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Marienplatz: Datenschutzbeauftragter verhängt Verbot der Überwachungskameras

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit  hat heute ein Verbot der Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz verhängt. Die Aufnahmen der acht Kameras werden unverschlüsselt per Funk in das Schweriner Polizeizentrum

  • Veröffentlicht Februar 1, 2019
Der Landesdatenschutzbeauftragte hat heute die Videoüberwachung am Marienplatz untersagt
Foto: Dario Rochow

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit  hat heute ein Verbot der Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz verhängt. Die Aufnahmen der acht Kameras werden unverschlüsselt per Funk in das Schweriner Polizeizentrum übertragen. „Eine angemessene Sicherheit der Daten der Bürgerinnen und Bürger ist dabei nicht gewährleistet,“ sagt Heinz Müller.

„Damit verstößt die Polizei nicht nur gegen das geltende Datenschutzrecht, sondern missachtet zudem auch noch eigene Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben, die für die Landesverwaltung verbindlich sind,“ sagt Müller. „Und das weiß die Polizei auch. In ihrer Datenschutz-Folgenabschätzung zur Videoüberwachung auf dem Marienplatz erklärt sie die Verschlüsselung der Daten zu einer notwendigen Sicherheitsmaßnahme. Doch aus der mir heute zugegangenen Anordnung der Fortsetzung der Videoüberwachung ergibt sich, dass eine Verschlüsselung nicht stattfindet.“

Diesen Rechtsverstoß könne Müller als Leiter der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht hinnehmen. „Meine Aufgabe ist es, die Anwendung des Datenschutzrechts zu überwachen und durchzusetzen. Und diese Aufgabe nehme ich sehr ernst.“

Das Innenministerium kündigte an, dass man die Verbotsverfügung genau prüfen wolle, wenn diese eingegangen sei. Aus Sicht des Innenministeriums ist die Bildüberwachung zum Schutz der Schwerinerinnen und Schweriner gemäß des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Datenschutz rechtsrechtmäßig und wird deshalb fortgesetzt. Letztlich werden sich wohl gegebenenfalls die Gerichte mit damit beschäftigen und ein Urteil fällen müssen, heißt es aus dem Innenministerium. 

„Es ist bedauerlich, dass es trotz der umfassenden Darstellungen des Polizeipräsidiums Rostock zur Rechtslage und der Projektverantwortlichen zu den technischen Sicherungen, die bereits vorgenommen wurden und weiter optimiert werden, der Datenschutzbeauftragte für eine gütliche Einigung offenbar keine Zeit hatte.“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. 

Weiter weist das Ministerium in einer Mitteilung darauf hin, dass aus seiner Sicht  nach der Datenschutzgrundverordnung keine Ende zu Ende-Verschlüsselung vorgeschrieben sei. Eine Ende zu Ende Verschlüsselung der Bildübertragung würde zu zeitlichen Verzögerungen der Bilder und erheblichen Qualitätsverlusten führen. Mit Blick auf die polizeilichen Aufgaben dürfe eine Verschlüsselung aber nicht zu Lasten der Qualität der ins Polizeihauptrevier übertragenen Bilder gehen, so dass das Bildmaterial für die Beweissicherung nach Straftaten und die polizeitaktische Ausrichtung der Polizei unbrauchbar wäre.

Das wäre nicht zumutbar im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, so das Innenministerium. „Deshalb haben wir keine Ende zu Ende-Verschlüsselung, aber durchaus eine Verschlüsselung in der Übertragungsstrecke.“, so ein Ministeriumssprecher.  Es wird betont, dass bereits jetzt alles getan wurde, um einen Datenmissbrauch durch das Abgreifen der Daten aus den Funkstrecken und die Verwendung dieser Daten bestmöglich zu verhindern ohne dass es zu Qualitätsverlusten kommt.

Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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