Zu rasante Wasserskifahrer gingen der Wasserschutzpolizei ins Netz
Am vergangenen Wochenende führten die Beamten der Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin auf den Schweriner Gewässern Sportboot- und Anglerkontrollen durch. Um den Erholungs- und Freizeitwert anderer Wassersportler zu erhalten, setzten die Beamten Schwerpunkte
Am vergangenen Wochenende führten die Beamten der Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin auf den Schweriner Gewässern Sportboot- und Anglerkontrollen durch.
Um den Erholungs- und Freizeitwert anderer Wassersportler zu erhalten, setzten die Beamten Schwerpunkte bei der Kontrolle von Wassermotorrädern und Wasserskiläufern.
So ist zu beachten, dass es auf den Schweriner Seen keine Wassermotorradstrecke gibt. Somit ist das typische Fahren eines Wassermotorrads mit hohen Geschwindigkeiten und schnellen Kurvenfahrten nicht erlaubt.
Das Wasserskilaufen ist auf Wasserskistrecken im Ziegelsee und im Schweriner Außensee möglich. Die Strecken sind durch weiß-blaue Tonnen gekennzeichnet. Auf diesen Tonnen sind Zeiten, in denen das Wasserskilaufen gestattet ist, angebracht. Diese Zeiten und die ausgetonnten Strecken sind durch die Wasserskiläufer zu beachten.
Es mussten insgesamt sechs Sportbootführer, die sich nicht an die Regeln der Wassermotorräderverordnung und der Wasserskiverordnung hielten, mit einem Verwarnungsgeld verwarnt werden.
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