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DNA-Massentest nach Vergewaltigung

Nach einer Vergewaltigung im Februar in Parchim hat das Amtsgericht Schwerin nun einem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben, einen Massen-DNA-Test durchzuführen.

  • Veröffentlicht Juli 23, 2019
Symbolbild

Am Abend des 1. Februar diesen Jahres wurde eine 21-jährige Frau von einem unbekannten Mann in der Ludwigsluster Chaussee in Parchim von hinten angegriffen. Der Mann brachte die Frau zu Boden und vergewaltigte sie anschließend. Seit dem sucht die Kriminalpolizei in Schwerin fieberhaft nach dem Mann. Bisher konnte der Täter allerdings noch nicht gefasst werden. Nun hofft die Polizei mit einem Massen-DNA-Test den Täter festnehmen zu können. Ein entsprechender Antrag ist an das Schweriner Amtsgericht gegangen und inzwischen auch genehmigt worden. 

Alle männliche Personen zwischen 25 und 40 Jahren, die zum Tatzeitpunkt mit ihrem Mobiltelefon in der Funkzelle des Tatortes eingeloggt waren, werden in den kommenden Tagen Post bekommen. Die Polizei wird sie um die Abgabe einer freiwilligen Speichelprobe bitten. Diese wird dann mit der vorhandenen Fremd-DNA abgeglichen. Nach Angaben der Polizei sind momentan 297 Männer betroffen. 

Die Speichelprobeentnahme soll vom 5. bis zum 10. August im Haus der Jugend in Parchim stattfinden. Schon im Dezember wurde in Parchim eine andere Frau Opfer einer Vergewaltigung. Die Staatsanwaltschaft Schwerin sieht aber im Moment keinen Zusammenhang zu der Tat im Februar. Die Ermittlungen in diesem Verfahren dauern aber an. 

 

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Redaktion

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