Fr, 26. April 2024
Close

Kostenlose Schülerbeförderung mit neuen Schüler -Tarifen

  Die Inhaber des kostenlosen Sonderfahrausweises für die Schülerbeförderung können ihr Ticket  ab dem kommenden Schuljahr an den Fahrkartenautomaten des Nahverkehrs Schwerin unkompliziert zu einer vollwertigen Monatsfahrkarte im Ausbildungsverkehr aufwerten.

  • Veröffentlicht Juni 7, 2018
Foto: Dario Rochow | Schwerin-Lokal.de

 

Die Inhaber des kostenlosen Sonderfahrausweises für die Schülerbeförderung können ihr Ticket  ab dem kommenden Schuljahr an den Fahrkartenautomaten des Nahverkehrs Schwerin unkompliziert zu einer vollwertigen Monatsfahrkarte im Ausbildungsverkehr aufwerten. „Wir werden dazu auf Bitten der Stadt einen neuen Tarif schaffen, um komplizierte Abrechnungsverfahren und unnötige Bürokratie bei der kostenlosen Schülerbeförderung abzubauen. Das Angebot gilt ab dem neuen Schuljahr“, betont  Nahverkehrs-Geschäftsführer Winfried Eisenberg.

Bisher können sich Eltern und volljährige Schüler sich die Schulwegkosten wahlweise als Sonderfahrausweis oder anteilig für die Monatskarte im Ausbildungsverkehr erstatten lassen. Der Sonderfahrausweis berechtigt dann nur während der Schulzeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 bis 17.30 Uhr dazu, von vorbestimmten Haltestellen zur örtlich zuständigen Schule und zurück zu fahren.

 

LINKE hätte sich eine weitergehende Lösung gewünscht

 

Stefan Schmidt (DIE LINKE)

Für die Stadtfraktion der LINKEN, die  in der Stadtvertretung die Idee des neuen Tarifes zur Aufwertung des Schülertickets zur vollwertigen Monatskarte eingebracht hatte, ist die Umsetzung eine gute Nachricht. Trotzdem hätten sich die Stadtvertreter eine weitergehende Lösung gewünscht. „Wir werden zu diesem Thema auf der kommenden Sitzung der Stadtvertretung weiterhin die in den vergangenen Monaten bezogenen Positionen vertreten und die Verringerung der Mindestentfernung für die Schülerbeförderung und die Einführung eines Sozialtarifes für BuT-Empfänger fordern.“, kündigt Stefan Schmidt (DIE LINKE) an. 

Verwundert zeigt sich Schmidt darüber, dass die Stadtverwaltung offenbar einen Weg gefunden hat, die Sonderfahrausweise zur Schülerbeförderung zu einer vollwertigen Monatsfahrkarte im Ausbildungsverkehr. Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) hatte ursprünglich dem Prüfantrag der Stadtvertretung widersprochen. Stefan Schmidt hofft, dass nun auch beim zweiten Anliegen der LINKEN Wege gefunden werden können, das Anliegen umzusetzen. Bisher habe der Oberbürgermeister versucht, das mit Rechtsmitteln zu verhindern. „Damit würde am Ende auch sein betontes Engagement im Rahmen der Volksinitiative für eine generelle kostenlose Schülerbeförderung deutlich glaubwürdiger.“, so Schmidt. 

 

Weniger Bürokratie und mehr Flexibilität für Verwaltung, Eltern und Schüler

 

Künftig wird die Stadt an alle Berechtigten diese Sonderfahrausweise ausgeben. Diese können dann den Sonderfahrausweis bei Bedarf zur vollwertigen Monatskarte aufwerten, indem sie den  Differenzbetrag von 17,30 Euro am Schalter oder Fahrkartenautomaten des NVS bezahlen. Das ist wesentlich unkomplizierter als die rückwirkende Erstattung, bei der die Eltern abgelaufene Monats- oder Wochenkarten halbjährlich bei der Schulverwaltung einreichen müssen und für das gesamte Ticket in Vorleistung gehen. „Das bedeutet weniger Bürokratie und mehr Flexibilität für Verwaltung, Eltern und Schüler. Denn das Ticket-Upgrade beim Nahverkehr funktioniert auch für einzelne Monate. Man muss sich also nicht mehr am Anfang des Schuljahres entscheiden, sondern kann den Sonderfahrausweis auch nur für einzelne Zeiträume hochstufen“, sagt Oberbürgermeister Rico Badenschier.

Das  Upgrade Ticket zum Preis von 17,30 Euro  wird mit Beginn des Schuljahres 2018/2019  an den Automaten und den Schaltern der NVS GmbH angeboten.  Es  ist in Kombination mit dem Schülerausweis und dem von der Landeshauptstadt Schwerin erstellten Sonderfahrweis gültig.

Insgesamt wurden bei der Stadt in diesem Schuljahr rund 2000 Anträge auf kostenlose Schülerbeförderung  gestellt, von denen knapp die Hälfte bewilligt werden konnte.
„Die Bearbeitung ist gerade bei den Erstanträgen sehr aufwändig. Wir rechnen für das kommende Schuljahr mit einer Verkürzung der Bearbeitungszeiten. Die Vereinfachung des Verfahrens durch das neue Angebot des Nahverkehrs entlastet uns sehr“, so die Fachdienstleiterin des Schulbereichs Manuela Gabriel.

Auch für das  kommende Schuljahr ist die Antragsstellung bereits möglich. Anträge können online unter  www.schwerin.de gestellt werden.  Übernommen werden die Beförderungskosten vom Land nach Landesschulgesetz zur örtlich zuständigen Schule. Allerdings nur, wenn der kürzeste Fußweg zwischen dem Wohnort und der örtlich zuständigen Schule bis zur Klassenstufe 6 länger als zwei Kilometer und ab Klassenstufe 7 länger als vier Kilometer ist.

Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert