Alkohol im Straßenverkehr führt zu Bußgeldverfahren
Schweriner Polizei vermeldet zwei Fälle von Alkoholkonsum im Verkehr. Bußgeldverfahren und Nachschulung drohen. Verstärkte Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne.
In den letzten Tagen registrierte die Schweriner Polizei zwei Vorfälle von Alkoholkonsum im Straßenverkehr. Am 17. Februar erstattete ein 69-jähriger Schweriner Anzeige beim Polizeihauptrevier auf dem Großen Dreesch und wurde während der Aufnahme auf Alkoholgeruch überprüft.

Ein Atemalkoholtest ergab 0,5 Promille, was ein Bußgeldverfahren nach sich zieht. Der Betroffene musste seinen Heimweg zu Fuß antreten. Am 18. Februar kontrollierten Beamte gegen 3.00 Uhr am Ostorfer Ufer einen 22-jährigen Deutschen, der einen E‑Scooter fuhr. Der Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 0,96 Promille. Neben dem Bußgeldverfahren befindet sich der Mann in der führerscheinrechtlichen Probezeit, wodurch eine kostenintensive Nachschulung durch die Führerscheinbehörde im Raum steht.
Die Schweriner Polizei beteiligt sich im Februar an der Verkehrssicherheitskampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN” mit einem Schwerpunkt auf „Alkohol & Drogen & Medikamente”, wodurch verstärkte Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt werden.