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Badenschier kritsiert geplante Corona-Testverordnung

Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) hat Änderungen an der Corona-Testverordnung des Bundes kritisiert.

  • Veröffentlicht September 6, 2022
Oberbürgermeister Rico Badenschier kritisiert die neue Corona-Testverordnung | Foto: Timm Allrich

Oberbürgermeister Rico Badenschier hat die aktuelle Änderung der Corona-Testverordnung und eine umgehende Korrektur gefordert: Die Bundesregierung hat mit der jüngsten Änderung der Testverordnung beschlossen, dass die kommunalen Gesundheitsämter neuerdings die Abrechnung der Corona-Schnelltestzentren gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung kontrollieren sollen.

Aufgabenübertragung völlig sachfremd

„Die Kommunen haben sich auf allen Ebenen dagegen gewehrt. Diese Aufgabenübertragung an die ohnehin überlasteten Gesundheitsämter ist genauso sachfremd, als würde man Realschullehrer mit der Fahrscheinkontrolle im Nahverkehr beauftragen, nur weil man besonders viele Schüler unter den Schwarzfahrern vermutet“, so der OB.

Die Kassenärztliche Vereinigung bezahle die Rechnung und wer eine Rechnung bezahlt, der müsse auch ihre Richtigkeit kontrollieren. Ich erwarte, dass dieser Fehler in der Testverordnung korrigiert wird und diese Aufgabe wieder an die KV zurückgeht.“, so Badenschier.

Im Juli hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in einem Brief an das Bundesgesundheitsministerium darauf hingewiesen, dass sie die Vorraussetzungen für kostenlose Schnelltests nicht überprüfen und deshalb auch nicht abrechnen könne. Die neue Verordnung knüpft die Bürgertests an eine Vielzahl von bislang nicht bestehenden Anspruchsvoraussetzungen, deren Überprüfung den KV nicht möglich sei.

Staatsanwalt ermittelt gegen eine KV

Der Brief verweist darauf, dass es derzeit sogar staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen eine Kassenärztliche Vereinigung gibt. So ist die KV Nordrhein im Oktober des vergangenen Jahres vom Gesundheitsamt Köln über Unregelmäßigkeiten in einem Testzentrum informiert war. Das Testzentrum rechnete aber mutmaßlich noch bis Mai 2022 ein Vielfaches der tatsächlich durchgeführten Tests ab. Die KV bestreitet Versäumnisse. Man habe die Teststelle bereits seit Oktober 2021 untersucht und dabei alle Möglichkeiten der Testverordnung ausgeschöpft. Auch in anderen Fällen wurden Hinweisen auf offensichtliche Unregelmäßigkeiten nicht oder nur zögerlich nachgegangen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben nach der bisherige Testverordnung die Verantwortung für die Abrechnung und Kontrolle der Bürgertests übernommen. Dafür bekamen sie 3,5 Prozent der Abrechnungssumme als Bearbeitungsgebühr. Das hat sich inzwischen auf fast 400 Millionen Euro summiert.

Kritiker haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass die KV damit de facto auch an betrügerisch abgerechneten Tests verdient haben, es also keinen Anreiz für strenge Kontrollen gegeben habe. In der neuen Testverordnung sind die Kontrollen verschärft worden, das Vergütungssystem insgesamt aber nicht verändert worden.

 

 

 

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Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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