Besondere Geschäftsbedingungen für Werbung auf Schwerin-Lokal:

Vertragspartner für Werbung auf Schwerin-Lokal ist ausschließlich LocalHero (Stefan Rochow), Nienmarker Weg 9. 19057 Schwerin (siehe Impressum)

1.) Mit einem Auftrag ist KEIN Abonnement über den vereinbarten Zeitraum hinausverbunden. Die Werbung endet automatisch am Ende des vereinbarten Zeitraumes.

2.) Die  Werbeleistung wird durch Schaltung der gebuchten Werbung in der digitalen Onlinezeitung www.Schwerin-Lokal.de erbracht.

3.) Ein gesonderter Nachweis – insbesondere durch Ausdrucke – erfolgt nicht. Der Kunde wird aber per Mail darüber informiert, dass seine Werbung geschaltet wurde.

4.) Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich per Email an marketing@schwerinlokal.de zu erklären. Mängelrügen wg. Nichterscheinens einer Werbung sind unverzüglich (am Tag des behautpteten Nichterscheinens) zu erklären.

5.) Der vereinbarte Preis ist bei Beginn des Werbezeitraumes fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist LocalHero (Stefan Rochow) berechtigt die Werbung auszusetzen bis die Zahlung eingegangen ist. Während des Zahlungsverzuges gilt die Werbung, auch bei Aussetzung, als vertragsgemäß geschaltet und die Leistung seitens LocalHero (Stefan Rochow) als erbracht.

6.) Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, wird – unabhängig von der Zahlungshöhe – eine Verzugspauschale aus  § 288 BGB in Höhe von 40,00 EUR berechnet.

 

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