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DNA-Massentest nach Vergewaltigung

Nach einer Vergewaltigung im Februar in Parchim hat das Amtsgericht Schwerin nun einem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben, einen Massen-DNA-Test durchzuführen.

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  • Veröffentlicht Juli 23, 2019
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Am Abend des 1. Feb­ru­ar diesen Jahres wurde eine 21-jährige Frau von einem unbekan­nten Mann in der Lud­wigslus­ter Chaussee in Parchim von hin­ten ange­grif­f­en. Der Mann brachte die Frau zu Boden und verge­waltigte sie anschließend. Seit dem sucht die Krim­i­nalpolizei in Schw­erin fieber­haft nach dem Mann. Bish­er kon­nte der Täter allerd­ings noch nicht gefasst wer­den. Nun hofft die Polizei mit einem Massen-DNA-Test den Täter fes­t­nehmen zu kön­nen. Ein entsprechen­der Antrag ist an das Schw­er­iner Amts­gericht gegan­gen und inzwis­chen auch genehmigt wor­den. 

Alle männliche Per­so­n­en zwis­chen 25 und 40 Jahren, die zum Tatzeit­punkt mit ihrem Mobil­tele­fon in der Funkzelle des Tatortes ein­gel­og­gt waren, wer­den in den kom­menden Tagen Post bekom­men. Die Polizei wird sie um die Abgabe ein­er frei­willi­gen Spe­ichel­probe bit­ten. Diese wird dann mit der vorhan­de­nen Fremd-DNA abgeglichen. Nach Angaben der Polizei sind momen­tan 297 Män­ner betrof­fen. 

Die Spe­ichel­probeent­nahme soll vom 5. bis zum 10. August im Haus der Jugend in Parchim stat­tfind­en. Schon im Dezem­ber wurde in Parchim eine andere Frau Opfer ein­er Verge­wal­ti­gung. Die Staat­san­waltschaft Schw­erin sieht aber im Moment keinen Zusam­men­hang zu der Tat im Feb­ru­ar. Die Ermit­tlun­gen in diesem Ver­fahren dauern aber an.