Sechs Monate statt zwei:
Land verlängert Rückzahlungsfrist für Corona-Hilfen
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern haben nun sechs statt zwei Monate Zeit, um überhöhte Corona-Soforthilfen zinsfrei zurückzuzahlen.
Die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine verlängerte Frist für die Rückzahlung von zu hoch ausgezahlten Corona-Soforthilfen. Das Wirtschaftsministerium in Schwerin hat eine entsprechende Regelung bekanntgegeben, die von den Industrie- und Handelskammern (IHK) im Nordosten des Landes begrüßt wurde.
„Das verschafft den betroffenen Unternehmen ein wenig mehr Luft“, sagte der Präsident der IHK zu Rostock, Klaus-Jürgen Strupp gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Rückzahlung an finanzielle Lage anpassen
Anstatt der ursprünglich vorgesehenen zwei Monate, haben die Unternehmen nun sechs Monate Zeit, um die zinsfreien Rückzahlungen zu leisten. Diese Verlängerung soll den betroffenen Firmen mehr finanziellen Spielraum verschaffen und die Rückzahlungen besser an ihre jeweilige finanzielle Lage anpassen.
Die bevorstehenden Rückzahlungen stellen viele Unternehmen vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Die Liquidität hat sich noch nicht vollständig von den Folgen der Pandemie erholt und in einigen Betrieben sind die Auswirkungen noch immer spürbar. Zusätzlich belasten die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine die Wirtschaft weiter.
Hilfen auf Grundlage von Schätzungen ausgezahlt
Während der Pandemie wurden die Soforthilfen oft auf Basis von Schätzungen ausgezahlt, um schnelle Unterstützung zu gewährleisten. Für die endgültige Abrechnung mussten jedoch die tatsächlichen Geschäftszahlen herangezogen werden. Unternehmen, die zu viel Unterstützung erhalten haben, müssen diese Beträge nun an den Staat zurückzahlen.
Die neue Regelung soll den betroffenen Unternehmen mehr Flexibilität und Planungssicherheit bieten, um die finanziellen Belastungen besser bewältigen zu können.