84-jährige sollte 280.000 Euro Kaution zahlen
Am Montag klingelte das Telefon bei einer 84-jährigen Parchimerin. Am Telefon war offenbar ihre Schwester. Nach einem selbstverschuldeten Unfall habe die Polizei sie verhaftet. Nur gegen eine Kaution von mehr

Leider ist es keine neue aber dafür äußerst beliebte Masche krimineller Personen, speziell auch älteren Menschen per Telefonanruf vorzugaukeln, ein nahestehendes Familienmitglied sei verunglückt, und nun müsse Geld als Hilfe fließen. Meist gehen die fragwürdigen Täter dabei äußerst geschickt vor, spielen mit der Angst ihrer Opfer und wollen diesen in der Regel einige tausend Euro entlocken.
Unglaublich hohe Summe von 280.000 Euro gefordert
Ein ähnlicher Fall ereignete sich am vergangenen Montag auch in Parchim, als sich Trickbetrüger bei einer 84-jährigen Frau meldeten. Mit der sogenannten Verkehrsunfallmasche haben die Täter als falsche Polizisten am Telefon versucht, eine angebliche Kaution zu erschwindeln. Soweit ist es schon fast „normal”. Besonders hingegen war die geforderte Summe. Denn statt einigen tausend Euro, wie üblich, forderten die Täter satte 280.000 Euro.
Schwester saß angeblich im Gefängnis
Zunächst hatte dabei eine unbekannte Frau, die sich als leibliche Schwester ausgab, beim Opfer angerufen. Sie hätte einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine andere Autofahrerin ihr Leben verlor. Die Polizei habe sie daraufhin festgenommen. Kurz darauf kam es dann zu einem zweiten Telefonat. Nun war am anderen Ende eine vermeintliche Polizistin, die die unglaublich hohe Geldsumme als angebliche Kaution forderte. Die Seniorin erklärte daraufhin, sie könne einen derart hohen Betrag nicht aufbringen. Wie in solchen Fällen üblich, reagierten die Täter sofort und erkundigten sich nun gezielt nach den Vermögensverhältnissen des Opfers. Die 84-Jährige beendete daraufhin das Telefonat.
Polizei warnt nochmals vor derartigen Anrufen
Angesichts des Vorfalls warnt die Polizei erneut vor derartigen Betrugsmaschen und rät, entsprechend dubiose Anrufe sofort zu beenden und kein Bargeld an Fremde zu übergeben bzw. Geld auf fremde Konten zu überweisen. Gewissheit könne man sich verschaffen, indem die leiblichen Familienangehörigen sofort zurückgerufen werden. So ließe sich der Schwindel schnell aufklären. Zudem sollte man am Telefon niemals Auskünfte zu Vermögensverhältnissen erteilen. Die Polizei erkundigt sich prinzipiell nicht danach und fordert auch niemals eine Kaution.
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