Sa, 17. Januar 2026
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Schwerin: Was ist neu im neuen Jahr?

Nicht nur auf Bun­de­sebene sind mit dem neuen Jahr zahlre­iche Verän­derun­gen in Kraft getreten. Aut­o­fahrer beispiel­sweise dürften dies schon am 1. Jan­u­ar unmit­tel­bar schmerzhaft gespürt haben. Auch in Schw­erin bedeutet

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  • Veröffentlicht Januar 8, 2021
So manch­es ändert sich auch in Schw­erin im neuen Jahr. Ob alles „hap­py” ist, muss jed­er für sich entschei­den. | Foto: Sym­bol­bild

Nicht nur auf Bun­de­sebene sind mit dem neuen Jahr zahlre­iche Verän­derun­gen in Kraft getreten. Aut­o­fahrer beispiel­sweise dürften dies schon am 1. Jan­u­ar unmit­tel­bar schmerzhaft gespürt haben. Auch in Schw­erin bedeutet das neue Jahr die eine oder andere Verän­derung.

 

Umstellung der Abwasser-Entgelte

Die Abwass­er-Ent­gelte der SAE wer­den zu Beginn des Jahres 2021 auf öffentlich-rechtliche Gebühren umgestellt. Die Umstel­lung erfol­gt 1:1 und soll ver­hin­dern, dass Ver­brauch­er auf diese öffentliche Dien­stleis­tung kün­ftig Umsatzs­teuer zahlen müssen. Das hätte einen 10-prozenti­gen Preisanstieg bedeutet. Mit der Umstel­lung erhebt die Stadt kün­ftig auch keine Baukosten­zuschüsse mehr zur Erneuerung der öffentlichen Schmutzwasserbe­sei­t­i­gung. Wer bere­its diese Zuschüsse gezahlt hat, kann sich freuen. Hier ste­ht eine Rück­er­stat­tung ins Haus – wegen der Gle­ich­be­hand­lung.

 

Mehr Geld für Tagespflegepersonen in der Kinderbetreuung

Die Stadt zahlt den Tage­spflegeper­so­n­en kün­ftig mehr Geld für die Kinder­be­treu­ung. Ab 1.1.21 steigen die Ent­gelte von 656,20 € pro Kind und Monat auf 668,38 €. Außer­dem erfol­gt beim Hon­o­rar jet­zt auch eine Berück­sich­ti­gung der Qual­i­fika­tion­sstufen.

 

Neue Mehrjahresbescheide für Grundsteuer und Gebührenumlage

Nach­dem in den let­zten Jahren Grund­s­teuerbeschei­de nur bei Änderun­gen der Steuer­fest­set­zung ver­sandt wor­den sind und als Mehr­jahres­beschei­de unverän­dert Gel­tung behiel­ten, wer­den voraus­sichtlich im Jan­u­ar 2021 in allen Besteuerungs­fällen neu erstellte Mehr­jahres­beschei­de ver­sandt. Die neuen Beschei­de sind notwendig, weil eine Anpas­sung der Gebühren zur Umlage der Beiträge der Gewässerun­ter­hal­tungsver­bände an die Entwick­lung der Kosten erfol­gte. Die Fest­set­zung der Grund­s­teuer und der Gebühren erfol­gt dabei wie bish­er in je einem gemein­samen Abgabenbescheid.

Im Inter­esse ein­er sicheren, pünk­tlichen und aufwand­sar­men Zahlung bit­tet die Stadtkasse darum, eine Einzugser­mäch­ti­gung zu erteilen, soweit dies nicht bere­its erfol­gt ist. Ein Ver­sand des For­mu­la­rs für den Lastschrifteinzug erfol­gt mit dem Bescheid.

 

Längeres gemeinsames Lernen an der Grundschule Schweriner Nordlichter

Zum Schul­jahr 2021/2022 besuchen erst­mals 5.-Klässler die Ori­en­tierungsstufe an der Grund­schule Schw­er­iner Nordlichter. Ziel ist es, den Schü­lerin­nen und Schülern nach der 4. Klasse ein län­geres gemein­sames Ler­nen zu ermöglichen, bevor sie dann ab 7. Klasse getren­nte Schul­wege gehen.

 

Neue Friedhofsgebühren und ‑angebote

Erst­mals seit dem Jahr 2013 ist in der Lan­deshaupt­stadt mit dem Beginn des neuen Jahres die Anpas­sung der Fried­hof­s­ge­bühren erforder­lich. Die all­ge­mein bekan­nten Kosten­steigerun­gen kön­nen auch hier nicht mehr aufge­fan­gen wer­den. So steigen Grab­nutzungsrechte durch­schnit­tlich um stat­tliche 12 Prozent. Die Nutzung der Trauer­hallen sinkt hinge­gen durch gerin­gere Bewirtschaf­tungskosten und die Auflö­sung von Überdeck­un­gen um 16 Prozent. Zudem erfol­gt eine Gebühren­er­höhung um im Schnitt 10 Prozent. Die Kosten­verteilung wird angepasst.

Auch die Ange­bote ändern sich bzw. ent­fall­en, da die Nach­frage in den ver­gan­genen drei Jahren zurück­ging oder gar nicht mehr erfol­gte. Bei Baum­grab­stät­ten flex­i­bil­isiert sich das Ange­bot der bei­den kom­mu­nalen Fried­höfe. Die Baum­grab­stät­ten auf dem Alten Fried­hof wer­den, entsprechend einem vielfach geäußerten Kun­den­wun­sch, als Wahlgrab­stätte für 6 Urnen ange­boten und kön­nen so als Part­ner- oder Fam­i­lien­baum genutzt wer­den. Das bish­erige Gra­bange­bot „Baum­grabfeld“ auf dem Wald­fried­hof find­et in geän­dert­er Form Fort­führung. Kün­ftig ste­hen das „Baum­grabfeld Rasen“ und „Baum­grabfeld Natur“ jew­eils als geson­dertes Ange­bot für die Kun­den zur Auswahl. Mit dem „Baum­grabfeld Natur“ wird ein naturbe­lassenes Wald­grabfeld ähn­lich den Begräb­niswäldern ange­boten. Das „Baum­grabfeld Rasen“ ergänzt das Ange­bot als gepflegte Alter­na­tive zu der natur­na­hen Beiset­zungs­form im Wald. Die Änderun­gen und die neuen Gebühren wur­den unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröf­fentlicht und sind am 1.1.2021 in Kraft getreten.