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Staatsanwaltschaft erhebt gegen AfD-Kreisvorstandsmitglied Anklage wegen Reizgasattacke

(red). Die Reizgasattacke gegen zwei junge Männer am 21. Mai diesen Jahres am Rande eines Informationsstandes der Alternative für Deutschland (AfD) hat Konsequenzen. Die Schweriner Staatsanwaltschaft hat gegen den 52-jährigen

  • Veröffentlicht November 13, 2014
Foto: Kurt Michel / pixelio.de
Foto: Kurt Michel / pixelio.de

(red). Die Reizgasattacke gegen zwei junge Männer am 21. Mai diesen Jahres am Rande eines Informationsstandes der Alternative für Deutschland (AfD) hat Konsequenzen. Die Schweriner Staatsanwaltschaft hat gegen den 52-jährigen Polizeibeamten, der Mitglied im Kreisvorstand der AfD ist, Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.

 

Dem Mann wird vorgeworfen auf dem Marienplatz in Schwerin am Rande eines Informationsstandes der AfD zwei junge Männer mit einem mitgeführten Pfefferspray besprüht zu haben. Zuvor sollen die beiden Männer den Infostand mit Papierkonfetti beworfen haben, um ihren Protest gegen die politischen Ziele der AfD auszudrücken. Die Männer erlitten bei der Attacke Hautrötungen und brennende Augen.

 

Danach soll der Mann in der benachbarten Burgseegalerie ein Tierabwehrspray erworben und dieses in den geschlossenen Räumlichkeiten der Galerie versprüht haben. Mehrere Passanten bekamen daraufhin Hustenanfälle; eine Zeugin musste wegen Kreislaufproblemen in ein Krankenhaus eingeliefert werden, das sie am selben Tag wieder verlassen konnte.

 

Das AfD-Kreisvorstandsmitglied hat die Tatvorwürfe im Kern eingeräumt und durch seinen Verteidiger erklären lassen, er sei wegen des Auftretens der beiden Männer und der Konfettiwürfe an dem Informationsstand in Panik geraten. Das weitere Tierabwehrspray habe der Angeklagte gekauft, da ihm bewusst gewesen sei, dass die Polizei nach der Pfefferspraykartusche fragen würde. Da er diese jedoch weggeworfen hatte, habe er eine ähnliche Kartusche besorgt, die er nur habe ausprobieren wollen.

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