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Schwerin: Was ist neu im neuen Jahr?

Nicht nur auf Bundesebene sind mit dem neuen Jahr zahlreiche Veränderungen in Kraft getreten. Autofahrer beispielsweise dürften dies schon am 1. Januar unmittelbar schmerzhaft gespürt haben. Auch in Schwerin bedeutet

  • Veröffentlicht Januar 8, 2021
So manches ändert sich auch in Schwerin im neuen Jahr. Ob alles „happy“ ist, muss jeder für sich entscheiden. | Foto: Symbolbild

Nicht nur auf Bundesebene sind mit dem neuen Jahr zahlreiche Veränderungen in Kraft getreten. Autofahrer beispielsweise dürften dies schon am 1. Januar unmittelbar schmerzhaft gespürt haben. Auch in Schwerin bedeutet das neue Jahr die eine oder andere Veränderung.

 

Umstellung der Abwasser-Entgelte

Die Abwasser-Entgelte der SAE werden zu Beginn des Jahres 2021 auf öffentlich-rechtliche Gebühren umgestellt. Die Umstellung erfolgt 1:1 und soll verhindern, dass Verbraucher auf diese öffentliche Dienstleistung künftig Umsatzsteuer zahlen müssen. Das hätte einen 10-prozentigen Preisanstieg bedeutet. Mit der Umstellung erhebt die Stadt künftig auch keine Baukostenzuschüsse mehr zur Erneuerung der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung. Wer bereits diese Zuschüsse gezahlt hat, kann sich freuen. Hier steht eine Rückerstattung ins Haus – wegen der Gleichbehandlung.

 

Mehr Geld für Tagespflegepersonen in der Kinderbetreuung

Die Stadt zahlt den Tagespflegepersonen künftig mehr Geld für die Kinderbetreuung. Ab 1.1.21 steigen die Entgelte von 656,20 € pro Kind und Monat auf 668,38 €. Außerdem erfolgt beim Honorar jetzt auch eine Berücksichtigung der Qualifikationsstufen.

 

Neue Mehrjahresbescheide für Grundsteuer und Gebührenumlage

Nachdem in den letzten Jahren Grundsteuerbescheide nur bei Änderungen der Steuerfestsetzung versandt worden sind und als Mehrjahresbescheide unverändert Geltung behielten, werden voraussichtlich im Januar 2021 in allen Besteuerungsfällen neu erstellte Mehrjahresbescheide versandt. Die neuen Bescheide sind notwendig, weil eine Anpassung der Gebühren zur Umlage der Beiträge der Gewässerunterhaltungsverbände an die Entwicklung der Kosten erfolgte. Die Festsetzung der Grundsteuer und der Gebühren erfolgt dabei wie bisher in je einem gemeinsamen Abgabenbescheid.

Im Interesse einer sicheren, pünktlichen und aufwandsarmen Zahlung bittet die Stadtkasse darum, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, soweit dies nicht bereits erfolgt ist. Ein Versand des Formulars für den Lastschrifteinzug erfolgt mit dem Bescheid.

 

Längeres gemeinsames Lernen an der Grundschule Schweriner Nordlichter

Zum Schuljahr 2021/2022 besuchen erstmals 5.-Klässler die Orientierungsstufe an der Grundschule Schweriner Nordlichter. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern nach der 4. Klasse ein längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen, bevor sie dann ab 7. Klasse getrennte Schulwege gehen.

 

Neue Friedhofsgebühren und -angebote

Erstmals seit dem Jahr 2013 ist in der Landeshauptstadt mit dem Beginn des neuen Jahres die Anpassung der Friedhofsgebühren erforderlich. Die allgemein bekannten Kostensteigerungen können auch hier nicht mehr aufgefangen werden. So steigen Grabnutzungsrechte durchschnittlich um stattliche 12 Prozent. Die Nutzung der Trauerhallen sinkt hingegen durch geringere Bewirtschaftungskosten und die Auflösung von Überdeckungen um 16 Prozent. Zudem erfolgt eine Gebührenerhöhung um im Schnitt 10 Prozent. Die Kostenverteilung wird angepasst.

Auch die Angebote ändern sich bzw. entfallen, da die Nachfrage in den vergangenen drei Jahren zurückging oder gar nicht mehr erfolgte. Bei Baumgrabstätten flexibilisiert sich das Angebot der beiden kommunalen Friedhöfe. Die Baumgrabstätten auf dem Alten Friedhof werden, entsprechend einem vielfach geäußerten Kundenwunsch, als Wahlgrabstätte für 6 Urnen angeboten und können so als Partner- oder Familienbaum genutzt werden. Das bisherige Grabangebot „Baumgrabfeld“ auf dem Waldfriedhof findet in geänderter Form Fortführung. Künftig stehen das „Baumgrabfeld Rasen“ und „Baumgrabfeld Natur“ jeweils als gesondertes Angebot für die Kunden zur Auswahl. Mit dem „Baumgrabfeld Natur“ wird ein naturbelassenes Waldgrabfeld ähnlich den Begräbniswäldern angeboten. Das „Baumgrabfeld Rasen“ ergänzt das Angebot als gepflegte Alternative zu der naturnahen Beisetzungsform im Wald. Die Änderungen und die neuen Gebühren wurden unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht und sind am 1.1.2021 in Kraft getreten.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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