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Kostenlose Schülerbeförderung mit neuen Schüler ‑Tarifen

  Die Inhab­er des kosten­losen Son­der­fahrausweis­es für die Schüler­be­förderung kön­nen ihr Tick­et  ab dem kom­menden Schul­jahr an den Fahrkarte­nau­to­mat­en des Nahverkehrs Schw­erin unkom­pliziert zu ein­er voll­w­er­ti­gen Monats­fahrkarte im Aus­bil­dungsverkehr aufw­erten.

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  • Veröffentlicht Juni 7, 2018
Foto: Dario Rochow | Schwerin-Lokal.de

 

Die Inhab­er des kosten­losen Son­der­fahrausweis­es für die Schüler­be­förderung kön­nen ihr Tick­et  ab dem kom­menden Schul­jahr an den Fahrkarte­nau­to­mat­en des Nahverkehrs Schw­erin unkom­pliziert zu ein­er voll­w­er­ti­gen Monats­fahrkarte im Aus­bil­dungsverkehr aufw­erten. „Wir wer­den dazu auf Bit­ten der Stadt einen neuen Tarif schaf­fen, um kom­plizierte Abrech­nungsver­fahren und unnötige Bürokratie bei der kosten­losen Schüler­be­förderung abzubauen. Das Ange­bot gilt ab dem neuen Schul­jahr“, betont  Nahverkehrs-Geschäfts­führer Win­fried Eisen­berg.

Bish­er kön­nen sich Eltern und volljährige Schüler sich die Schul­wegkosten wahlweise als Son­der­fahrausweis oder anteilig für die Monatskarte im Aus­bil­dungsverkehr erstat­ten lassen. Der Son­der­fahrausweis berechtigt dann nur während der Schulzeit von Mon­tag bis Fre­itag in der Zeit von 6.00 bis 17.30 Uhr dazu, von vorbes­timmten Hal­testellen zur örtlich zuständi­gen Schule und zurück zu fahren.

 

LINKE hätte sich eine weitergehende Lösung gewünscht

 

Ste­fan Schmidt (DIE LINKE)

Für die Stadt­frak­tion der LINKEN, die  in der Stadtvertre­tung die Idee des neuen Tar­ifes zur Aufw­er­tung des Schülertick­ets zur voll­w­er­ti­gen Monatskarte einge­bracht hat­te, ist die Umset­zung eine gute Nachricht. Trotz­dem hät­ten sich die Stadtvertreter eine weit­erge­hende Lösung gewün­scht. „Wir wer­den zu diesem The­ma auf der kom­menden Sitzung der Stadtvertre­tung weit­er­hin die in den ver­gan­genen Monat­en bezo­ge­nen Posi­tio­nen vertreten und die Ver­ringerung der Min­destent­fer­nung für die Schüler­be­förderung und die Ein­führung eines Sozial­tar­ifes für BuT-Empfänger fordern.”, kündigt Ste­fan Schmidt (DIE LINKE) an. 

Ver­wun­dert zeigt sich Schmidt darüber, dass die Stadtver­wal­tung offen­bar einen Weg gefun­den hat, die Son­der­fahrausweise zur Schüler­be­förderung zu ein­er voll­w­er­ti­gen Monats­fahrkarte im Aus­bil­dungsverkehr. Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er (SPD) hat­te ursprünglich dem Prü­fantrag der Stadtvertre­tung wider­sprochen. Ste­fan Schmidt hofft, dass nun auch beim zweit­en Anliegen der LINKEN Wege gefun­den wer­den kön­nen, das Anliegen umzuset­zen. Bish­er habe der Ober­bürg­er­meis­ter ver­sucht, das mit Rechtsmit­teln zu ver­hin­dern. „Damit würde am Ende auch sein betontes Engage­ment im Rah­men der Volksini­tia­tive für eine generelle kosten­lose Schüler­be­förderung deut­lich glaub­würdi­ger.”, so Schmidt. 

 

Weniger Bürokratie und mehr Flexibilität für Verwaltung, Eltern und Schüler

 

Kün­ftig wird die Stadt an alle Berechtigten diese Son­der­fahrausweise aus­geben. Diese kön­nen dann den Son­der­fahrausweis bei Bedarf zur voll­w­er­ti­gen Monatskarte aufw­erten, indem sie den  Dif­ferenz­be­trag von 17,30 Euro am Schal­ter oder Fahrkarte­nau­to­mat­en des NVS bezahlen. Das ist wesentlich unkom­pliziert­er als die rück­wirk­ende Erstat­tung, bei der die Eltern abge­laufene Monats- oder Wochenkarten hal­b­jährlich bei der Schul­ver­wal­tung ein­re­ichen müssen und für das gesamte Tick­et in Vor­leis­tung gehen. „Das bedeutet weniger Bürokratie und mehr Flex­i­bil­ität für Ver­wal­tung, Eltern und Schüler. Denn das Tick­et-Upgrade beim Nahverkehr funk­tion­iert auch für einzelne Monate. Man muss sich also nicht mehr am Anfang des Schul­jahres entschei­den, son­dern kann den Son­der­fahrausweis auch nur für einzelne Zeiträume hochstufen“, sagt Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er.

Das  Upgrade Tick­et zum Preis von 17,30 Euro  wird mit Beginn des Schul­jahres 2018/2019  an den Auto­mat­en und den Schal­tern der NVS GmbH ange­boten.  Es  ist in Kom­bi­na­tion mit dem Schüler­ausweis und dem von der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin erstell­ten Son­der­fahrweis gültig.

Ins­ge­samt wur­den bei der Stadt in diesem Schul­jahr rund 2000 Anträge auf kosten­lose Schüler­be­förderung  gestellt, von denen knapp die Hälfte bewil­ligt wer­den kon­nte.
„Die Bear­beitung ist ger­ade bei den Erstanträ­gen sehr aufwändig. Wir rech­nen für das kom­mende Schul­jahr mit ein­er Verkürzung der Bear­beitungszeit­en. Die Vere­in­fachung des Ver­fahrens durch das neue Ange­bot des Nahverkehrs ent­lastet uns sehr“, so die Fach­di­en­stlei­t­erin des Schul­bere­ichs Manuela Gabriel.

Auch für das  kom­mende Schul­jahr ist die Antragsstel­lung bere­its möglich. Anträge kön­nen online unter  www.schwerin.de gestellt wer­den.  Über­nom­men wer­den die Beförderungskosten vom Land nach Lan­dess­chulge­setz zur örtlich zuständi­gen Schule. Allerd­ings nur, wenn der kürzeste Fußweg zwis­chen dem Wohnort und der örtlich zuständi­gen Schule bis zur Klassen­stufe 6 länger als zwei Kilo­me­ter und ab Klassen­stufe 7 länger als vier Kilo­me­ter ist.