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Insolvenz IHK-Bildungszentrum: Gehaltszahlungen vorläufig abgesichert

(sr). Vor weni­gen Wochen hat das IHK-Bil­dungszen­trum einen Insol­ven­zantrag beim Amts­gericht Schw­erin gestellt. Die Zukun­ft des Bil­dungszen­trums ist im Moment ziem­lich unklar. Für die 22 Mitar­beit­er des Zen­trums ist das

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  • Veröffentlicht August 6, 2013

SAMSUNG CSC(sr). Vor weni­gen Wochen hat das IHK-Bil­dungszen­trum einen Insol­ven­zantrag beim Amts­gericht Schw­erin gestellt. Die Zukun­ft des Bil­dungszen­trums ist im Moment ziem­lich unklar.

Für die 22 Mitar­beit­er des Zen­trums ist das eine bedrück­ende Sit­u­a­tion, zumal im let­zten Monat noch nicht ein­mal klar war, ob zukün­ftig über­haupt noch das Gehalt bezahlt wer­den kann. Nun gibt es doch einen kleinen Licht­blick.

Nach Angaben des Insol­ven­zver­wal­ters Ste­fan Denkhaus, kon­nte in der ver­gan­genen Woche das vor­fi­nanzierte Insol­ven­zgeld in voller Höhe des bish­eri­gen Net­to­ge­halt­sanspruch­es, an die Mitar­beit­er aus­gezahlt wer­den. Damit kam es zu keinen Gehaltsverzögerun­gen. Vor­be­haltlich der Zus­tim­mung der Agen­tur für Arbeit in Schw­erin wer­den so auch in den kom­menden zwei Monat­en die Gehalt­szahlun­gen pünk­tlich bezahlt wer­den kön­nen.

Der Insol­ven­zgeldzeitraum endet am 01. Okto­ber. Danach, so die Hoff­nung der Beteiligten, kön­nte das zuständi­ge Amts­gericht in Schw­erin dann auch über den Insol­ven­zantrag entsch­ieden haben. Nach dieser Gericht­sentschei­dung wird von allen zu prüfen sein, welche Möglichkeit­en es noch gibt, das IHK-Bil­dungszen­trum weit­er­hin zu betreiben.

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