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Private Wohnung vermieten aber richtig

Wenn Sie eine Wohnung oder eine komplette Immobilie vermieten möchten, dann gilt es natürlich einiges zu beachten. Egal ob es nun um das Aufgeben einer Immobilienanzeige geht oder aber um

  • Veröffentlicht April 29, 2022

Wenn Sie eine Wohnung oder eine komplette Immobilie vermieten möchten, dann gilt es natürlich einiges zu beachten. Egal ob es nun um das Aufgeben einer Immobilienanzeige geht oder aber um den abschließenden Mietvertrag. In diesem Artikel haben wir einige Punkte zusammengetragen, welche Sie unbedingt beachten sollten.

 

Mit einer Anzeige die Neugierde und das Interesse wecken

Der erste Schritt bei einer Vermietung ist sicherlich das Erstellen eine Anzeige. Hier sollten bereits alle wesentlichen Details genannt werden und die Anzeige soll unbedingt Lust auf eine Besichtigung machen.

Neben einem ansprechenden Text gehören zu einer erfolgreichen Anzeige auch aussagekräftige Fotos. Denn diese vermitteln dem Interessenten einen ersten Eindruck. Von daher sollten Sie alle Zimmer der Wohnung fotografieren. Auch eine eventuell vorhandene Terrasse oder einen Balkon sollten bei den Aufnahmen bedacht werden. Empfehlenswert ist es außerdem, ein Foto von der Außenansicht zu machen. Bei den Bildern sollten Sie unbedingt darauf achten, dass diese eine gute Qualität haben und nach Möglichkeit sollten Sie die Aufnahmen bei Tageslicht machen.

Sind die Bilder gemacht, dann geht es an die Beschreibung der Wohnung. Mit dieser Aufgabe tun sich viele Eigentümer beziehungsweise Vermieter schwer. Allerdings sollten Sie sich hier nicht scheuen, die Wohnung möglichst genau zu beschreiben. Gehen Sie ruhig ausführlich auf die Ausstattungsmerkmale der Immobilie ein. So sollten Sie beispielsweise hineinschreiben, ob die Wohnung ein Tageslichtbad hat oder ob das Bad mit einer Wanne ausgestattet ist. Auch der Hinweis darauf, ob Jalousien oder eine Einbauküche zur Wohnungsausstattung gehören, sind für potenzielle Mieter interessant.

 

Der richtige Mieter

Wurde die Anzeige veröffentlicht, dann melden sich meist schon nach kurzer Zeit die ersten Interessenten. Viele Vermieter lassen sich von einem zukünftigen Mieter gerne eine Mieterselbstauskunft ausfüllen. Diese enthält unter anderem Informationen zum Wohn- und Geburtsort, dem beruf und Einkommen sowie zu den familiären Verhältnissen. Allerdings ist der Mieter nicht verpflichtet, diese Selbstauskunft auszufüllen. Tut er es, dann müssen die Angaben in jedem Fall der Wahrheit entsprechen.

Abseits der Selbstauskunft sollten Sie immer noch Wert auf den ersten Eindruck legen. Denn dieser legt die Basis für ein hoffentlich langes Mietverhältnis, mit dem beide Parteien auf Dauer rundum zufrieden sind.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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