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Wie man den LKW richtig versichert

 Während das Informationsangebot für Autofahrer eines privaten PKWs sehr groß ist, so gilt die LKW Versicherung als Spezialgebiet. Nicht nur sind Lastkraftwagen bei den Versicherern nicht besonders beliebt, auch die

  • Veröffentlicht Mai 15, 2017

 Während das Informationsangebot für Autofahrer eines privaten PKWs sehr groß ist, so gilt die LKW Versicherung als Spezialgebiet. Nicht nur sind Lastkraftwagen bei den Versicherern nicht besonders beliebt, auch die Beitragsermittlung ist aufgrund anderer Kriterien in der Regel schwieriger.

Versicherungen für den LKW

Ähnlich wie bei einem PKW ist laut www.kfzagenten.com die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sollte der LKW einen Unfall verursachen oder der Halter des LKW für einen Schaden verantwortlich sein, so werden Schadensansprüche ersetzt. Der Mindestumfang ist vom Gesetzgeber festgelegt worden. Da der Mindestumfang nur unzureichend ist, gehen marktübliche Deckungen weit darüber hinaus. Summen bis zu 100 Millionen Euro sind keine Seltenheit.

 

Wenn man sich vor Augen führt, dass ein LKW erheblichen Schaden verursachen kann, so relativiert dies die Höhe der Deckungssumme. Die Haftpflichtversicherung kann um eine freiwillige Fahrzeugversicherung ergänzt werden. Diese gibt es entweder als Teil- oder als Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko schützt vor Schäden durch Diebstahl, Brand, Kurzschluss, Wildunfall. Sie deckt zudem Schäden durch Hagelschlag, Sturm und Hochwasser ab. Die Vollkasko erweitert dies um böswillige Beschädigung und Unfallschäden.

 

Beiträge richten sich nach Wert, Leistung und Verwendung

Oft richten sich die Beiträge bei einer Lastkraftwagen-Versicherung nach der Leistung des Fahrzeugs. Vor allem der Wert des LKWs spielt eine große Rolle, da die identischen Fahrgestelle oft mit sehr unterschiedlichen Aufbauten ausgeliefert werden. Die Verwendung zeigt an, ob der Lastkraftwagen im werknahen Verkehr oder im Nah- und Fernverkehr eingesetzt wird. Einzelverträge sind bei LKWs eher unüblich.

 

Meist werden ganze Flottenverträge abgeschlossen, bei denen alle LKWs des Unternehmens eingerechnet werden. Schadenfreiheitsrabatte gibt es nicht für einzelne Fahrzeuge.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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