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Verstoß gegen Werbebestimmungen: Glücksspielanbieter zu Bußgeld verdonnert

Im Zuge der Vergabe der deutschen Wettlizenz im Jahr 2021 stand die Legalisierung der Branche im Mittelpunkt. Legale Angebote sollten fortan klar von illegalen Angeboten abgegrenzt werden. Das war bei

  • Veröffentlicht März 29, 2023

Im Zuge der Vergabe der deutschen Wettlizenz im Jahr 2021 stand die Legalisierung der Branche im Mittelpunkt. Legale Angebote sollten fortan klar von illegalen Angeboten abgegrenzt werden. Das war bei einem Glücksspielanbieter nun offenbar nicht der Fall, zum ersten Mal wurde ein empfindliches Bußgeld verteilt.

 

Nach einigen Jahren der rechtlichen Unsicherheit wurde im Sommer 2021 endlich die deutsche Wettlizenz eingeführt und an erste Bewerber vergeben. Die Rahmenbedingungen für den Erhalt einer solchen Lizenz in Deutschland waren streng, so mussten sich einige Anbieter für diese ordentlich strecken.

Mit Einführung dieser Regulierung sollten gleich mehrere Ziele verfolgt werden. Legale Angebote sollten sich von illegalen in der Folge klar unterscheiden. Zudem wollte man den Spielerschutz vorantreiben und so Suchtgefährdete durch verschiedene Maßnahmen schützen. Im Fokus stehen dabei besonders Früherkennungssysteme bei potenziell gefährdeten Personen. Die Funktionsweise dieser wird derzeit in Hohenheim genauestens analysiert, im Anschluss werden die Ergebnisse dann evaluiert und Rückschlüsse gezogen.

 

Verstoß gegen Werbebestimmungen

In Bezug auf die klare Unterteilung zwischen legalen und illegalen Angeboten von Glücksspielanbietern war in der jüngeren Vergangenheit bereits aufgefallen, dass dies nicht immer der Fall ist. Nun gab es hier zum ersten Mal einen Ordnungswidrigkeitsbescheid gegen einen Anbieter. Dieser hatte gegen die Werbebestimmungen verstoßen, indem er auf einer Website für sein Angebot geworben hatte, auf denen auch illegale Angebote zu finden waren. 

Gemäß den Werbebestimmungen im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages ist das eben nicht zulässig. Lediglich auf Webseiten mit ausschließlich legalen Angeboten und lizenzierten Anbietern ist eigene Werbung gestattet. Entsprechend wurde nun ein empfindliches Bußgeld gegen diesen legalen Anbieter verhängt, weitere könnten möglicherweise folgen.

 

Glücksspielanbieter sind in der Pflicht

Im Endeffekt wird dieses Urteil hauptsächlich Konsequenzen für die Anbieter haben, nicht aber für den wettinteressierten Kunden. Schließlich müssen die Glücksspielanbieter sicherstellen, dass die eigene Marke ausschließlich auf seriösen Portalen mit legalen Angeboten beworben wird.

Für den Kunden ist es lediglich wichtig, auf die Seriosität der Anbieter sowie die erworbenen Lizenzen zu achten. Verfügt der Wettanbieter über eine solche, kann bedenkenlos die Registrierung vorgenommen und gewettet werden. In diesem Fall ist man auch rechtlich auf der sicheren Seite. Welche Anbieter dafür online aktuell zur Verfügung stehen, kann einer Liste mit lizenzierten Buchmachern in Deutschland entnommen werden. Illegalen Angeboten sollte man dagegen unbedingt fern bleiben. Ebenso sind Webseiten mit einer Mischung aus legalen und illegalen Angeboten sowie einer ausbleibenden Kenntlichmachung der Lizenzen nicht zu empfehlen.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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