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Wichtige Details zur Unternehmensgründung in Frankreich

Als Tor zur Europäischen Union bekannt, macht Frankreich sich durch seine stabile Wirtschaft einen Namen. Die Franzosen haben in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um sich weltweit im Bereich

  • Veröffentlicht Dezember 22, 2021

Mittlerweile haben sie in dem Bereich eine Führungsrolle eingenommen. Von dessen Förderung profitierten besonders die Forschung sowie die Entwicklung.

Zusätzlich zu den ohnehin schon guten Bedingungen bietet Frankreich:

  • hochqualifizierte Arbeitskräfte
  • gute Integration in den Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger
  • agilen Binnenmarkt
  • anpassungsfähige Beschäftigungsbestimmungen

Sollten Sie sich mit einer Firmengründung in Frankreich beschäftigen, ganz gleich ob Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung oder GmbH, haben wir für Sie in diesem Beitrag einige grundsätzliche Details zu Verfügung gestellt.

Die vier Unternehmensformen in Frankreich

Für angehende Existenzgründer oder Unternehmer, welche ihr Geschäft nach Frankreich hin ausbauen möchten, stehen vier verschiedene Unternehmensformen zur Verfügung. Diese unterscheiden sich in der Haftung, dem Steuersatz sowie der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen, welche das Unternehmen zu entrichten hat.

Folgende vier stehen zur Auswahl:

  • Société à Responsabilité Limitée kurz SARL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • Entreprise Unipersonelle à Responsibilité Limitée kurz EURL (Einpersonengesellschaft)
  • Société Anonyme kurz SA (Aktiengesellschaft)
  • Societé Par Actions Simplifieé kurz SAS (vereinfachte Aktiengesellschaft)

Spezielle Genehmigungen für eine Unternehmensgründung

In Deutschland ist es üblich, dass gewisse Unternehmen eine Genehmigung vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit benötigen.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Der Handel mit Arzneimitteln und Alkoholika
  • Zeitarbeitsfirmen
  • Versicherungsgewerbe
  • Immobiliengewerbe
  • Transportunternehmen
  • Reiseunternehmen

Falls Sie ein solches Unternehmen in Frankreich planen, bedarf es ebenfalls wie in Deutschland einer Genehmigung. Welche den Namen „Carte Professionelle“ oder „Licence“ trägt.

Im handwerklichen Bereich bedarf es keiner staatlichen Erlaubnis. Hier wird lediglich die Teilnahme an einer Unterweisung der französischen Handwerkskammer vorausgesetzt.

Erster Schritt zur Firmengründung

Das „Centres de Formalités des Entreprises“ kurz CFE, ist für Sie die erste Anlaufstelle, wenn es um das Thema Firmengründung geht. Um ihr Unternehmen anzumelden, geht kein Weg an der französischen Industrie- und Handelskammer vorbei.

Im Gespräch stellen die Mitarbeiter Ihnen einige Fragen zum Vorhaben. Diese beantworten Ihnen natürlich auch alle noch offenen Fragen ihrerseits. Gegebenenfalls verweist die CFE Sie an andere Anlaufstellen und klärt auf, welche Unterlagen Sie noch benötigen.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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