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Freiverkäufliche Waffen: Weil Ihnen Ihre körperliche Unversehrtheit am Herzen liegt

  Es gibt zahlreiche Waffen, die Sie, sobald Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, einfach so kaufen können. Der Erwerb der Waffe sollte jedoch aus reinem Selbstverteidigungsgedanken stattfinden und nicht

  • Veröffentlicht September 7, 2021

 

Es gibt zahlreiche Waffen, die Sie, sobald Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, einfach so kaufen können. Der Erwerb der Waffe sollte jedoch aus reinem Selbstverteidigungsgedanken stattfinden und nicht aus der Absicht heraus, anderen in irgendeiner Weise überlegen sein zu wollen. Waffenbesitz ist nicht cool, doch in manchen Fällen ist er ein unvermeidbares Übel.

 

Der Kubotan:

Der Kubotan ist ein sogenannter Druckverstärker, welcher im Nahkampf Verwendung findet. Es handelt sich dabei um eine Schlagwaffe, mit der man aufgrund der Metallspitze auch bedingt zustechen kann. Der 13-15 Zentimeter lange Titanstahl ist so gefertigt, dass er möglichst gut in der Hand liegt. Ziele, die man während des Kampfes anvisieren sollte, sind die Rippen, die Ellenbogen, das Schultergelenk, die Handgelenke und spezielle Vital- und Nervendruckpunkte.

 

Das Verteidigungsspray:

Es gibt verschiedene Arten von Verteidigungssprays. Der Reizgas-Sprühnebel dürfte den meisten bekannt sein, doch auch der ballistische Pfefferstrahl, welcher selbst Gegner in mehreren Metern Entfernung zu Fall bringen kann, erfreut sich großer Beliebtheit. Bei beiden Sprays muss man aufpassen, dass man sie nicht gegen die Windrichtung ausbringt, was in einer wirklichen Gefahrensituation recht schwierig ist. Wählt man den Pfefferstrahl (Schaum oder Gel), muss man genauer zielen, kann aber weiter entfernt stehende Subjekte treffen. Es ist in jedem Fall besser, sich vor dem Kauf ein Übungsspray zuzulegen, mit dem man die Handhabung unter Extrembedingungen trainieren kann. Nur so ist man auf der sicheren Seite.

 

Das Messer:

 Ein Messer, dessen Klinge kürzer als 12 Zentimeter ist, dürfen Sie mitführen. Eine gute Selbstverteidigungswaffe stellt es jedoch nicht dar. Man kann den Angreifer schwer oder sogar tödlich verletzten. Ein Messer darf somit nur in einer absoluten Notwehrsituation, wenn es wirklich ums Überleben geht, zum Einsatz kommen.

 

Der Elektroschocker:

 Ein Elektroschocker passt in jede Handtasche. Leider muss man sehr nah an den Angreifer herankommen, um ihn damit außer Gefecht zu setzen. Zudem schafft es der Elektroimpuls normalerweise nicht, dicke Klamotten zu durchdringen.

 

Der kleine Waffenschein: Eine Portion Sicherheit für 50 Euro

Um Schreckschuss- und Reizstoffwaffen führen zu dürfen, müssen Sie im Besitz eines kleinen Waffenscheines sein. Sind Sie 18 Jahre alt, haben einen festen Wohnsitz und können Ihre Zuverlässigkeit sowie Ihre persönliche Eignung nachweisen, wird Ihnen dieser in der Regel gegen eine Gebühr in Höhe von 50 Euro auf der Polizeiwache ausgehändigt. Für die Waffen, welche Sie mit einem kleinen Waffenschein führen dürfen, benötigen Sie keinen Waffenschrank.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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