine Pflicht zum Ausstellen eines Arbeitszeugnisses?

Viele Arbeitgeber erstellen das Arbeitszeugnis automatisch beim Weggang eines Mitarbeiter. Rein rechtlich gesehen, muss es jedoch nur dann ausgestellt werden, wenn der Arbeitnehmer es ausdrücklich verlangt. Lediglich für Auszubildende muss der Arbeitgeber ein Zeugnis auszustellen, wenn diese den Betrieb verlassen.

Ein Zeugnis muss im Übrigen immer wohlwollend formuliert sein. Als Definition dafür gilt, dass ein Arbeitszeugnis keine negativen Formulierungen enthalten kann. Abwertende, widersprüchliche oder unverständliche Aussagen sind zu vermeiden.

Ein gutes Arbeitszeugnis

Für ein gutes Arbeitszeugnis gibt es keine Vorgaben. Laut Gesetzgeber muss das Zeugnis mindestens die Art und Dauer der Tätigkeit benennen. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer verlangen, dass auch auf die Leistungen und das Verhalten eingegangen wird. Sind diese Angaben enthalten, handelt es sich um ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis. Dabei ist es üblich, Zeugnisse mit sehr hochtrabenden Formulierungen zu versehen. Eine sehr gute Leistung wird oft mit Worten wie “Erfüllung über Gebühr”, “überdurchschnittlich” oder “herausragend” gekennzeichnet. 

Arbeitszeugnisse komplett abschaffen

Da Zeugnisse nicht einheitlich ausgestellt und häufig missverstanden werden, führen Sie vor allem zu Verwirrung. Das bedeutet einen erheblichen Aufwand für die Unternehmen, ohne einen nennenswerten Nutzen. Denn alleine in Deutschland werden pro Jahr bis zu 10 Millionen Arbeitszeugnisse ausgestellt. Experten gehen deshalb davon aus, dass das Abschaffen von Arbeitszeugnissen mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen würden. Der Schritt würde nicht nur den Bewerbern zu einem fairen Bewerbungsverfahren verhelfen, sondern auch der Wirtschaft Millionen Euro an Kosten in Ihren Personalabteilungen sparen.

Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert