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Kindstötung in Wittenburg: Mutter muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis

  Gestern ist vor dem Landgericht Schwerin das Urteil gegen die 40-Jährige Mutter gesprochen worden, die dort vor Gericht stand, das sie ihre neugeborene Tochter getötet haben soll. Fünfeinhalb Jahren

  • Veröffentlicht Januar 22, 2018
Foto: mv-justiz.de

 

Gestern ist vor dem Landgericht Schwerin das Urteil gegen die 40-Jährige Mutter gesprochen worden, die dort vor Gericht stand, das sie ihre neugeborene Tochter getötet haben soll.

Fünfeinhalb Jahren muss die Frau ins Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau ihr Kind kurz nach der Geburt im Januar 2015 „vermutlich erstickt“ habe. Bis zuletzt hatte die Frau darauf beharrt, dass das Kind ohne ihr Zutun gestorben wäre.

Über zwei Jahre hinweg hatte die Frau das tote Kind in einem Gefrierschrank aufbewahrt, bevor ein Bekannter im vergangen Jahr das Kind in ein Waldstück in Wittenburg brachte. Dort fanden es im März Spaziergänger. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. 

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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