Sa, 8. Februar 2025
Close

Alkohol im Straßenverkehr führt zu Bußgeldverfahren

Schweriner Polizei vermeldet zwei Fälle von Alkoholkonsum im Verkehr. Bußgeldverfahren und Nachschulung drohen. Verstärkte Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht Februar 20, 2024

In den letzten Tagen registrierte die Schweriner Polizei zwei Vorfälle von Alkoholkonsum im Straßenverkehr. Am 17. Februar erstattete ein 69-jähriger Schweriner Anzeige beim Polizeihauptrevier auf dem Großen Dreesch und wurde während der Aufnahme auf Alkoholgeruch überprüft.

 

Sym­bol­bild

 

Ein Atemalko­holtest ergab 0,5 Promille, was ein Bußgeld­ver­fahren nach sich zieht. Der Betrof­fene musste seinen Heimweg zu Fuß antreten. Am 18. Feb­ru­ar kon­trol­lierten Beamte gegen 3.00 Uhr am Ostor­fer Ufer einen 22-jähri­gen Deutschen, der einen E‑Scooter fuhr. Der Atemalko­holtest zeigte einen Wert von 0,96 Promille. Neben dem Bußgeld­ver­fahren befind­et sich der Mann in der führerschein­rechtlichen Probezeit, wodurch eine kosten­in­ten­sive Nach­schu­lung durch die Führerschein­be­hörde im Raum ste­ht.

Die Schw­er­iner Polizei beteiligt sich im Feb­ru­ar an der Verkehrssicher­heit­skam­pagne „Fahren.Ankommen.LEBEN” mit einem Schw­er­punkt auf „Alko­hol & Dro­gen & Medika­mente”, wodurch ver­stärk­te Kon­trollen in diesem Bere­ich durchge­führt wer­den.

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert