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Schwerin: Zusätzliche Hilfe für barrierefreie Haltestellen

Gute Nachrichten für den Finanzdezernenten der Stadt Schwerin, aber auch für die Fahrgäste des Nahverkehrs der Landeshauptstadt. Das Innenministerium des Landes hat zusätzlich rund  74.000 Euro für den Um- und

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  • Veröffentlicht November 5, 2020
Die Stadt Schwerin erhält vom Land zusätzliche Unterstützung für den Um- und Ausbau barrierefreier Haltestellen.

Gute Nachrichten für den Finanzdezernenten der Stadt Schwerin, aber auch für die Fahrgäste des Nahverkehrs der Landeshauptstadt. Das Innenministerium des Landes hat zusätzlich rund  74.000 Euro für den Um- und Ausbau barrierefreier Haltestellen im Stadtgebiet bewilligt.

 

Nochmalige Entlastung der Stadt bei wichtigem Projekt

Dabei handelt es sich tatsächlich um eine weitere Förderung des mit insgesamt rund 490.000 Euro veranschlagten Vorhabens. Denn Hauptfinanzmittelgeber ist bereits das Landesministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Von dort kommen beachtliche 392.000 Euro. Die Mittel stammen dabei aus dem Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“, finanziert mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Damit verblieb für die Landeshauptstadt Schwerin ein Eigenanteil in Höhe von knapp 100.000 Euro.

Innenminister Lorenz Caffier |
Foto: Olaf Kosinsky

Um diese und damit das Gesamtprojekt finanziell abzusichern, beantragte die Stadt eine Kofinanzierungshilfe beim Innenministerium. Diese soll der Realisierung des Eigenanteils dienen. Jetzt also kam die positive Nachricht aus dem Arsenal am Pfaffenteich in Schwerin: Der Vergaberat hat dem Antrag zugestimmt. „Mit den Kofinanzierungsmitteln wird der Eigenanteil, der für die Stadt zur Finanzierung übrigbleibt, deutlich verringert. Das so eingesparte Geld verschafft finanzielle Spielräume für andere Projekte“, so Innenminister Lorenz Caffier (CDU). Konkret trägt die Stadt Schwerin damit nun „nur“ noch ca. 24.000 Euro des insgesamt 490.000 Euro kostenden Projektes.

 

Hintergrund: Der kommunale Kofinanzierungsfonds

Das Land stellt seit 2017 jährlich rund 10,0 Mio. EUR für den kommunalen Kofinanzierungsfonds zur Verfügung. Die Kommunen können aus diesem Fonds Zuwendungen erhalten, um den eigenen kommunalen Anteil an einer Förderung aufzubringen. Sie haben dabei die Möglichkeit, für Förderungen aus insgesamt 24 Förderrichtlinien des Landes eine Kofinanzierung ihres Eigenanteils zu beantragen. Ein interministeriell besetzter Vergaberat unter Leitung des Innenministeriums entscheidet halbjährlich über die vorliegenden Anträge.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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