E-Scooter-Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss
Die nächtliche Fahrt eines 43-jährigen Schweriners auf einem E-Scooter endete in einer Wohnungsdurchsuchung, nachdem Polizeibeamte des Polizeihauptreviers ihn gegen 23:30 Uhr in der Helenenstraße mit einer Bierflasche in der Hand
Die nächtliche Fahrt eines 43-jährigen Schweriners auf einem E-Scooter endete in einer Wohnungsdurchsuchung, nachdem Polizeibeamte des Polizeihauptreviers ihn gegen 23:30 Uhr in der Helenenstraße mit einer Bierflasche in der Hand auf einem E-Roller entdeckten.
Bei der folgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht nur alkoholisiert war (Atemalkoholkonzentration von 0,86 Promille), sondern auch unter dem Einfluss von Drogen stand. Im weiteren Verlauf wurden bei ihm weitere Betäubungsmittel gefunden.
Dem Beschuldigten wurden Blutproben entnommen, und es folgte eine Wohnungsdurchsuchung auf dem Großen Dreesch, bei der jedoch keine weiteren Drogen gefunden wurden. Der Vorbestrafte sieht sich nun mit einer Strafanzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und einem Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro sowie den Verfahrenskosten für die Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen auf einem E-Scooter konfrontiert.