Vorgezogene Abfallentsorgung am 1. Weihnachtsfeiertag aufgrund fehlerhafter Termine
Die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage haben Auswirkungen auf die reguläre Abfallentsorgung, wie der Abfallratgeber der Stadt Schwerin mit fehlerhaften Terminen angibt. An gesetzlichen Feiertagen wie dem 25. und 26. Dezember
Die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage haben Auswirkungen auf die reguläre Abfallentsorgung, wie der Abfallratgeber der Stadt Schwerin mit fehlerhaften Terminen angibt.
An gesetzlichen Feiertagen wie dem 25. und 26. Dezember erfolgt keine reguläre Müllabfuhr. Dieses Jahr wird erstmals seit drei Jahren die Abfallentsorgung des 25. Dezembers vorgezogen. Die betroffenen Haushalte, deren Abholung normalerweise auf den 25. Dezember fällt, müssen ihre Abfallbehälter bereits am Samstag, dem 23. Dezember, ab 7 Uhr zur Entsorgung bereitstellen.
Die Vorverlegung der Abfuhr betrifft hauptsächlich bestimmte Stadtteile wie Altstadt, Göhrener Tannen, Gartenstadt, Ostorf, Görries sowie Teile der Feldstadt, Großer Dreesch und Weststadt. Die reguläre Abholung vom 26. Dezember wird am Mittwoch, dem 27. Dezember, nachgeholt. Daraus resultiert eine Verschiebung der Abholtermine um jeweils einen Tag bis einschließlich Samstag, dem 30. Dezember.