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Gemeinnützige Vereine in Mecklenburg-Vorpommern wehren sich gegen Gebühren fürs Transparenzregister

Zu einem jener Vereine zählt auch der Heimatverein der Stadt Crivitz, etwa eine halbe Autostunde von der Hauptstadt Schwerin entfernt, welcher derzeit knapp 70 Mitglieder zählt. Im hauseigenen Museum befinden

  • Veröffentlicht Juni 14, 2021

Zu einem jener Vereine zählt auch der Heimatverein der Stadt Crivitz, etwa eine halbe Autostunde von der Hauptstadt Schwerin entfernt, welcher derzeit knapp 70 Mitglieder zählt. Im hauseigenen Museum befinden sich Gegenstände wie Kaffeemühlen, Waschschüsseln und auch Nähmaschinen, die zur Ausstellung verfügbar gemacht werden. Der ehrenamtliche Verein, welcher pro Jahr 20 Euro Mitgliedsbeitrag pro Person einhebt, erhielt nun für die Jahre 2017 bis 2020 eine Rechnung von 11,52 Euro, welche an den Bundesanzeiger Verlag gehen soll.

 

Unverständnis über unbekanntes Transparenzregister

Gunda Prestin, eines der Mitglieder des Heimatvereins, konnte diesbezüglich kein Verständnis aufbringen: “Die Gebühr ist für Geldwäscherei. Wir sind ein kleiner Verein, wo soll das Geld denn herkommen? Es sind zwar “nur” elf Euro, jedoch müssen wir alles selbst finanzieren, da wir ein gemeinnütziger Verein sind”. Die Vertreterin des Vereins betonte außerdem, dass niemand über die Existenz dieses Verlags in Kenntnis gesetzt wurde. Jedoch existiert das damit verbundene Transparenzregister schon seit einiger Zeit und seit dem 1. Oktober 2017 müssen hier alle wirtschaftlich berechtigten Firmen und Vereine eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt automatisch und nun hebt der Bundesanzeiger Verlag jene Beträge zum ersten Mal ein.

 

Unverständnis gibt es jedoch nicht nur vonseiten des Heimatvereins Crivitz. Beinahe täglich erhält die Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern Anrufe über Zahlungen, dessen Sinn oder Zweckhaftigkeit infrage steht. Franz-Martin Schäfer, Justiziar der Ehrenamtsstiftung MV, betonte, dass er den Ärger diesbezüglich verstehe. Dabei betonte er auch, dass eine Befreiung von solchen Beträgen möglich sei. “Dies kann aber nicht rückwirkend durchgeführt werden. Eine Befreiung wäre also erst ab 2021 möglich”. Diese Regelung empfinden viele Vereine als unredlich, da erst jetzt eine Rechnung für die vergangenen erwähnten Jahre erhalten haben.

 

Befreiung kein einfacher Schritt

Die Gebührenbefreiung bezüglich des Betrages gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung wird allerdings aller Voraussicht nach mit einem zusätzlichen Aufwand an Bürokratie verbunden sein. Die zuständigen Gerichte haben zwar die Daten an das Transparenzregister übermittelt, jedoch nicht, welche Vereine aufgrund von Gemeinnützigkeit von der Gebühr befreit werden können. Um jenen Schritt durchführen zu können muss nun in Eigenregie ein Auszug aus dem Vereinsregister besorgt werden, welcher ggf. kostenpflichtig ist. Des Weiteren benötigt jeder betroffene Verein einen Auszug eines der Finanzämter, dass eine Befreiung von der Körperschaftssteuer besteht. Für die Gebührenbefreiung ist somit eine zusätzliche Investition vonseiten der Vereine notwendig.

 

Zusätzlich zu jenem bürokratischen Aufwand entstehen für die gemeinnützigen Vereine Mecklenburg-Vorpommern zusätzliche Hürden. Franz-Martin Schäfer von der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern berichtet von dubiosen Firmen mit ebensolchen Forderungen: “Inzwischen gibt es Trittbrettfahrer wie eine sogenannte „Gewerbe- und Registerzentrale“ oder eine „Registrierstelle für Unternehmen“ die Zahlungen von 900 bzw. 495 Euro einfordern. Diese Forderungen sind unberechtigt und zielen darauf ab, die Unsicherheit der Vereine auszunutzen”. Hier lautet die Empfehlung die Zahlung in jedem Fall zu unterlassen, sollte nicht der Bundesanzeiger Verlag als Absender aufgeführt sein.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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