Schwerin: GRÜNE kritisieren Datenweitergabe an Polizei
Seit dieser Woche gibt es in unserem Bundesland M-V eine Weisung des Gesundheitsministeriums, dass die Daten Corona-infizierter Personen an die Polizei weiterzugeben sind. Im Rahmen der „Gefahrenabwehr“ müsse die Polizei
Seit dieser Woche gibt es in unserem Bundesland M-V eine Weisung des Gesundheitsministeriums, dass die Daten Corona-infizierter Personen an die Polizei weiterzugeben sind. Im Rahmen der „Gefahrenabwehr“ müsse die Polizei erfahren, ob sich an einem Einsatzort möglicherweise eine Covid-19-infizierte Person aufhält. Auch Innenminister Lorenz Caffier unterstützt das neue Vorgehen. Die Maßnahme sei vor dem Hintergrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn notwendig. Schnell fand die Weisung an verschiedenen Stellen Gegner. Rostock verweigert die Umsetzung, die Ärztekammer des Landes widersprach der Regelung ebenfalls.
Datenschutzbeauftragter spricht sich für die Datenweitergabe aus
Bereits involviert in die Frage der Datenweitergabe ist dabei auch der Datenschutzbeauftragte des Landes, Heinz Müller. Er hatte bereits mit einer sehr strikten Haltung in Bezug auf die Videoüberwachung auf dem Marienplatz in Schwerin von sich Reden gemacht. Dabei wurde deutlich, dass Müller durchaus eine eher harte Linie in Datenschutzfragen vertritt. Es dauerte seinerzeit, bis man zu einem Kompromiss kam, den auch er mit trug. In Bezug auf die umstrittene vom Gesundheitsministerium geforderte Weitergabe von Daten Corona-Infizierter Personen an die Polizei des Landes steht Müller nun auf Ministeriumsseite. Nach seiner Beurteilung liegt der Vorgabe ein berechtigtes Interesse der Polizei zugrunde. Die Beamten müssten bei Einsätzen etwa gegen häusliche Gewalt wissen, ob ein Infektionsrisiko für sie bestehe. „Die Abwägung gegenüber den Interessen von Erkrankten ist zugegebener Maßen schwierig. Aber, wenn wir das Infektionsrisiko verringern können, sollten wir es tun”, erklärte Müller laut NDR.
Landeshauptstadt Schwerin folgt der Ministeriumsvorgabe – Grüne üben deutliche Kritik
Auch die Landeshauptstadt Schwerin hat sich in dieser Frage eine Meinung gebildet. In der Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag informierte Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier über das Vorgehen der Stadt in dieser umstrittenen Frage. Dabei erläuterte er, dass sein Haus das Verlangen des Ministeriums als sachgerecht einstuft. Demzufolge sendet Schwerin täglich eine Liste mit Daten von Corona-Infizierten an das Polizeipräsidium Rostock. Diese Praxis stieß allerdings umgehend auf Widerspruch bei der bündnisgrünen Stadtfraktion. So stehe beispielsweise bei vielen Einsätzen die Identität der Personen, auf die die Beamten treffen, im Vorfeld gar nicht fest. Häufig erfolge deren Ermittlung erst im Nachhinein. Zudem bestünde ohnehin selbst mit der Regelung ein nicht geringes Risiko, dass die Beamten auf infizierte nur noch nicht getestete Personen treffen. Deren Status ist demnach zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bekannt. Viel wichtiger sei demnach ein allgemeiner Schutz der Polizistinnen und Polizisten im Rahmen ihrer Tätigkeit.
Beamtinnen und Beamte sollten grundsätzlich bsser geschützt werden
e„Persönlichkeitsrechte sind elementare Grundrechte. Zwar ist die Corona-Pandemie ein nachvollziehbarer Grund, um diese Rechte anzufassen. Trotzdem müssen die gewählten Maßnahmen geeignet und verhältnismäßig sein. Das sehen wir mit der aktuellen Praxis nicht. So wäre es, statt der aktuellen Datenweitergabe der Corona-Infizierten, aus unserer Sicht sinnvoller, die Polizistinnen und Polizisten mit schützender Ausrüstung auszustatten. Auch halten wir ein flächendeckendes Corona-Screening der Beamtinnen und Beamten für dringend geboten“, so die Fraktionsvorsitzende Regina Dorfmann. Sie fordert daher gemeinsam mit ihrer Fraktion den Oberbürgermeister von Schwerin auf, die Weitergabe der sensiblen Personendaten zu stoppen.