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Schwerin: Arbeitgeber erspart seinem Angestellten Haft

Gerade in Zeiten eines Fachkräftemangels waren auch in Deutschland zahlreiche Arbeitgeber zu deutlich größeren Zugeständnissen gegenüber ihren Mitarbeitern bereit. Ob sich diese Situation so auch nach der Corona-Pandemie fortsetzt, bleibt

  • Veröffentlicht Februar 5, 2021
In einer Regionalbahn Richtung Schwerin reiste ein 51-jähriger ohne Ticket und Ausweis. | Foto: privat

Gerade in Zeiten eines Fachkräftemangels waren auch in Deutschland zahlreiche Arbeitgeber zu deutlich größeren Zugeständnissen gegenüber ihren Mitarbeitern bereit. Ob sich diese Situation so auch nach der Corona-Pandemie fortsetzt, bleibt sicherlich abzuwarten. Es gibt allerdings durchaus einige Anzeichen, die darauf hin deuten. In der Regel allerdings handelt es sich häufig um höhere Gehälter, mehr Urlaub, verbesserte Arbeitsbedingungen und manches mehr. Dass ein Arbeitgeber seinen Angestellten aber buchstäblich vor dem Knast bewahrt, dürfte eher selten sein.

 

51-jähriger reiste ohne Ticket und Ausweis in Richtung Schwerin

So geschah es aber in dieser Woche. Ein 51-jähriger Bulgare reiste, wie die Polizei berichtet, am Montagvormittag im Regionalexpress von Hamburg nach Schwerin. Als die Zugbegleiterin auf ihn traf und ihn kontrollieren wollte, konnte er allerdings keinen Fahrausweis vorzeigen. Das aber war noch nicht alles, was er nicht dabei hatte. Denn Ausweisdokumente fehlten auch. Daraufhin informierte die Zugbegleiterin die ebenfalls im Zug befindlichen Beamten des Bundespolizeireviers Schwerin. 

 

Bundespolizei in Schwerin stellte Haftbefehl fest

Da vor Ort eine Personalienfeststellung aus den beschriebenen Gründen nicht möglich war, musste der Mann die Beamten  in Schwerin aus dem Zug begleiten. Auf der Dienststelle leiteten sie dann die weiteren Schritte ein. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Überprüfung, ob der Mann eventuell gesucht wird. Dabei stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Bremen gegen den 51-jährigen eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verhängt hatte. Der Grund: Erschleichen von Leistungen: sollte er nicht zahlen, standen ersatzweise 50 tage Haft auf dem Programm. Er hatte nicht gezahlt – daher suchte ihn die Staatsanwaltschaft Bremen bereits per Haftbefehl.

 

Arbeitgeber des 51-järigen ersparte ihm Haftantritt

Nun verfügte der Bulgare allerdings nicht nur über Zugticket und Ausweisdokumente. Er hatte auch nicht ausreichend Bargeld dabei. In Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft akzeptierte diese eine Teilzahlung von erst einmal 250 Euro. Aber auch dieses Geld hatte der 51-jährige nicht. Daher informierte er seinen Arbeitgeber über die diffizile Situation, in der er sich nun befand. Dieser hatte ein Einsehen, und zahlte bei der Bundespolizei in Neumünster das Geld ein. So ersparte er seinem Angestellten einen Haftantritt. Die nun noch offenen 250 euro soll der Bulgare in raten bezahlen.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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