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Eine Bahnfahrt die hinter Gittern endete

Dass es nicht immer klappt, mit der Bahn das gewünschte Ziel zum gewünschten Zeitpunkt zu erreichen, das ist kein Geheimnis. Im Schnitt kamen im vergangenen Jahr beispielsweise lediglich 75,2 Prozent

  • Veröffentlicht Mai 23, 2022
Am Bahnhof erwartete die Bundespolizei einen 26-jährigen Schwarzfahrer bereits. | Foto: privat

Dass es nicht immer klappt, mit der Bahn das gewünschte Ziel zum gewünschten Zeitpunkt zu erreichen, das ist kein Geheimnis. Im Schnitt kamen im vergangenen Jahr beispielsweise lediglich 75,2 Prozent aller ICE- und IC-Züge pünktlich am Ziel an, so das Unternehmen selbst. Im April 22 legte die Deutsche Bahn noch eins drauf. Die Pünktlichkeitsquote sackte im Fernverkehr auf katastrophale 69 Prozent ab.

Es ist also durchaus möglich, dass man mit etwas Verspätung das Ziel erreicht. Für einen Fahrgast eines Regionalexpresses allerdings dürfte diese „Verspätung“ doch spürbar deutlicher ausfallen. Und sie war sogar selbstverschuldet.

 

26-jähriger war ohne Fahrkarte unterwegs

Der betreffende 26-jährige war im Regionalexpress 4309 auf der Fahrt von Hamburg nach Schwerin auffällig geworden. Denn bei einer Kontrolle, wie sie in Zügen üblich ist, stellte sich heraus, dass er ohne gültigen Fahrausweis unterwegs war. Als ob das nicht schon reichte, weigerte er sich auch, die entsprechende Nachlöse zu zahlen, durch die er hätte ganz unbehelligt weiterreisen können.

Und aus seiner ganz persönlichen Sicht hätte er das auch besser tun sollen: Denn nun nahm die ganze Geschichte eine für ihn weniger amüsante Wendung. Das Zugpersonal rief, wie in solchen Fällen üblich, aufgrund der Weigerung nämlich die Bundespolizei in Schwerin hinzu.

 

Nachlösen des Fahrpreises hätte ihm so manches erspart

Die Beamten erwarteten den Zug mit dem 26-jährigen an Bord dann auch am Hauptbahnhof der Landeshauptstadt und nahmen sich nun seiner an. Im Rahmen der Identitätsfeststellung zeigte sich sodann, dass die Staatsanwaltschaft Rostock in diesem Monat einen Haftbefehl gegen den Fahrkartenverweigerer erlassen hatte.

Hintergrund war die Nichtzahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro, zu der das Amtsgericht der Hansestadt den Mann im Februar dieses Jahres wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte durch das Amtsgericht Rostock rechtskräftig verurteilte. Nun muss er eine 140-tägige Ersatzfreiheitstrafe antreten, da er auch nach seiner Bahnfahrt nicht in der Lage war, direkt vor Ort die geforderte Geldstrafe zu zahlen.

 

Es lagen noch weitere Fahndungsnotierungen vor

Durch die Bundespolizisten erfolgte eine Zuführung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Neben dem Haftbefehl lagen noch drei weitere Fahndungsnotierungen zur Ermittlung der Wohnanschrift durch die Staatsanwaltschaften Rostock und Stralsund, ebenfalls wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Erschleichen von Leistungen und des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz, vor.

Zudem wurde durch die Bundespolizei ein erneutes Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen eingeleitet.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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