Rasante Fahrt endete für Raser mit hoher Geldzahlung
3.850,- Euro musste ein von der Bundespolizei in Schwerin gestoppter Raser bezahlen, um nicht bei der Polizei bleiben zu müssen. Und in dem Betrag waren noch nicht einmal die Strafen
Immer wieder werden Zivilfahrzeuge der Polizei Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern zum Verhängnis. Während die Dienstfahrzeuge im bekannten blau-weiß beziehungsweise blau-silber mit dem Blaulicht auf dem Dach schnell erkennbar sind, kommen die zivil gehaltenen Fahrzeuge absolut „normal“ daher. Da kann es schon mal passieren, dass man mit überhöhter Geschwindigkeit an diesen vorbeisaust. Allerdings sind die Konsequenzen dann nicht weniger schmerzhaft. Dies musste auch der Fahrer eines Pkw mit Neumünsteraner Kennzeichen in Schwerin erkennen.
Zivilfahrzeug der Bundespolizei stoppt Raser
In der Nacht des 19. Februar 2022 gegen 01:00 Uhr hatte dieser ein entsprechend zivil „getarntes“ Dienstfahrzeug der Polizei mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der B321 überholt. Und das auch noch auf der an sich gesperrten Fahrbahn. Da durch diese Fahrweise eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bestand, nahmen die Beamten die Verfolgung des Fahrzeuges auf. Auf Höhe der Aral Tankstelle in der Alten Crivitzer Landstraße konnten sie den Raser mittels Anhaltesignals stoppen. Im Rahmen der nun folgenden Kontrolle wies sich der Fahrer mit einem griechischen Reisepass aus, so die Bundespolizei.
Gleich zwei Haftbefehle lagen gegen Fahrer vor
Schnell stellte sich heraus, dass es nicht bei einer zu schnellen Fahrt und dem Benutzen einer gesperrten Fahrspur bleiben sollte. Denn eine Überprüfung im Fahndungssystem ergab, dass gegen den 27-Jährigen zwei Strafvollstreckungshaftbefehle vorlagen. Zum einem suchte ihn die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Diebstahls, nachdem eine rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.800,- Euro ergangen war. Ein weiterer Haftbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1050,- Euro wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort lag von der Staatsanwaltschaft Itzehoe vor.
Zuständigkeitshalber verständigten die Beamten der Bundespolizei die Kollegen des Polizeihautrevieres in Schwerin. Diese übernahmen daraufhin den Mann. Hier konnte er die in den Haftbefehlen geforderten Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 3.850,- Euro bezahlen und so eine Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 100 Tagen verhindern.