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Laserpointer schädigt Augenlicht eines Kindes

  Am 19.10.2018 wurde ein 13-Jähriger durch ein anderes Kind mit einem Laserpointer derart geblendet, dass der Junge bleibende Schäden an einem Auge erlitt. Die Tat ereignete sich im Bereich

  • Veröffentlicht November 1, 2018

 

Am 19.10.2018 wurde ein 13-Jähriger durch ein anderes Kind mit einem Laserpointer derart geblendet, dass der Junge bleibende Schäden an einem Auge erlitt. Die Tat ereignete sich im Bereich des Herbstfeuers in Schwerin-Wüstmark. Der geschädigte Junge berichtete, dass ein anderes Kind mit einem Laserpointer hantierte, der grünes gebündeltes Licht ausstrahlte.

Die Polizei möchte wissen, ob es weitere Geschädigte oder Zeugen dieses Vorfalls gibt. Die Tat fand am 19.10.18 zwischen 20.00 und 20.30 Uhr statt. Hinweise tagsüber bitte an 0385/5180-3004 oder über die Internetwache unter www.polizei.mvnet.de

Bei Laserpointern bestehen vor allem Risiken für die Augen. Wegen der starken Bündelung trifft Laserstrahlung mit hoher Intensität auf eine kleine Fläche. Sichtbare Laserstrahlung erreicht in Sekundenbruchteilen die Netzhaut und kann sie wie im aktuellen Fall ernsthaft verletzen.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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