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UB-Fraktion zeigt Schwachpunkte der Schweriner Pflegesozialplanung auf

UB-Stadtvertreter Dr. Dietrich Thierfelder: „Nach dem Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern sind die Kommunen verpflichtet, alle fünf Jahre Planungen für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen zu erstellen. Die aktuelle Fortschreibung der Pflegesozialplanung bestimmt

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  • Veröffentlicht April 10, 2021
UB-Stadtvertreter Dr. Diertrich Thierfelder | Foto: Fraktion UB

UB-Stadtvertreter Dr. Dietrich Thierfelder: „Nach dem Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern sind die Kommunen verpflichtet, alle fünf Jahre Planungen für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen zu erstellen. Die aktuelle Fortschreibung der Pflegesozialplanung bestimmt demnach, wie die Pflegelandschaft in den kommenden Jahren in Schwerin aussehen soll. Ein entscheidender Schwachpunkt der aktuellen Pflegesozialplanung ist, dass weder Pflegebedürftige unter 75 Jahren noch pflegebedürftige Behinderte statistisch und rechnerisch erfasst werden.

 

Statistisch gesehen werden jedoch jüngere Pflegebedürftige und pflegebedürftige Behinderte vornehmlich ambulant oder teilstationär pflegerisch versorgt. Die Nichtberücksichtigung dieses Personenkreises führt aktuell also dazu, dass die pflegerischen Bedarfe statistisch stärker in Richtung stationärer Pflege gewichtet werden. Die vorstationäre und ambulante Versorgung der Landeshauptstadt Schwerin muss daher mit Priorität weiterentwickelt werden, um die Pflegelandschaft in ein geordnetes Gleichgewicht zu bringen und alle Pflegebedürftigen gleichermaßen zu berücksichtigen.“

 

„Es verwundert mich, dass die Bündnisgrünen den Facharbeitskreis Pflegesozialplanung als stumpfes Schwert bezeichnen“

 

Die Fraktion UNABHÄNGIGE BÜRGER hält es für geboten, dem pflegerischen Credo „ambulant vor stationär“ daher eine größere Bedeutung zuzumessen und alle Anstrengungen zu unternehmen, um es den pflegebedürftigen Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Landeshauptstadt zu ermöglichen, so lange wie möglich in ihrem Wohnumfeld zu verbleiben.

 

Stefan Moschinski UB-Mitglied | Foto: Fraktion UB

„Das Augenmerk der Pflegesozialplanung ist auch darum verstärkt auf diese vorstationären Angebote zu richten, um auch Synergien zu erzielen. Denn ein vorstationäres Angebot versorgt nicht nur einen Pflegebedürftigen in seinem üblichen Umfeld, sondern vermeidet zusätzlich den Bedarf eines stationären Pflegeplatzes sowie gegebenenfalls eines vorgeschalteten Kurzzeitpflegeplatzes“, ergänzt Stefan Moschinski, UB-Mitglied im Ausschuss für Bildung, Sport und Soziales. „In diesem Zusammenhang verwundert es mich auch, dass die Bündnisgrünen den geplanten „Facharbeitskreis Pflegesozialplanung“ als „stumpfes Schwert“ bezeichnen, denn dieser Facharbeitskreis ist ein weit gefächertes Expertengremium, das aufgrund der eigenen Fachkunde einen Beratungsauftrag an die Kommunalpolitiker hat. Dieser Kreis aus Fachleuten sollte eigentlich vor der Einbringung der Pflegesozialplanung in die Gremien der Stadtvertretung eine Beschlussempfehlung abgeben. Dies ist aktuell nicht erfolgt und muss bei der weiteren Fortschreibung unbedingt berücksichtigt werden.“

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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