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In Schwerin gelten neue Quarantäne-Regeln

Insgesamt brachte die letzte Ministerpräsidentenkonferenz für Mecklenburg-Vorpommern wenig Neues. Die an sich bundesweit geplante Einführung von 2G plus in der gesamten Gastronomie gilt hier bereits seit Wochen und stellt die

  • Veröffentlicht Januar 14, 2022
Auch in Schwerin gelten jetzt neue Regeln rund um die Quarantäne. | Foto: Pete Linforth

Insgesamt brachte die letzte Ministerpräsidentenkonferenz für Mecklenburg-Vorpommern wenig Neues. Die an sich bundesweit geplante Einführung von 2G plus in der gesamten Gastronomie gilt hier bereits seit Wochen und stellt die Unternehmen der Branche zunehmend vor existenzielle Probleme. Parallel zu diesen Verschärfungen für die Gastronomie können sich nun tatsächlich Erkrankte und direkte Kontaktpersonen – so sie überhaupt noch identifiziert werden – schnell „freitesten“. Und das zur Überraschung mancher sogar mit Schnelltests.

 

Auch mit nicht ergebnissicheren Schnelltests raus aus der Quarantäne

Aber zurück zum erleichterten Herauskommen aus der Quarantäne. So hat die Landeshauptstadt Schwerin bereits ihr Kontaktpersonenmanagement an die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz angepasst. Am am 10. Januar 2022 veröffentlichte die Verwaltung dazu eine aktualisierte Allgemeinverfügung unter www.schwerin.de/bekanntmachungen.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die darüber informiert wurden, dass sie in engem Kontakt mit einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person standen. Sie regelt, wie sich diese engen Kontaktpersonen verhalten müssen. Für Infizierte gilt dagegen die Corona-Landesverordnung (§1a, Abs. 8). Sie erhalten zur Anordnung der häuslichen Isolation weiterhin einen individuellen Bescheid des Gesundheitsamtes.

  • Für enge Kontaktpersonen gilt eine 10-tägige Quarantäne. Die Quarantäne endet ohne Test.
  • Geboosterte müssen nicht in Quarantäne gehen. 
  • Frisch doppelt Geimpfte müssen ebenfalls nicht in Quarantäne. Ebenfalls nicht in Quarantäne müssen geimpfte Genesene und frisch Genesene. Frisch ist eine Impfung oder Genesung immer dann, wenn sie nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Eine Verkürzung der Quarantäne auf 7 Tage ist durch einen PCR oder Schnelltest möglich.
  • Ausgenommen sind Infektionsgeschehen an Schulen und Kitas. Diese werden jeweils im Einzelfall beschieden.

 

Isolationszeit für Infizierte kann durch Freitestung verkürzt werden

Ebenso hat die Landeshauptstadt hat nach den Quarantäneregeln für enge Kontaktpersonen nun auch die Regeln für die mit dem Coronavirus infizierten Personen an die jüngsten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz angepasst. Für Infizierte wurde dazu am Mittwoch auf Basis der jetzt gültigen Corona-Landesverordnung eine zusätzliche Allgemeinverfügung unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die darüber informiert wurden, dass sie positiv auf das Corona-Virus getestet wurden und die sich deshalb in häusliche Isolation begeben müssen. Infizierte können sich ab Donnerstag nach 7 Tagen mittels PCR oder qualifiziertem Schnelltest freitesten. Die Regelung zur Freitestung gilt auch für die ca. 250 Infektionsfälle aus der zurückliegenden Woche, für die das Gesundheitsamt noch eine längere Insolationszeit von 14 Tagen angeordnet hatte.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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