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Landeshauptstadt Schwerin informiert über den Umgang mit Fundtieren

Die Landeshauptstadt Schwerin bietet Informationen und Ansprechpartner zum Umgang mit aufgefundenen Tieren auf ihrem Stadtportal.

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  • Veröffentlicht Juli 10, 2024

Wenn ein Tier zugelaufen ist, plötzlich im Garten sitzt oder herrenlos durch die Straßen läuft, stellen sich viele Fragen: Soll ich das Tier einfangen? Wo kann ich es abgeben? An wen muss ich mich wenden? Werden mir Kosten für die Versorgung erstattet?

Ordnungsdezernent Silvio Horn erläutert: „Fundtiere sind entlaufene Haustiere, die üblicherweise von Menschen gehalten werden. Dazu zählen Hunde, Katzen, Ziervögel und landwirtschaftliche Tiere. Ein Fundtier erkennt man oft an einem gepflegten Zustand oder an Merkmalen wie Halsband, Tätowierung oder Chip. Wildtiere wie Rehe, Enten, Schwäne oder Waschbären sind keine Fundtiere.“

Rechtlich gelten aufgefundene Haus- und Nutztiere als Fundsache, deren Eigentum geklärt werden muss. Fundtiere dürfen nicht einfach behalten werden, können aber vorübergehend beim Finder verbleiben, der in diesem Fall eine Fundtieranzeige bei der Stadt abgeben muss. Kosten für Futter oder Tierarzt werden jedoch nicht erstattet.

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Die Kommune ist für die Verwahrung von Fundtieren zuständig und hat dafür einen Vertrag mit dem „Tierheim- und Tierschutzfreunde Schwerin e.V.“ geschlossen, der das Tierheim Warnitz betreibt. Dort können Fundtiere direkt abgegeben werden.

Andrea Behring, Leiterin des Fachdienstes Ordnung, erklärt: „Mit der Abgabe im Tierheim wird das Fundtier registriert und eine separate Fundtieranzeige bei der Ordnungsbehörde entfällt. Verletzte oder kranke Fundtiere müssen dem Tierheim gemeldet werden, da nur von dort über die weitere ärztliche Behandlung und die Kosten entschieden wird. Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit gefährden, sollte sofort die Polizei über Notruf 110 informiert werden.“

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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