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Ist meine Miete noch angemessen? Stadt bittet um Mithilfe beim Mietspiegel

(pm/red) Eine wichtige Dienstleistung der öffentlichen Hand steht derzeit wieder an und die Stadt bittet zu diesem Zweck um Mithilfe all jener Bürger, die zur Miete wohnen. ANZEIGE Wer wissen

  • Veröffentlicht Juli 29, 2015

king 4(pm/red) Eine wichtige Dienstleistung der öffentlichen Hand steht derzeit wieder an und die Stadt bittet zu diesem Zweck um Mithilfe all jener Bürger, die zur Miete wohnen.

 
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Wer wissen möchte, ob die Miete für eine angebotene Wohnung angemessen oder die angekündigte Mieterhöhung gerechtfertigt ist, der schaut am besten in den Schweriner Mietspiegel. Alle zwei Jahre wird er vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte aktualisiert. Jetzt ist es wieder so weit. Mieter und Vermieter werden bei der Datenerhebung um Mithilfe gebeten, wenn sich ihre Kaltmieten in den letzten vier Jahren verändert haben oder Mietverträge neu abgeschlossen wurden.

Korrekter Mietspiegel liegt im Interesse der Mieter

Der Mietspiegel stellt eine vom Gesetzgeber (§ 558 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) vorgesehene Möglichkeit dar, um die Angemessenheit und Ortsüblichkeit einer Miete beurteilen zu können. Als Instrument zur Vermeidung von Mietstreitigkeiten hat er sich in vergangenen Jahren dank der guten Mitarbeit der Schweriner Mieter und Vermieter bewährt – bekräftigen die im Arbeitskreis Mietspiegel vertretenen Mieter- und Vermieterverbände.
„Mit Blick auf die aktuellen politischen Diskussionen zur Einführung von Mietpreisbremsen in Berlin und Hamburg wird die Bedeutung eines qualifizierten Mietspiegels immer größer. Umso wichtiger ist es, dass der Mietspiegel auf einer möglichst breiten Datengrundlage statistisch sicher ermittelt wird,“ hebt Ulrich Frisch, Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte die Notwendigkeit einer regen Beteiligung an der laufenden Datenerhebung hervor. „Wir brauchen jede Unterstützung von Schweriner Mietern und Vermietern, die uns ihre Daten zukommen lassen, damit uns ausreichend Material für den neuen Mietspiegel vorliegt. Benötigt werden alle Kaltmieten, die sich in den letzten vier Jahren geändert haben bzw. neu abgeschlossen wurden.“

Fragebogen im Stadthaus erhältlich

Unter www.schwerin.de steht der Fragebogen als beschreibbares PDF-Dokument bereit, kann online ausgefüllt und elektronisch an den Gutachterausschuss (JKobel@schwerin.de) verschickt werden. „Sprechen Sie uns bei Fragen gern persönlich an – unter 0387-7226200 oder 7226101 sind wir erreichbar“, meint die Geschäftsführerin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Judith Kobel.
Der Fragebogen ist zusätzlich im BürgerBüro des Stadthauses in Papierform erhältlich. Ausgefüllte Fragebogen können auch per Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin geschickt werden. Alternativ kann der Fragebogen auch im Stadthaus abgegeben werden.
Sorgen über eine missbräuchliche Verwendung der in den Mietfragebögen erhobenen Daten sind unbegründet, versichert Ulrich Frisch. „Der Gutachterausschuss wertet die Daten in einem anonymisierten Verfahren aus, die originalen Mietfragebögen werden danach vernichtet.“

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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