Mo, 7. Oktober 2024
Close
ANZEIGE

Schwerin: Lockdown-Zuschüsse jetzt beantragen

Als sich in der vergangenen Woche am Dienstag Bund und Länder auf den am Montag begonnenen zweiten Lockdown einigten, kündigten sie für die von der Schließung betroffenen Unternehmen und Unternehmer

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht November 7, 2020
Die IHK zu Schwerin fordert einen schnellen Fluss der Unterstützung. | Foto: Symbolbild

Als sich in der vergangenen Woche am Dienstag Bund und Länder auf den am Montag begonnenen zweiten Lockdown einigten, kündigten sie für die von der Schließung betroffenen Unternehmen und Unternehmer erneute Hilfen an. Während der Bund weiter zu dieser Aussage stand, blieb bislang allerdings unklar, wie konkret die Unterstützung aussieht. Nun ist Klarheit, und die IHK zu Schwerin fordert eine schnelle und unbürokratische Umsetzung.

 

Förderbedingungen nun klar

„Der Lockdown vom 2. November 2020 hat immense Auswirkungen auf die Wirtschaft in unserem Land. Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin begrüßt es deshalb, dass nun die Eckpunkte der angekündigten außerordentlichen Wirtschaftshilfe feststehen“, so IHK-Präsident  Matthias Belke in  Schwerin. Demnach gewährt der Staat im Rahmen der „Novemberhilfe“ „Zuschüsse für Unternehmen, die direkt und indirekt von den Schließungsmaßnahmen betroffen sind“.  Die Höhe betragt dabei bis zu 75 Prozent der Umsätze aus November 2019. Für Unternehmen und Soloselbstständige, die nach dem 31. Oktober 2019 starteten, gibt es gesonderte Regelungen. Sie können i.d.R. den Oktober 2020 als Bezugsmonat nutzen. Eine große Sorge, die gerade Gastronomien hatten, ist nun auch vom Tisch. Denn deren Außer-Haus-Verkäufe während der Phase des Lockdowns wirken sich nicht nachteilig auf die Förderung aus.

ANZEIGE

„Nur schnelle Hilfe ist gute Hilfe!“

Wie bereits bei den Überbrückungshilfen I und II erfolgt die Beantragung der Gelder über Steuerberater, Rechtsanwalt etc. Soloselbstständige, die weniger als 5.000 Euro beantragen sind zudem unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt. „Nachdem die Rahmenbedingungen nun endlich geschaffen wurden, fordern die Unternehmen, dass die Anträge unverzüglich und bürokratiearm gestellt werden können“, so IHK-Präsident Belke in Schwerin. Es sei wichtig, dass die Unterstützungen schnell vor Ort ankommen. Dabei seien Abschlagszahlungen „und eine schnelle Vergabe auf Basis einer vorläufigen Plausibilitätsprüfung“ erforderlich. Jede Verzögerung sei letztlich kontraproduktiv. „Nur eine schnelle Hilfe ist eine gute Hilfe“, gibt Belke zu bedenken.
 

Avatar-Foto
Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert